22-0337

Wahl des Bezirkswahlausschusses für die Wahl zur Bürgerschaft am 23. Februar 2020 (geändert beschlossen)

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.10.2019
Sachverhalt

r die Wahl zur Bürgerschaft am 23. Februar 2020 ist gemäß § 19 Absatz 4 des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft (BüWG) ein Bezirkswahlausschuss zu bilden. Der Bezirkswahlausschuss besteht aus der Bezirkswahlleitung (Vorsitz) und acht Beisitzenden. Die Beisitzenden und ihre Stellvertretungen werden durch die Bezirksversammlung gewählt. Die Fraktionen waren dazu aufgefordert, Vorschläge für die Besetzung des Wahlausschusses aus dem Kreis der Wahlberechtigten einzureichen.

 

Zur Ermittlung der Zahl der von den einzelnen Parteien vorzuschlagenden Beisitzenden wird das Divisorverfahren mit Standardrundung verwendet. Für die Bildung des Bezirkswahlausschusses wird das Ergebnis der Bürgerschaftswahl 2015 zugrunde gelegt. Danach entfallen auf die einzelnen Fraktionen der Bezirksversammlung folgende Sitze:

 

SPD  4 Sitze

DIE LINKE  1 Sitz

ndnis 90/GRÜNE  1 Sitz

CDU  1 Sitz

AfD 1 Sitz

FDP 0 Sitze

 

 

 

Vorgeschlagen zur Besetzung des Bezirkswahlausschusses wurden:

 

r die SPD-Fraktion:

1. Stefan Abreu de Sousa, vertreten durch Sarina Badafras

2. Lennart Morton Grenda, vertreten durch Jana Wilczek

3. Ali Kazanci, vertreten durch Sabine Korndörfer

4. Pascal Sauer, vertreten durch Felix Johst

 

r die Fraktion DIE LINKE:

1. Kristian Glaser, vertreten durch Andreas Grünwald

 

r die GRÜNE-Fraktion:

1. Lothar Knode, vertreten durch Alexander Fricke

 

r die CDU-Fraktion:

1. Sonja Künzel, vertreten durch Stefan Johannsen

 

r die AfD-Fraktion:

1. Stefan Wagener, vertreten durch Gabriela Bajohr

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird gebeten, die Wahl der Beisitzenden des Bezirkswahlausschusses sowie deren Stellvertretungen anhand der Vorschläge der Fraktionen vorzunehmen.