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Wahl der Beisitzenden und deren Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss für die Wahl zur Bezirksversammlung am 09. Juni 2024

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 14.12.2023 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 4.4

Sachverhalt

 

r die am 09. Juni 2024 stattfindende Bezirksversammlungswahl sind gemäß § 15 Absatz 4 Bezirksversammlungswahlgesetz von der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte acht Beisitzende und deren persönliche Stellvertretungen aus dem Kreis der Wahlberechtigten für den zu bildenden Bezirkswahlausschuss zu wählen.

 

Zur Bezirksversammlungswahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wahlberechtigt, die am Wahltag

-          das 16. Lebensjahr vollendet haben,

-          seit mindestens drei Monaten im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

-          Einwohnerin oder Einwohner des Bezirks sind und

-          nicht nach § 7 Bezirksversammlungswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Gemäß § 15 Absatz 8 Bezirksversammlungswahlgesetz dürfen Personen nicht zu Beisitzenden des Bezirkswahlausschusses oder deren Stellvertretungen benannt und gewählt werden, wenn sie

-          zur kommenden Bezirksversammlungswahl auf Bezirkslisten oder in den einzelnen Wahlkreisen des Bezirks kandidieren

-          Vertrauenspersonen und deren Stellvertretungen für Wahlvorschläge sind,

-          Mitglied in mehr als einem Wahlorgan (z. B. in einem Wahlvorstand eines Wahllokals oder eines Briefwahlvorstandes) zur Bezirksversammlungswahl sind.

Zulässig ist hingegen, dass ein Mitglied im Bezirkswahlausschuss dieses oder ein Amt als Stellvertretung auch im Kreiswahlausschuss zur Europawahl ausübt.


 

Eine Besetzung des Bezirkswahlausschusses könnte nach den aktuellen Fraktionsstärken in der Bezirksversammlung (Berechnung nach Hare-Niemeyer) erfolgen, demnach nnte der Ausschuss wie folgt besetzt werden:

 

SPD 3 Sitze + 3 Stellvertretungen

ndnis 90/GRÜNE 2 Sitze + 2 Stellvertretungen

DIE LINKE 1 Sitz + 1 Stellvertretung

CDU 1 Sitz + 1 Stellvertretung

AfD 1 Sitz + 1 Stellvertretung

FDP 0 Sitze

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezirksversammlung dieser rechnerischen Grundlage nicht folgen muss.

 

Der Bezirkswahlausschuss wird voraussichtlich an den folgenden Terminen tagen:

-          09. April 2024 (Dienstag), Beginn 10:00 bis 11:00 Uhr: Zulassung der Wahlvorschläge zur Bezirksversammlungswahl

-          25. Juni 2024 (Dienstag), Beginn 10:00 bis 11:00 Uhr: Beschlussfassung des endgültiges Stimmergebnisses und der Sitzverteilung in der Bezirksversammlung

 

Die Einladungen zu den Sitzungen mit weiteren Informationen werden nach erfolgter Wahl durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte an die Betroffenen verschickt.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wird spätestens in der Sitzung der Bezirksversammlung am 22.02.2024 um Wahl von acht Beisitzenden und deren persönlichen Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss gebeten. Entsprechende Anträge sind von den Fraktionen einzureichen.

 

 

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