23-1845.3

Vogelhüttendeich nicht für den Individualverkehr schließen!

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 22.09.2026 Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel/Kleiner Grasbrook Ö 6.1

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/ Veddel/ Kleiner Grasbrook hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 dem Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. 23-1845 einstimmig bei Enthaltung der CDU- und Volt-Fraktion - zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 07.07.2026 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

Im Rahmen des am 24.02.2026 im Regionalausschuss vorgestellten IBA-Verkehrskonzepts ist vorgesehen, den Vogelhüttendeich im Abschnitt zwischen Schlenzigstraße und Georg-Wilhelm-Straße im Zusammenhang mit der geplanten neuen Schule zu einer Sackgasse umzuwandeln und die folgende Dratelnstraße/Rubbertstre vierspurig auszubauen sowie andere erhebliche Veränderungen in der Verkehrsführung in diesem Bereich. Die geplanten Veränderungen stießen fraktionsübergreifend im Regionalausschuss auf Kritik, da es noch Probleme zu lösen gibt, für die seitens der IBA keine Antworten vorliegen, welche zufriedenstellend sind.

Besonders die Änderungen bezüglich der Schließung des Vogelhüttendeichs für den Individualverkehr hätten erhebliche Auswirkungen auf die Erreichbarkeit, auf Parkplätze und die Verkehrsführung im Quartier.
Der Vogelhüttendeich erfüllt in diesem Abschnitt derzeit eine wichtige Funktion als Einbahnstraße und ermöglicht eine geordnete Durchfahrt. Die kürzlich erfolgte Umwandlung in eine Einbahnstraße hat sich auf ganzer Linie bewährt und die Durchfahrt geordnet. Zugleich bleiben durch die bestehende Verkehrsführung dringend benötigte Parkmöglichkeiten im Umfeld erhalten. Eine Umwandlung zur Sackgasse würde diese Funktionen deutlich einschränken, die umliegenden Straßen höher belasten und den Parkdruck im Quartier voraussichtlich weiter erhöhen. Darüber hinaus steht der Vogelhüttendeich bislang als sinnvolle Alternativstrecke zur Verfügung, wenn es auf der nördlichen Georg-Wilhelm-Straße zu Rückstaus oder Verkehrsbehinderungen kommt. Entfiele diese Verbindung, gäbe es in diesem Bereich keine vergleichbare Möglichkeit mehr, die nördliche Georg-Wilhelm-Straße in Richtung B75 zu umfahren. Gerade angesichts der bereits bestehenden Verkehrsbelastungen im Umfeld durch Hafen- und Schwerlastverkehr ist es wichtig, diese funktionierende Ausweich- und Erschließungsroute für den PKW-Verkehr nicht ohne Weiteres aufzugeben. Auch mit Blick auf die künftige Schule sollte eine sichere, aber zugleich praxistaugliche Verkehrsführung gewählt werden, die Schulwegsicherheit, Anwohnerinteressen, Parkraum und Quartiersmobilität gemeinsam berücksichtigt.

Der Erhalt des Vogelhüttendeichs als Einbahnstraße stellt hierfür eine ausgewogene Lösung dar, da er die Verkehrsberuhigung im Umfeld unterstützt, ohne die Erreichbarkeit und Flexibilität der örtlichen Verkehrsführung unnötig einzuschränken.

Die Verwaltung wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

  1. die aktuelle Verkehrsführung im o. g. Abschnitt des Vogelhüttendeichs auch im neuen IBA-Verkehrskonzept beibehalten werden soll,
  2. der Regionalausschuss über das Ergebnis sowie alle künftigen wesentlichen Änderungen des IBA-Verkehrskonzepts in Wilhelmsburg informiert wird.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zu dem Beschluss am 25.08.2026 wie folgt Stellung:

Der besagte Abschnitt des Vogelhüttendeiches zwischen Georg-Wilhelm-Straße und Schlenzigstraße weist den Charakter einer Anliegerstraße innerhalb eines geschlossenen Wohngebietes mit Tempo-30-Zone auf. Seit der Verlegung der B75-Anschlussstelle wurde dieser Abschnitt verstärkt in beide Richtungen als Abkürzung genutzt, was zu einer erhöhten Verkehrsbelastung und wiederholten Beschwerden der Anwohnenden geführt hat. Die Umwandlung in eine Einbahnstraße hat die Durchfahrt zwar eingeschränkt, aber nicht vollständig unterbunden, sodass weiterhin erheblicher Schleichverkehr (auch durch LKW) besteht.

Die geplante Unterbrechung des Vogelhüttendeiches für den Pkw-Verkehr (Fußngerinnen und Fußnger, Radfahrende und Kommunalfahrzeuge können passieren) auf Höhe des geplanten Inselcampus soll die Schleichverkehre unterbinden was gerade angesichts des geplanten Schulcampus an Bedeutung gewinnt. Dadurch wird der Verkehr auf die Hauptstraßen (Mengestraße im Süden, Harburger Chaussee im Norden) gelenkt.

Zudem erhöht die Unterbrechung die Verkehrssicherheit am Inselcampus und ermöglicht eine unterbrechungsfreie Führung der Radroute plus über den Vogelhüttendeich. Bei Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung müsste die Radroute in den künftig signalisierten Knotenpunkt Schlenzigstraße/Vogelhüttendeich eingebunden werden, was zu längeren Fahrzeiten für Radfahrende führen würde.

Die Unterbrechung des Vogelhüttendeiches ist Bestandteil der Verkehrsplanung des Bebauungsplanes WB 100, zu dem am 11.12.2025 von der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte die Vorweggenehmigungsreife beschlossen wurde. Die festgesetzten Verkehrsflächen sind auf eine Unterbrechung des Vogelhüttendeiches mit einer Wendeanlage ausgelegt. Die Verkehrsplanung ist nachfolgend auf Basis des Bebauungsplanes WB 100 fortgeführt worden.

Die IBA Hamburg GmbH (IBA) weist darauf hin, dass eine Änderung der aktuellen Planung hin zur Einbahnstraße eine Anpassung der Verkehrsplanung für den Vogelhüttendeich, den Knotenpunkt Vogelhüttendeich/Schlenzigstraße/Verlängerung Jaffestraße sowie der geplanten Lichtsignalanlage erfordern würde. Durch eine Wiederholung der Planungsleistungen mit entsprechenden Abstimmungen sei von einer Verzögerung in der Erschließung und damit auch im Wohnungsbau von circa neun Monaten auszugehen. Auch wenn der besagte Abschnitt des Vogelhüttendeiches im Bestand als Einbahnstre erhalten bliebe, wäre eine Anpassung der Planung des Knotens Vogelhüttendeich/Schlenzigstraße zwingend erforderlich, da der Vogelhüttendeich, anders als bislang angenommen, wieder an den auszubauenden Knoten angebunden werden müsste. Der Knoten muss aufgrund der Verkehrsmengen und der südlich anschließenden Jaffestraße vollständig neu gebaut werden.

Ein Erhalt der aktuellen Einbahnstraße würde daher trotzdem u.a. eine Anpassung der Planungen zu Lichtsignalanlage, Fahrspuren, sowie Radroute erfordern. Erst im Anschluss der Umplanung könnte die Verschickung der Verkehrsplanung starten. Die bereits fertiggestellten Verschickungsunterlagen müssten entsprechend angepasst werden.

Aus Sicht der BSW ist gegebenenfalls auch eine Wiederholung von Verfahrensschritten im Bebauungsplanverfahren zu befürchten. Hierdurch würde es zu zusätzlichen Verzögerungen über die oben genannten neun Monate kommen.

Eine Änderung der Planung sollte aus Sicht der BSW nicht vorgenommen werden.

Zu Petitum 2 wird der IBA von Seiten der BSW eine Abstimmung mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte empfohlen.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.