Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2020/21 (Schulorganisationsverordnung 2020/21) hier: Anhörung der Bezirksversammlung zu schulstrukturellen Maßnahmen gemäß § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG)
Letzte Beratung: 28.05.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.3
Es liegt folgendes Anhörungsschreiben der Behörde für Schule und Berufsbildung an die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vom 22.04.2020 vor:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
die Behörde für Schule und Berufsbildung beabsichtigt, im Rahmen der jährlich wiederkehrenden Schulorganisation im Bezirk Hamburg-Mitte eine schulstrukturelle Maßnahme durch Rechtsver-ordnung zum Schuljahresbeginn 2020/21 umzusetzen (Schulorganisationsverordnung 2020/21).
Die für den Bezirk Hamburg-Mitte vorgesehene schulstrukturelle Maßnahme lässt sich dem in der Anlage befindlichen Verordnungsentwurf entnehmen. Es handelt sich dabei um eine Angliederung einer Grundschule an eine Stadtteilschule:
Nach § 28 Nr. 11 BezVG ist die örtlich zuständige Bezirksversammlung vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die geplante Entscheidung anzuhören.
Damit vor der Entscheidung alle dafür und dagegen sprechenden Argumente berücksichtigt wer-den können, werden Sie gebeten, bis
Freitag, den 29. Mai 2020
zu den erwogenen Maßnahmen gegenüber der Präsidialabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung (via Funktionspostfach bezirksangelegenheitenbsb@bsb.hamburg.de) Stellung zu nehmen.“
Um Kenntnisnahme und ggf. Abgabe einer Stellungnahme wird gebeten.
Anlage:
Entwurf über die Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2020/2021
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