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Verlängerung Sommer-DOM um eine Woche (Antrag der CDU-, SPD und FDP-Fraktion)

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 28.01.2020 Cityausschuss Ö 5.5

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat den Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion am 21.11.2019 mehrheitlich – gegen die Stimmen der GRÜNE-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE – beschlossen.

 

 

Karussells, Imbissbuden, gebrannte Mandeln, Spielbuden und Fahrgeschäfte mit Adrenalinfaktor bietet der Hamburger DOM und das erwarten auch die Millionen Menschen, die das größte Volksfest des Nordens besuchen. Das Gelände ist 160.000 m² groß und entspricht somit mehr als 22 Fußballfelder. Der Hamburger Sommerdom zählt dabei zu den wichtigsten touristischen Attraktionen der Stadt und gehört zu Hamburg wie Elbe, Alster und Michel.

Die Interessen der Domkaufleute werden durch den Schaustellerverband Hamburg von 1884 e.V. sowie den Landesverband des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller e.V. vertreten. Diese versuchen seit Jahren die Spielzeit des Sommerdoms um eine Woche, auf insgesamt fünf Wochen, zu verlängern. Bisher wurde das Ansinnen der Domkaufleute von behördlicher Seite abgelehnt. Die Argumente für die Ablehnung sind bis heute nicht überzeugend.

Um steigende Kosten für u.a. Sicherheitsmaßnahmen und Nachhaltigkeit zu kompensieren und einem Besucherrückgang entgegenzutreten, erscheint eine Verlängerung des Sommerdoms als eine passende Maßnahme. Hiermit kann zudem eine Weiterentwicklung des Doms an neue Trends gesichert werden, sodass diese wichtige Veranstaltung für Hamburg zukunftsfähig bleibt.

Zuständiger Veranstalter des Frühlings-, Sommer- und Winterdoms ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation mit dem Fachbereich Dom-Referat. Hier müssen sich die Schausteller für jedes Geschäft und für jede Veranstaltung bereits bis Mitte des Vorjahres neu bewerben.

 

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:

1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte spricht sich für eine Verlängerung des Sommerdoms um eine Woche, für eine Spielzeitdauer auf insgesamt fünf Wochen, aus. Die Umsetzung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also ab dem Jahr 2021 erfolgen, sofern hierdurch nicht erhöhte Kosten aus der verlängerten Sanierungszeit entstehen. Hilfsweise soll die Umsetzung nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Heiligengeistfeld erfolgen.

2. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, aufgrund der o.g. Bewerbungsfrist unverzüglich mit den zuständigen Stellen in Kontakt zu treten, damit die Verlängerung der Spielzeitdauer auf fünf Wochen für den Sommerdom bereits für das Jahr 2021 geprüft und veranlasst wird.

3. Der Cityausschuss wird über die Ergebnisse unterrichtet.

4. Nach der ersten Umsetzung der Verlängerung der Spielzeitdauer auf fünf Wochen wird dem Cityausschuss eine Auswertung über die positiven wie auch negativen Auswirkungen aller Beteiligten vorgelegt.

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom

27.12.2019 wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Beide Hamburger Schaustellerverbände sprechen sich seit Jahren für eine generelle Verlängerung der Sommerdomveranstaltungen um jeweils eine Woche aus, um die Veranstaltung besser in den bundesweiten Ferienkalender zu rücken, noch mehr Touristen zu erreichen, höhere Umsätze zu erzielen sowie die Kosten zu kompensieren. Der Sommerdom gilt als umsatzstärkster Dom mit den höchsten Besucherzahlen; insofern ist die Forderung der Schausteller grundsätzlich nachvollziehbar. Vorangegangene Anträge wurden aus folgenden Gründen abgelehnt:

 

 Der Eigentümer der Fläche, der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), führt bis einschließlich zum Jahr 2023 umfangreiche Baumaßnahmen durch, die lediglich in den Dompausen umgesetzt werden können. Die Termine sind bereits entsprechend mit den ausführenden Firmen bis Ende der Bauzeit, also einschließlich des Jahres 2023 vertraglich vereinbart oder sind Gegenstand der laufenden Ausschreibungen. Bereits jetzt sind die Ausführungszeiten sehr knapp bemessen und die Wiederherstellung der Oberfläche für die Domveranstaltungen nur mit großem Aufwand möglich. Eine Verkürzung der Bauzeiten würde zu einer längeren Gesamt-Bauzeit sowie Umplanungen und damit zu Mehrkosten führen. In Absprache mit der Finanzbehörde und dem LIG, ist schon aus diesem Grund eine Verlängerung des Sommerdoms nicht durchsetzbar.

 

 Zudem sind die Anwohnerinnen und Anwohner bereits jetzt durch die ungewöhnliche Dauer und die langen Öffnungszeiten der Domveranstaltungen belastet. Im Übrigen wurde bereits im Jahr 2010 ein Antrag der Schausteller zur Sommerdomverlängerung abgelehnt, da u.a. das Bezirksamt Hamburg-Mitte erhebliche Bedenken wegen der Lärmbelastungen der Anwohnerschaft hatte. Eine Veränderung der Dauer des Doms könne die Akzeptanz in Teilen der Bevölkerung so verändern, dass die Ausweitung der Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr hingenommen würde und in einer gerichtlichen Auseinandersetzung münden könne.

Eine Möglichkeit zur Akzeptanzerhaltung wäre z.B. eine Kompensation in Form der Verkürzung des umsatzschwächeren Winterdoms um eine Woche, die generelle Streichung der sehr besucherschwachen Montage und Dienstage oder die grundsätzliche Kürzung der ungewöhnlich langen Öffnungszeiten an den Montagen bis Donnerstagen von derzeit 23 Uhr auf 21/22 Uhr. Auch Nachhaltigkeitsgründe sprechen für eine Kompensation an besucherschwachen Tagen, da unabhängig vom Besucheraufkommen der Stromverbrauch gleich hoch bleibt, sodass der Energieverbrauch pro Besucher an besucherschwachen Tagen besonders hoch ist. Bislang haben sich die Schausteller auf keinen der genannten Vorschläge eingelassen.

 

 Die Verlängerung des Sommerdoms würde die ohnehin schon schwierige Akquise von Neuheiten und medienwirksamen Geschäften zum Sommerdom noch weiter erschweren. Bereits jetzt findet der Sommerdom parallel zu einer Vielzahl anderer erfolgreicher und umsatzstarker Volksfeste in Deutschland statt. Eine Ausweitung des Sommerdoms würde diese Konkurrenz-situation verschärfen.

 

 Die Einnahmen durch die Dom-Standgelder würden zwar steigen, sie decken aber derzeit nicht die Kosten der Veranstaltung und berücksichtigen nicht die Miete für das Heiligengeistfeld. Zugleich würden die Vermarktungs- und Einnahmemöglichkeiten durch die Vermietung des Heiligengeistfeldes an andere Veranstalter sinken. Durch Flächenvermietungen an Dritte können grundsätzlich höhere Einnahmen bei deutlich geringerem personellem Aufwand generiert werden.

 

 Zudem steigt mit einer Verlängerung der Personalaufwand: Über den längeren Zeitraum müssten mehr Polizeibeamte eingesetzt werden und das DRK müsste mehr ehrenamtlich tätige Personen bereitstellen. Auch die als Veranstalter auftretende zuständige Fachbehörde müsste auf Grund ihrer Aufsichtspflicht eine Woche länger im Schichtmodus arbeiten.

 

 Aus Marketingsicht ist die lange Spieldauer der drei Domveranstaltung bereits jetzt schwierig. Um viele Besucherinnen und Besucher anzuziehen, müssen immer neue Besuchsanreize geschaffen werden. Dies ist wegen der Ähnlichkeit der Veranstaltungen nicht einfach. Eine bloße Verlängerung schafft jedenfalls keinen Anreiz für einen wiederholten Dombesuch.

 

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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