22-0462

Verlängerung Sommer-DOM um eine Woche (Antrag der CDU-, SPD und FDP-Fraktion)

Mitteilung öffentlich

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21.11.2019
Sachverhalt

 

Karussells, Imbissbuden, gebrannte Mandeln, Spielbuden und Fahrgeschäfte mit Adrenalinfaktor bietet der Hamburger DOM und das erwarten auch die Millionen Menschen, die das größte Volksfest des Nordens besuchen. Das Gelände ist 160.000 m² groß und entspricht somit mehr als 22 Fußballfelder. Der Hamburger Sommerdom zählt dabei zu den wichtigsten touristischen Attraktionen der Stadt und gehört zu Hamburg wie Elbe, Alster und Michel.

Die Interessen der Domkaufleute werden durch den Schaustellerverband Hamburg von 1884 e.V. sowie den Landesverband des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller e.V. vertreten. Diese versuchen seit Jahren die Spielzeit des Sommerdoms um eine Woche, auf insgesamt fünf Wochen, zu verlängern. Bisher wurde das Ansinnen der Domkaufleute von behördlicher Seite abgelehnt. Die Argumente für die Ablehnung sind bis heute nicht überzeugend.

Um steigende Kosten für u.a. Sicherheitsmaßnahmen und Nachhaltigkeit zu kompensieren und einem Besucherrückgang entgegenzutreten, erscheint eine Verlängerung des Sommerdoms als eine passende Maßnahme. Hiermit kann zudem eine Weiterentwicklung des Doms an neue Trends gesichert werden, sodass diese wichtige Veranstaltung für Hamburg zukunftsfähig bleibt.

Zuständiger Veranstalter des Frühlings-, Sommer- und Winterdoms ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation mit dem Fachbereich Dom-Referat. Hier müssen sich die Schausteller für jedes Geschäft und für jede Veranstaltung bereits bis Mitte des Vorjahres neu bewerben.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:

1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte spricht sich für eine Verlängerung des Sommerdoms um eine Woche, für eine Spielzeitdauer auf insgesamt fünf Wochen, aus. Die Umsetzung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also ab dem Jahr 2021 erfolgen, sofern hierdurch nicht erhöhte Kosten aus der verlängerten Sanierungszeit entstehen. Hilfsweise soll die Umsetzung nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Heiligengeistfeld erfolgen.

2. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, aufgrund der o.g. Bewerbungsfrist unverzüglich mit den zuständigen Stellen in Kontakt zu treten, damit die Verlängerung der Spielzeitdauer auf fünf Wochen für den Sommerdom bereits für das Jahr 2021 geprüft und veranlasst wird.

3. Der Cityausschuss wird über die Ergebnisse unterrichtet.

4. Nach der ersten Umsetzung der Verlängerung der Spielzeitdauer auf fünf Wochen wird dem Cityausschuss eine Auswertung über die positiven wie auch negativen Auswirkungen aller Beteiligten vorgelegt.