22-1996

Verkehrslenkung bei Sperrung der Stader Straße am 18.08.2026

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Am 18.08.2026 kam es während des nachmittäglichen Berufsverkehrs zu einem Feuerwehreinsatz in einem Gebäude an der Stader Straße zwischen Milchgrund und Eißendorfer Pferdeweg. Infolge des Einsatzes musste die Stader Straße in diesem Bereich vollständig für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden.

Die aus Richtung Harburg kommenden Fahrzeuge mussten von der Stader Straße in den Milchgrund abbiegen und über die angrenzenden Straßen zum Eißendorfer Pferdeweg fahren, um dort wieder auf die Stader Straße zu gelangen. Für den Verkehr aus Richtung Neugraben erfolgte die Umleitung entsprechend in entgegengesetzter Richtung.

Besonders problematisch war die Verkehrssituation an der Einmündung Eißendorfer Pferdeweg/Stader Straße. Hier trafen die beiden umgeleiteten Verkehrsströme aufeinander:

Die aus Richtung Harburg kommenden und über die Umleitungsstrecke geführten Fahrzeuge mussten aus dem Eißendorfer Pferdeweg wieder auf die Stader Straße einbiegen. Gleichzeitig mussten die aus Richtung Neugraben kommenden Fahrzeuge von der Stader Straße in den Eißendorfer Pferdeweg abbiegen, um die Sperrstelle zu umfahren.

Beide Verkehrsströme wurden dabei durch die reguläre Ampelschaltung erheblich behindert. Obwohl der Durchgangsverkehr auf der Stader Straße im gesperrten Abschnitt entfallen war, mussten die Fahrzeuge weiterhin die normalen Rotphasen abwarten. Insbesondere das Wiedereinbiegen aus dem Eißendorfer Pferdeweg auf die Stader Straße war dadurch deutlich erschwert. In der Folge kam es zu erheblichen Rückstaus in den Eißendorfer Pferdeweg und die angrenzenden Straßen.

Es hätte sich angesichts dieser besonderen Verkehrslage angeboten, den Verkehr an der Einmündung Eißendorfer Pferdeweg/Stader Straße von Anfang an durch Polizeikräfte oder andere hierzu befugte Einsatzkräfte zu regeln. Dadurch hätten die beiden Umleitungsverkehre bedarfsgerecht geführt und unnötige Wartezeiten sowie Rückstaus möglicherweise reduziert werden können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde für Inneres und Sport

1. Warum erfolgte an der Einmündung Eißendorfer Pferdeweg/Stader Straße trotz der erheblichen Rückstaus zumindest in der ersten Stunde keine Verkehrsregelung durch die Polizei oder andere hierzu befugte Einsatzkräfte?

2. Wurde während des Einsatzes geprüft, den Verkehr an dieser Einmündung vorübergehend durch Polizeikräfte zu regeln? Falls nein, warum nicht?

3. Wer entscheidet bei einer kurzfristigen, einsatzbedingten Vollsperrung darüber, ob an besonders belasteten Kreuzungen oder Einmündungen eine manuelle Verkehrsregelung durch die Polizei erforderlich ist?

4. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob bei einer derartigen Einsatzlage zusätzliche verkehrslenkende Maßnahmen durch die Polizei ergriffen werden?

5. Welche Möglichkeiten bestehen, bei vergleichbaren Einsatzlagen künftig kurzfristig auf solche Verkehrssituationen zu reagieren und den Umleitungsverkehr an besonders belasteten Einmündungen gezielt zu lenken?

Lokalisation Beta
Stader Str. Milchgrund Eißendorfer Pferdeweg Neugraben - Fischbek

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