22-4086.2

Verkehrsberuhigung durch Einbau von Schwellen oder vergleichbare Maßnahmen in der Straße Letzter Heller in Horn zum Schutz von spielenden Kindern und Lärmreduzierung herstellen

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.03.2024
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-4086 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zugstimmt.

Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 21.09.2023 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - bestätigt.

 

Die Straße Letzter Heller ist eine kleine Wohnstraße, die eine Verbindung von der Horner Landstraße zum Horner Brückenweg herstellt. Die Ausweichstrecke wird gern von Auto- und motoradfahrenden genutzt, um die rote Ampel Horner Landstraße/Horner Brückenweg zu umfahren.

Auf beiden Seiten der Straße befinden sich Grünflächen und Spielplätze, so überqueren Kinder auch häufig die Fahrbahn.

 

Bewohnerinnen und Bewohner der Straße haben sich schon 2019 an die Politik gewandt, um eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Nach langen Gesprächen mit PK 42 wurde erreicht, dass auf der Seite vom Horner Brückenweg ein Schild Durchfahrt nur für Anlieger und zusätzlich Laumännchen aufgestellt wurden. Die Laumännchen sind teilweise durch Büsche nicht gut einsehbar. Es hat sich doch herausgestellt, dass Autofahrende dieses Schild häufig ignorieren, genauso wie die Tempo 30 Zone. Die Anwohnenden haben nach wie vor Sorge, dass Kinder vom Auto oder Motorrad erfasst werden. Verkehrsberuhigende Maßnahmen würden dazu zu führen, dass die Durchfahrt durch die Straße weniger attraktiv wird und schnelles Fahren einschränkt.

 

Die Polizei Hamburg - Polizeikommissariat 42 - nimmt zum Beschluss am 23.02.2024 wie folgt Stellung:

 

In der Vergangenheit führte das PK 42 immer wieder Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung in der Straße Letzter Heller durch. Auffälligkeiten die zu weiteren polizeilichen Überwachungsmaßnahmen führen könnten, wurde nicht festgestellt. Von einer Zunahme des Verkehrs, der diesen Straßenzug als Ab-kürzung nimmt, oder häufige Verkehrsstockungen in der Horner Landstraße ist hier nichts bekannt.

 

Darüber hinaus ergab eine Analyse der aktuellen Verkehrssituation keine Hinweise auf mögliche Sicherheitsdefizite. Die Verkehrsunfalllage ist hier völlig unauffällig.

Bezüglich der vorgeschlagenen baulichen Veränderung (z.B. Schwellen oder ähnlich wirksame Maß-nahmen) verweist das PK 42 an den hierfür zuständigen Straßenbaulastträger. Hierzu liegt dem PK 42 eine Ausarbeitung der ARGUS Stadt und Verkehr-Partnerschaft mbH vom 28.11.2019 zu verschiedenen Umgestaltungsmöglichkeiten der Straße Letzter Heller vor. Ein Auftrag in dieser Sache wurde seinerzeit vom Bezirksamt Hamburg-Mitte erteilt. Im Weiteren verweist das PK 42 auf die Stellungnahme vom 25.01.2018 zum Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zur Drucksache 21-3701.1 Anwohnerfreundliche Verkehrsführung Letzter Heller prüfen".

 

Die Stellungnahme vom Bezirksamt liegt noch nicht vor.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.