Vergabeverfahren Merkenstraße 24 korrigieren. (Antrag der Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 25.03.2025 Regionalausschuss Billstedt Ö 7.8
Im Stadtteil gibt es derzeit erhebliche Unruhe bezüglich der Vergabe der Räumlichkeiten Merkenstraße 24 an den Träger Jugendarbeit Horn e.V. Andere betroffene Träger fühlen sich stark benachteiligt, und das Verfahren wird als unfair angesehen.
Ursprünglich wurde ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet, das jedoch unerwartet gestoppt und in den Jugendhilfeausschuss weitergeleitet wurde. Es besteht der Verdacht, dass dies bewusst so gehandhabt wurde, um den Träger Jugendarbeit Horn e.V. zu begünstigen. Dieser Verdacht wird durch das Gerücht bestärkt, dass der damalige Vorsitzendedes Jugendhilfeausschusses enge Verbindungen zum Träger hatte und dort in der Vergangenheit eine leitende Position innehatte.
Ziel dieses Antrages ist es, den entstandenen Verdacht weitestgehend auszuräumen und dem entstandenen Misstrauen entgegenzuwirken. Es erscheint daher sinnvoll, den Beschluss des Jugendhilfeausschusses zu korrigieren und ein neues Interessenbekundungsverfahren einzuleiten. Dies würde zeigen, dass politische Entscheidungen korrigierbar sind.
In der Drucksache 23-0354 (Anfrage der Partei DIE LINKE) wurde die Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens wie folgt begründet: „Das Interessenbekundungsverfahren (IBV) wurde ohne Ergebnis beendet, da massive Mängel und Gesundheitsgefährdungen im Lorenzenweg 2a zu einer sofortigen Schließung des Gebäudes führten und die Angebote der Elternschule im Gebäude Merkenstraße 24 verortet wurden. Dieses war dringend erforderlich, um die Angebote der Elternschule für die Familien in Billstedt nahtlos aufrecht erhalten zu können.”
Während die Unterstützung der Elternschule ehrenwert ist, ergibt sich dennoch keine Verbindung zur langfristigen Vergabe an den Träger Jugendarbeit Horn e.V. Ein neues Interessenbekundungsverfahren wäre spätestens bei der langfristigen Vergabe notwendig gewesen.
Des Weiteren wurde ein Verfahrensfehler gemeldet, da die FDP nicht eingeladen wurde. Dieser Fehler hätte korrigiert und die FDP nachträglich informiert werden sollen.
Entscheidend ist letztlich das Wohl der Kinder und Jugendlichen, die in Zukunft dort betreut werden sollen. Ein Wettbewerb der Konzepte der interessierten Träger ist daher notwendig und angemessen. Der Träger Jugendarbeit Horn e.V. kann sich ebenfalls beteiligen, wobei die Frage aufkommt, warum ein Träger aus Hamburg Horn langfristig in der Merkenstraße tätig sein sollte, wo bereits gute Kontakte zu Trägern aus dem Billstedter Raum existieren.
Der Regionalausschuss möge beschließen:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wird gebeteten, den Beschluss des Jugendhilfeausschusses zur Vergabe der Räumlichkeiten Merkenstraße 24 aufzuheben und ein neues Interessenbekundungsverfahren für die Vergabe einzuleiten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.