23-0354

Komplex Merkenstraße 24 ehemaliges Haus der Jugend (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller:

Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Nora Stärz, MarinusStehmeier, Ronald Wilken

 

Einleitung für die Fragen:

 

Die Wogen um die Zwischennutzung der Räumlichkeiten Merkenstraße 24 durch die Elternschule scheinen sich geglättet zu haben. Die Zwischennutzung ist bis zur Vollendung der Renovierung des Lorenzenweg (wahrscheinlich 2026) gesichert. Dies hat der Bezirksamtsleiter in der Sitzung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte am 21.11.2024 zugesichert.

 

Allerdings gibt es Irritationen im Zusammenhang der Vergabe der dauerhaften Nutzung

der Räumlichkeiten an die Kinderwerkstatt Horn.

 

 

  1. Ist es gesichert, dass die Elternschule die Räumlichkeiten in der Merkenstraße 24 so lange nutzen kann, bis sie in ihre alten Räumlichkeiten zurückkehren kann?

 

Wenn nein, warum nicht und gibt es bereits für diesen Fall eine Alternative für die Elternschule?

 

 

  1. Wann ist damit zu rechnen, dass die Elternschule in ihre alten Räume zurückkehren kann und ist sie in der Zwischenzeit alleiniger Nutzer der Räumlichkeiten Merkenstraße 24?

 

 

  1. Ist es richtig, dass es zur langfristigen Nutzung der Merkenstraße 24 ein Interessenbekundungsverfahren gegeben hat, das ohne Ergebnis beendet worden ist?

    Wenn ja, warum?

 

 

  1. Ist es richtig, dass die zukünftige Nutzung der Räumlichkeiten Merkenstraße 24 an die Kinderwerkstatt Horn vergeben worden ist?

    Wenn ja, auf Grund welcher Kriterien erfolgte die Vergabe an diese Einrichtung?
  2. Ist es richtig, dass es vor der Vergabe kein Ausschreibungsverfahren gegeben hat?

    Wenn ja, welche Gründe und welche rechtlichen Voraussetzungen hat es für den Verzicht auf eine Ausschreibung gegeben?

 

 

  1. Sind die anderen an diesem Projekt interessierten Träger über den Entscheidungsprozess und die Gründe der Entscheidung informiert worden?

    Wenn nein, warum nicht?

 

Wurde beim Entscheidungsprozess die Transparenz zu den anderen beteiligten Trägern im Interessenbekundungsverfahren eingehalten und konnten diese sich während des Verfahrens dazu äern?

 

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welcher Form?

 

  1. Warum wird der Träger der Jugendhilfe "Jugendwerkstatt Horn" im Bereich der Merkenstraße 24 mit hohen finanziellen Aufwand zusätzlich dort eingerichtet/ aufgebaut, obwohl bereits geeignete Träger vor Ort sind, wird davon ausgegangen das die angegebene Zielgruppe "Jugendliche aus Horn" dem Träger bis zur Merkenstraße 24 folgen?

 

  1. Stimmte die Entscheidung das Interessenbekundungsverfahren zur Suche nach geeigneten Trägern in der Merkenstraße 24 vorzeitig abzubrechen, im Sinne der Rechtmäßigkeit mit den Gesetzen und Verordnungen, insbesondere dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) überein?

 

Wenn ja, bitte die dazu gehörigen Gesetzesgrundlagen und Verordnungen erläutern.

 

 

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