Verbesserung der Parksituation für private Pkw in der Zeidlerstraße - Beiratsempfehlung 03/2024 des Beirates für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg vom 21.02.2024
Letzte Beratung: 02.04.2024 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 10.1
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat sich in seiner Sitzung am 27.02.2024 mit der nachfolgend aufgeführten Beiratsempfehlung des Beirates für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg befasst.
Im gesamten Stadtteil ist bekanntlich der Parkraum knapp und dieser Umstand wird durch Wohnungsneubau und Zuzug stets weiter verschärft (werden). Neben privaten Pkw parken immer mehr Transporter und Klein-Lkw im Wohngebiet der Zeidlerstraße, welche offensichtlich für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Diese beanspruchen Parkraum, der somit den Anwohner:innen nicht mehr zur Verfügung steht. Um auf die Problematik aufmerksam zu machen, sind Anwohner:innen in der letzten Zeit vermehrt an die zuständigen Quartiersvertreter:innen im Beirat für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg herangetreten.
Der Beirat für Stadtteilentwicklung empfiehlt dem Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
Abstimmungsergebnis alle Anwesenden:
Ja: 22 Nein: 0 Enthaltung: 5
Abstimmungsergebnis Gremium (Pro Quartier und Fraktion je 1 Stimme)
Ja: 10 Nein: 0 Enthaltung: 0
Abstimmungsergebnis Fraktionsvertreter*Innen:
Ja: 2 Nein: 0 Enthaltung: 0
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat zu der Beiratsempfehlung ausgeführt, dass mit der Aufstellung des Verkehrszeichens 314 mit dem Zusatz „PKW“ nicht erreicht wird, dass keine Transporter und Klein-LKW den Parkraum nutzen dürfen, weil diese auch zu der Gruppe der PKW gehören.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat einstimmig beschlossen, die Fachbehörde um eine rechtliche Bewertung der vorgeschlagenen Verkehrszeichen-Kombination und um alternative Vorschläge zur Umsetzung der Intention der Beiratsempfehlung zu bitten.
Die Bezirksversammlung hat sich in ihrer Sitzung am 14.03.2024 mit der Vorlage befasst und den Beschluss des Regionalausschusses Wilhelmsburg/Veddel vom 27.02.2024 bestätigt.
Die Behörde für Inneres und Sport ist um Stellungnahme zu dem Beschluss gebeten worden.
Die Behörde für Inneres und Sport / das Polizeikommissariat (PK) 44 nimmt mit Schreiben vom 21.03.2024 wie folgt Stellung:
Die bestehende gesetzliche Regelung besagt, dass mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht das regelmäßige Parken innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten nur in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig ist. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf generell nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Dem Vorschlag Transporter und Klein LKW auszugrenzen kann nicht gefolgt werden. Die Fahrbahn und Fahrbahnteile sind für Fahrzeuge aller Art gewidmet. Um hier einzelne Verkehrsarten auszugrenzen ist eine besondere Begründung in Form einer konkreten Gefährdung erforderlich. Ausnahme hiervon ist das sogenannte Anwohnerparken in dafür ausgewiesenen Parkgebieten bzw. Quartieren. Hier legen Berechtigte die Anwohnerparkberechtigung gut sichtbar in dem jeweiligen Fahrzeug aus. Die Festlegung solcher Anwohnerparkzonen obliegt nicht den örtlichen Straßenverkehrsbehörden.
Um Kenntnisnahme / Beschlussfassung wird gebeten.
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