22-0673

Untere Straßenverkehrsbehörde in den Bezirksämtern ansiedeln (Antrag der GRÜNEN-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.06.2020
22.01.2020
Sachverhalt

 

Die Unteren Straßenverkehrsbehörden sind ausführende Behörden der Straßenverkehrsordnung (StVO). Bei ihnen liegt beispielsweise die Anordnung von Verkehrszeichen oder Genehmigung von Baustellen.

In Hamburg sind sie bei den Polizeikommissariaten (PK) angesiedelt. Dies ist eine Besonderheit in der deutschen Verwaltungslandschaft. Überall sonst sind diese Aufgaben bei den jeweiligen Stadt- und Kreisverwaltungen, meist im Ordnungsamt, angesiedelt.

In der Praxis sorgt diese Hamburger Besonderheit immer wieder zu großen Reibungsverlusten zwischen Bürger*innen, Bezirkspolitiker*innen und der Polizei. So werden einerseits Ermessensspielräume in verschiedenen PKs sehr unterschiedlich ausgelegt, andererseits werden Beschlüsse der Bezirksversammlung – auch wenn rechtlich möglich – häufig nicht oder unzureichend umgesetzt. Dadurch kommt es immer wieder vor, dass notwendige Verbesserungen im Sinne der Bürger*innen nicht kommen können.

Gleichzeitig sind die Bezirksämter für die Planung, den Bau und die Instandhaltung aller nachgelagerten Straßen der Stadt zuständig. Dies ist der übergroße Anteil der Straßenkilometer in Hamburg.

Daher bietet es sich an zur Erhöhung der Effizienz in der Straßenplanung, zur Vereinheitlichung des Anordnungsstandards und zur Verbesserung der politischen Kontrolle die Untere Straßenverkehrsbehörde bei den sieben Bezirksämtern anzugliedern.

Im Zuge der Koalitionsverhandlungen nach den Bürgerschaftswahlen im Februar 2020 wird dieses Thema wieder auf die Agenda kommen. Daher sollten hier die Bezirksämter und die Bezirkspolitik eine klare Haltung vertreten. In den Koalitionsverträge der Koalitionen unter Beteiligung von SPD, CDU und Grünen in Eimsbüttel, Nord und Wandsbek ist diese Forderung bereits enthalten.

Petitum/Beschluss:

 

Der Bezirksamtsleiter wird daher gebeten,

  1. sich an geeigneter Stelle für die Übertragung der Kompetenzen der Unteren Straßenverkehrsbehörden von den Polizeikommissariaten zu den Bezirksämtern einzusetzen.
  2. sich – solange dies nicht geschehen ist – für die bessere Berücksichtigung der Interessen der Bürger*innen und der gewählten Vertreter*innen in der Bezirksversammlung bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen einzusetzen.
  3. dem Ausschuss für Mobilität im 2. Quartal 2020 zu berichten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Die Unteren Straßenverkehrsbehörden sind ausführende Behörden der Straßenverkehrsordnung (StVO). Bei ihnen liegt beispielsweise die Anordnung von Verkehrszeichen oder Genehmigung von Baustellen.

In Hamburg sind sie bei den Polizeikommissariaten (PK) angesiedelt. Dies ist eine Besonderheit in der deutschen Verwaltungslandschaft. Überall sonst sind diese Aufgaben bei den jeweiligen Stadt- und Kreisverwaltungen, meist im Ordnungsamt, angesiedelt.

In der Praxis sorgt diese Hamburger Besonderheit immer wieder zu großen Reibungsverlusten zwischen Bürger*innen, Bezirkspolitiker*innen und der Polizei. So werden einerseits Ermessensspielräume in verschiedenen PKs sehr unterschiedlich ausgelegt, andererseits werden Beschlüsse der Bezirksversammlung – auch wenn rechtlich möglich – häufig nicht oder unzureichend umgesetzt. Dadurch kommt es immer wieder vor, dass notwendige Verbesserungen im Sinne der Bürger*innen nicht kommen können.

Gleichzeitig sind die Bezirksämter für die Planung, den Bau und die Instandhaltung aller nachgelagerten Straßen der Stadt zuständig. Dies ist der übergroße Anteil der Straßenkilometer in Hamburg.

Daher bietet es sich an zur Erhöhung der Effizienz in der Straßenplanung, zur Vereinheitlichung des Anordnungsstandards und zur Verbesserung der politischen Kontrolle die Untere Straßenverkehrsbehörde bei den sieben Bezirksämtern anzugliedern.

Im Zuge der Koalitionsverhandlungen nach den Bürgerschaftswahlen im Februar 2020 wird dieses Thema wieder auf die Agenda kommen. Daher sollten hier die Bezirksämter und die Bezirkspolitik eine klare Haltung vertreten. In den Koalitionsverträge der Koalitionen unter Beteiligung von SPD, CDU und Grünen in Eimsbüttel, Nord und Wandsbek ist diese Forderung bereits enthalten.

 

Der Bezirksamtsleiter wird daher gebeten,

  1. sich an geeigneter Stelle für die Übertragung der Kompetenzen der Unteren Straßenverkehrsbehörden von den Polizeikommissariaten zu den Bezirksämtern einzusetzen.
  2. sich – solange dies nicht geschehen ist – für die bessere Berücksichtigung der Interessen der Bürger*innen und der gewählten Vertreter*innen in der Bezirksversammlung bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen einzusetzen.
  3. dem Ausschuss für Mobilität im 2. Quartal 2020 zu berichten.