Untere Straßenverkehrsbehörde in den Bezirksämtern ansiedeln (Antrag der GRÜNEN-Fraktion)
Letzte Beratung: 17.06.2020 Ausschuss für Mobilität Ö 4.1
Die Unteren Straßenverkehrsbehörden sind ausführende Behörden der Straßenverkehrsordnung (StVO). Bei ihnen liegt beispielsweise die Anordnung von Verkehrszeichen oder Genehmigung von Baustellen.
In Hamburg sind sie bei den Polizeikommissariaten (PK) angesiedelt. Dies ist eine Besonderheit in der deutschen Verwaltungslandschaft. Überall sonst sind diese Aufgaben bei den jeweiligen Stadt- und Kreisverwaltungen, meist im Ordnungsamt, angesiedelt.
In der Praxis sorgt diese Hamburger Besonderheit immer wieder zu großen Reibungsverlusten zwischen Bürger*innen, Bezirkspolitiker*innen und der Polizei. So werden einerseits Ermessensspielräume in verschiedenen PKs sehr unterschiedlich ausgelegt, andererseits werden Beschlüsse der Bezirksversammlung – auch wenn rechtlich möglich – häufig nicht oder unzureichend umgesetzt. Dadurch kommt es immer wieder vor, dass notwendige Verbesserungen im Sinne der Bürger*innen nicht kommen können.
Gleichzeitig sind die Bezirksämter für die Planung, den Bau und die Instandhaltung aller nachgelagerten Straßen der Stadt zuständig. Dies ist der übergroße Anteil der Straßenkilometer in Hamburg.
Daher bietet es sich an zur Erhöhung der Effizienz in der Straßenplanung, zur Vereinheitlichung des Anordnungsstandards und zur Verbesserung der politischen Kontrolle die Untere Straßenverkehrsbehörde bei den sieben Bezirksämtern anzugliedern.
Im Zuge der Koalitionsverhandlungen nach den Bürgerschaftswahlen im Februar 2020 wird dieses Thema wieder auf die Agenda kommen. Daher sollten hier die Bezirksämter und die Bezirkspolitik eine klare Haltung vertreten. In den Koalitionsverträge der Koalitionen unter Beteiligung von SPD, CDU und Grünen in Eimsbüttel, Nord und Wandsbek ist diese Forderung bereits enthalten.
Petitum/Beschluss:
Der Bezirksamtsleiter wird daher gebeten,
Sachverhalt:
Die Unteren Straßenverkehrsbehörden sind ausführende Behörden der Straßenverkehrsordnung (StVO). Bei ihnen liegt beispielsweise die Anordnung von Verkehrszeichen oder Genehmigung von Baustellen.
In Hamburg sind sie bei den Polizeikommissariaten (PK) angesiedelt. Dies ist eine Besonderheit in der deutschen Verwaltungslandschaft. Überall sonst sind diese Aufgaben bei den jeweiligen Stadt- und Kreisverwaltungen, meist im Ordnungsamt, angesiedelt.
In der Praxis sorgt diese Hamburger Besonderheit immer wieder zu großen Reibungsverlusten zwischen Bürger*innen, Bezirkspolitiker*innen und der Polizei. So werden einerseits Ermessensspielräume in verschiedenen PKs sehr unterschiedlich ausgelegt, andererseits werden Beschlüsse der Bezirksversammlung – auch wenn rechtlich möglich – häufig nicht oder unzureichend umgesetzt. Dadurch kommt es immer wieder vor, dass notwendige Verbesserungen im Sinne der Bürger*innen nicht kommen können.
Gleichzeitig sind die Bezirksämter für die Planung, den Bau und die Instandhaltung aller nachgelagerten Straßen der Stadt zuständig. Dies ist der übergroße Anteil der Straßenkilometer in Hamburg.
Daher bietet es sich an zur Erhöhung der Effizienz in der Straßenplanung, zur Vereinheitlichung des Anordnungsstandards und zur Verbesserung der politischen Kontrolle die Untere Straßenverkehrsbehörde bei den sieben Bezirksämtern anzugliedern.
Im Zuge der Koalitionsverhandlungen nach den Bürgerschaftswahlen im Februar 2020 wird dieses Thema wieder auf die Agenda kommen. Daher sollten hier die Bezirksämter und die Bezirkspolitik eine klare Haltung vertreten. In den Koalitionsverträge der Koalitionen unter Beteiligung von SPD, CDU und Grünen in Eimsbüttel, Nord und Wandsbek ist diese Forderung bereits enthalten.
Der Bezirksamtsleiter wird daher gebeten,
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.