Umsetzung eines Denkmals zum Gedenken an die Opfer der Sturmflut 1962 am Deich
Letzte Beratung: 19.03.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.3
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2025 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion, SPD-Fraktion und FDP-Gruppe Drs. Nr. 23-1275 einstimmig zugestimmt.
Die Sturmflut von 1962 hat Hamburg tief geprägt. Mehr als dreihundert Menschen verloren ihr Leben, viele weitere ihr Zuhause und ihre Existenz. Die Flut offenbarte nicht nur die Verletzlichkeit der Stadt, sondern auch ihre Stärke, den Zusammenhalt in der Katastrophe und den Willen, aus ihr zu lernen.
Ein zentrales Denkmal soll an die Opfer der Flut und an die Aufgabe erinnern, Verantwortung aus Erinnerung zu ziehen. Es steht für eine Stadt, die gelernt hat, sich zu schützen und für eine Gemeinschaft, die sich nicht abwendet, wenn Menschen in Not sind.
Die Geschichtswerkstatt hat über die vergangenen Monate die Idee für ein solches Denkmal entwickelt.
Sie schlägt vor, Gedenkplaketten aus einer speziellen Zinnlegierung (Schmuckzinn) anbringen zu lassen. Jede Plakette (100 x 50 mm) sollt den Namen, das Sterbealter sowie das Logo der Flutmarke von 1962 tragen. Die gewählte Legierung hält den Witterungs- und Tidebedingungen stand, ist hitzebeständig und bietet zugleich keinen Anreiz für Diebstahl.
Die Befestigung soll mittels zweier 4-mm-Stifte im Stein sowie durch einen DIN-genormten Spezialkleber erfolgen. Die Plaketten werden mittig auf der Außenseite der jeweiligen Stufen angebracht. Zusätzlich sollen die Stufen mit einer witterungsbeständigen, anthrazitfarbenen Beschichtung versehen werden.
Die insgesamt 224 Plaketten enthalten jeweils für ein Todesopfer der Flutkatastrophe von 1962, einschließlich der im Einsatz verstorbenen Helferinnen und Helfer. Soweit möglich, sollen Familien- und Ehepaarkonstellationen bei der Anordnung berücksichtigt werden und eine stille Reihe entlang der Stufen an der Deichinnenseite der Harburger Chaussee bilden.
An den Stirnseiten der Stufen soll das Logo der Flutmarke von 1962 – konkret der Querbalken – mithilfe von Asphaltfarbe bis zu einer Höhe von 5,30 Metern (ehemalige Deichhöhe) aufgetragen werden. So wird das Logo in seiner Gesamtheit von der Straße aus sichtbar. Die Arbeiten übernimmt ein Fachunternehmen, das bereits in der Vergangenheit für die Stadt Hamburg tätig war.
Nach Rücksprache mit dem Deichvogt ist in den kommenden 10–20 Jahren nicht mit einer Erhöhung des Deiches zu rechnen. Sollte es wider Erwarten doch zu einer Deicherhöhung kommen, ist angedacht, die Stufen mit den Plaketten – nach Rücksprache mit der Geschichtswerkstatt Wilhelmsburg und Hafen – in ein neues Bauwerk einzubinden.
Bitte um Unterstützung bei Pflegearbeiten: Um der Würde des Gedenkortes gerecht zu werden, bitten wir zudem freundlich um regelmäßige Beseitigung von Wildkraut und Beikraut.
Die Bezirksversammlung unterstützt das oben geschilderte Projekt der Geschichtswerkstatt und setzt sich für dessen zeitnahe Umsetzung ein.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte und die BUKEA werden gebeten, die Initiative der Geschichtswerkstatt Wilhelmsburg zu unterstützen und die Realisierung eines angemessenen Erinnerungsortes zu ermöglichen.
Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 02.03.2026 wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt Hamburg Mitte hat am 22.01.2026 im Rahmen der Zuständigkeit für die Deiche in Wilhelmsburg ein Gespräch mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und den Vertretern der Geschichtswerkstatt durchgeführt. Dabei wurde die Machbarkeit des Projektes hinsichtlich der Deichsicherheit und der Pflege des Denkmals erörtert.
In dem Gespräch wurde den Vertretern mitgeteilt, dass das Bezirksamt Hamburg Mitte und die BUKEA dem Vorhaben im Abschnitt Klütjenfelder Hauptdeich grundsätzlich positiv gegenüberstehen.
Es gibt jedoch Klärungsbedarf hinsichtlich einiger Punkte die die Deichunterhaltung und die Pflege der Plaketten betreffen.
So ist die regelmäßige Reinigung der Plaketten und der Treppenstufen zu organisieren. Diese Tätigkeit kann vom LSBG nicht geleistet werden.
Weiterhin wurde die mögliche Feuchtigkeitsbelastung der Stufen durch Bohrungen diskutiert.
Auch der erhöhte Aufwand in der Deichpflege (Grasmahd), damit die Plaketten gut sichtbar bleiben, ist besprochen worden.
Im Gespräch wurde festgehalten, dass auch die Denkmalschutzbehörde angefragt werden soll, ob sie Unterhaltungsmittel beisteuern kann.
Am 27.01.2026 hat ein vor Ort Termin mit dem Bezirksamtsleiter, Herrn Neubauer, und den Vertretern der Geschichtswerkstatt stattgefunden bei dem das Thema weiter vertieft wurde. Auch dabei wurde festgehalten, dass die vorgenannten Fragestellungen geklärt werden müssen. Derzeit ist das Büro der Bezirksamtsleitung mit der Geschichtswerkstatt weiter im Austausch.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 04.03.2026 wie folgt Stellung:
„Die Gedächtniskultur der Sturmflut von 1962 ist als Mahnung für die Wichtigkeit guter Hochwasserschutzanalgen für den Küstenhochwasserschutz in Hamburg von hoher Bedeutung. Die Einrichtung einer Gedenkstelle befürwortet die BUKEA daher grundsätzlich, sieht aber noch Klärungsbedarf hinsichtlich des Standorts und der Finanzierung. In Gesprächen mit den Initiatoren sowie dem BezirksamtHamburg-Mitte hat die BUKEA technische Details abgestimmt und die Gedächtniswerkstatt aufgefordert folgenden Punkte zu klären:
Eine Genehmigungsfähigkeit wird grundsätzlich in Aussicht gestellt, sofern die Initiatoren eine Lösung für die Mehraufwände in der Unterhaltung der Gedenkstelle aufzeigen kann.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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