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Umbenennung Högerdamm in Hamburg-Mitte; hier: Vorschläge zur Umbenennung nach Bella Spanier / Recha Lübke

Mitteilung öffentlich

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28.02.2023
Sachverhalt

 

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 13.09.2022 mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion beschlossen, den Högerdamm in Bella-Spanier-Weg (Sackgasse) und Recha-Lübke-Damm (Hauptstraße) umzubenennen. Folgende Vorlage lag zugrunde:

 

 

Im Cityausschuss am 10.05.2022 wurden für eine mögliche Umbenennung des Högerdamms zwei weitere Vorschläge eingebracht:

  • Bella Spanier
  • Recha Lübke

 

Der Ausschuss bat daraufhin das Bezirksamt um Prüfung beider Namensvorschläge.

 

Das Bezirksamt begrüßt die Umbenennung der Fläche des Högerdamms nach Bella Spanier und Recha Lübke. Insbesondere der lokale Wirkungskreis der beiden Personen spricht für eine solche Benennung.

Weitere Informationen sind unter https://www.stolpersteine-hamburg.de/?MAIN_ID=7&BIO_ID=2415 zu finden.

 

Eine Teilung des Högerdamms in künftig zwei Straßen ist möglich (Wegeverbindung zwischen der Amsinckstraße und die davon abzweigende Sackgasse). Der Cityausschuss wird gebeten, festzulegen, welcher Teil nach wem benannt werden soll. Ein Lageplan ist beigefügt.

 

Sobald der Cityausschuss die Umbenennung beschlossen hat, wird das Bezirksamt die dortigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer über das Umbenennungsvorhaben informieren. Anschließend wird der Umbenennungsantrag ausgefertigt und nach interner Unterzeichnung an das Staatsarchiv übersendet.

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 16.01.2023 wie folgt Stellung:

 

Eine im Högerdamm ansässige Firma hat sich nach Bekanntwerden des Beschlusses an das Bezirksamt gewandt und sich erkundigt, wer die von der Firma bezifferten Kosten in Höhe von 1 Mio. € für die Adressänderung tragen würde.

Das Bezirksamt hat hierzu das Staatsarchiv um Stellungnahme gebeten:

Nach bisheriger Praxis ist die Umbenennung einer Straße in Hamburg erfolgt, wenn der Straßenname heutige Wertvorstellungen in eklatanter Weise verletzt. Dabei sollen die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt werden, indem die Hintergründe transparent erläutert werden, und bei einer Entscheidung über eine Umbenennung auch die Anzahl der betroffenen Gewerbetreibenden sowie Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen.

Die Frage nach dem Umgang mit Verkehrsflächen, die nach NS-belasteten Personen benannt sind, ist nicht allein eine verwaltende, sondern eine historische, politische und moralische Frage. Die Behörde für Kultur und Medien hat daher im September 2020 eine Kommission für erinnerungspolitische Fragestellungen berufen, die Entscheidungskriterien für den Umgang mit NS-belasteten Straßennamen in Hamburg entwickeln und Empfehlungen zu möglichen Umbenennungen aussprechen sollte. Die im März 2022 im Abschlussbericht der „Kommission für den Umgang mit NS-belasteten Straßennamen“ genannten Entscheidungskriterien und die Empfehlungen der Kommission für eine Umbenennung in 11 Fällen bilden die Grundlage der aktuellen und künftigen Maßnahmen des Senats und der Bezirke. Siehe: https://www.hamburg.de/contentblob/15965308/42f8b816a275aabf9fe62f9e3f8a981a/data/empfehlungen-kommission-ns-belastete-strassennamen.pdf

Zur Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner wird bei der Umbenennung einer Verkehrsfläche im Senatsbeschluss regelhaft ein Passus zur vollständigen Kostenfreiheit bei Verwaltungsgebühren aufgenommen. Dort findet sich bei Straßenumbenennungen dann der Hinweis, „dass auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren, die den Anliegern (…) im Zusammenhang mit der Umbenennung entstehen, verzichtet wird“. Die Bezirke haben bisher kostenfrei Personalausweise aktualisiert sowie eine aktuelle Meldebestätigung ausgestellt. Zudem kommt der Senat den Anwohnerinnen und Anwohner dadurch entgegen, dass eine Übergangsfrist von 3 bis 9 Monaten zwischen den Senatsbeschluss und dessen In-Kraft-Treten gelegt wird. Gewerbebetriebe für die Aktualisierung ihrer Adresse im Gewerberegister keine Gebühr zahlen. Auch für die Änderung im Grundbuch entstehen den Berechtigten keine Kosten, da die Änderung automatisch vom Katasteramt an das zuständige Grundbuchamt übermittelt wird.

Im Zusammenhang mit Umbenennungen kann die Stadt auf von ihr selbst zu erhebende Gebühren verzichten, nicht aber individuelle Kosten von Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibenden übernehmen.

Aktuell wird bezirksamtsintern der Vorgang rechtlich geprüft. Der Cityausschuss wird über den Fortgang des Verfahrens informieren.

 

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 17.02.2023 wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt fertigt den Benennungsantrag aus und übersendet diesen zum nächsten Stichtag (01. April 2023) an das Staatsarchiv. Der offizielle Benennungsbeschluss durch die Senatskommission für die Benennung von Verkehrsflächen für die Wegeflächen Recha-Lübke-Damm und Bella-Spanier-Weg wird Anfang Sommer 2023 erwartet.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.