22-0440.1.1

U3-Halt Fuhlsbüttler Straße - Angsträume von vornherein vermeiden, ausreichende Beleuchtung einplanen Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 8.2

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung

am 02.12.2024 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:

 

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich für Folgendes einzusetzen:

  1. Die geplante Zuwegung von der Genslerstraße aus zum westlichen Eingang der U3-Haltestelle Fuhlsbüttler Straße soll so ausreichend beleuchtet werden, dass Unsicherheitsgefühle weitgehend vermieden werden. Für den auf Privatgrund verlaufenden Teil der Zuwegung soll ebenfalls eine entsprechende Lösung gefunden werden.
  2. Im Bereich des öffentlichen WCs an der Nordseite des Bahnhofsgebäudes soll ebenfalls eine entsprechende, ausreichende Beleuchtung installiert werden ob separat auf dem Vorplatz oder am Gebäude selbst.
  3. r den Bereich der Fahrrad-Parkeinrichtungen auf der Südseite des Bahndamms wird eine zusätzliche Beleuchtung als notwendig erachtet. Die vorhandene Straßenbeleuchtung, die sich auf der gegenüberliegende Straßenseite befindet, wird dafür als nicht ausreichend betrachtet.
  4. mtliche Beleuchtung im Bereich der Parkanlage soll so ausgestaltet sein, dass sie den umgebenden Lebensraum für die Natur möglichst wenig beeinträchtigt.

 

Begründung:

Barmbek-Nord bekommt eine neue U-Bahn-Haltestelle! In wenigen Jahren wird an der Fuhlsbüttler Straße die gleichnamige Station in Betrieb genommen werden. Neben einem verbesserten Zugang zum Bahnsystem kann sich der Stadtteil unter anderem über viele neue Fahrradparkmöglichkeiten, einen Switchh-Punkt und ein weiteres öffentliches WC freuen.

Bei Bau öffentlicher Infrastruktur ist wichtig, von vornherein eine Vielzahl von Bedingungen einzuberechnen und mögliche Probleme von vornherein auszuschließen. Ein Aspekt, der dabei immer wieder thematisiert wird, ist eine ausreichende Beleuchtung, die einem Unsicherheitsgefühl vorbeugen kann.

hrend der Straßenraum südlich und östlich der Haltestelle sowie das direkte Umfeld der beiden Zugänge eine ausreichende Beleuchtung aufweisen, ist aus den vorhandenen Planungsunterlagen nicht eindeutig zu entnehmen, wie die Bereiche nördlich und südlich des Haltestellengebäudes sowie der neue Zugang von der Genslerstraße aus beleuchtet werden sollen.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) zu den in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Fragen wie folgt Stellung.

 

Die Zielsetzung der Drucksache wird ausdrücklich unterstützt. Eine ausreichende Beleuchtung des Haltestellenumfeldes ist erforderlich, um ein angemessenes Sicherheitsgefühl der Nutzenden zu gewährleisten.

 

Die in der Drucksache formulierten Anforderungen beziehen sich auf die Außenflächen im Umfeld der Haltestelle. Diese verbleiben nach der Fertigstellung der Haltestelle in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Hamburg-Nord. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde seitens der Hochbahn im Vorfeld mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raums (N-MR) abgestimmt. Dabei wurden auch Aspekte der Beleuchtung angesprochen. Die finalen Festlegungen trifft die Hochbahn in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord im Zuge der Ausführungsplanung, sobald der Planfeststellungbeschluss vorliegt.

 

Zu.1.:

Eine Beleuchtung des Weges im Bereich der Grünanlage zum westlichen Haltestellenzugang ist Bestandteil der bisherigen Abstimmungen und der Planung. Der Wegabschnitt auf dem Privatgrundstück an der Genslerstraße ist derweil noch nicht Bestandteil der Planungen. Zu diesem Wegabschnitt ist zunächst ein Gestattungsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und dem Grundstückseigentümer erforderlich. Eine abschließende Klärung erfolgt auf Wunsch des Grundstückseigentümers erst nach dem Planfeststellungsbeschluss.

 

Zu. 2.:

Art und Qualität der öffentlichen Beleuchtung für die befestigten Gehwegflächen rund um den Haltestelleneingang an der Fuhlsbüttler Straße werden in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord im Zuge der Ausführungsplanung final festgelegt. Hierbei wird auch der Bereich im Umfeld des öffentlichen WCs betrachtet.

 

Zu 3.:

Im Zuge der weiteren Planung wird geklärt, ob und ggf. in welchem Umfang Beleuchtungsanlagen Bestandteil der Bike+Ride (B+R)-Anlage sind. Dazu stimmt sich die Hochbahn in der weiteren Planung mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord und der Park+Ride (P+R) GmbH als Betreiber der B+R Anlage weiter ab.

 

Zu 4.:

Zur Qualität und Ausführung der Beleuchtung in der Grünanlage erfolgen Abstimmungen und finale Festlegungen mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord im Zuge der Ausführungsplanung. Die genannten Aspekte werden dabei entsprechend von der Hochbahn thematisiert.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Isabel Permien

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

  

keine      

Lokalisation Beta
Fuhlsbüttler Str. Genslerstraße Hamburg

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