U-Bahnhof Billstedt - Instandsetzungsarbeiten besser koordinieren (Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktionen)
Letzte Beratung: 14.01.2020 Regionalausschuss Billstedt Ö 4.7
Am U-Bahnhof Billstedt wurden die Fahrtreppen im Herbst/Winter 2019 sowohl auf dem nördlichen als auch auf den südlichen Bahnsteig instand gesetzt. Dies geschieht, wie HVV/Hochbahn selbst beteuern, um den Service und Komfort der Hamburger U-Bahn weiter zu verbessern. Der Zugang zu den Bahnsteigen kann über die vier Fußtreppen, den zwei Fahrstühlen und über die beiden in Rede stehenden Fahrtreppen erfolgen.
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität blieb während der Instandsetzungsmaßnahmen lediglich der Fahrstuhl als Alternative zur Fahrtreppe. Dies führte insbesondere innerhalb der kurz getakteten Züge zu einem erheblichen Stau vor den Fahrstühlen und Einbußen des Komforts. Notwendige In-standsetzungsarbeiten werden von Nutzerinnen und Nutzern akzeptiert, wenn sie in einer angemesse-nen und absehbaren Zeit beendet werden. Die Fahrtreppe des südlichen Bahnsteigs wurde erst in der siebten Woche nach Stilllegung wieder in Betrieb genommen, die nördliche war rund sechs Wochen außer Betrieb.
Petitum/Beschluss:
Vor dem Hintergrund, dass der Öffentliche Nahverkehr eine Mobilitätsalternative zu anderen Verkehrs-trägern sein soll und auch in der Mobilität eingeschränkte Personen in den Genuss der Nutzung kommen möchten, wird:
1. der Bezirksamtsleiter gebeten, sich bei den zuständigen Stellen der Hochbahn nach den Gründen für die langen Ausfallzeiten (lt. Aushang vom 14.10.2019 - 29.11.2019) der beiden Fahrtreppen zu erkundigen.
2. der Bezirksamtsleiter gebeten, sich bei den zuständigen Stellen der Hochbahn dafür einzuset-zen, dass Instandhaltungsmaßnahmen an Fahrtreppen und Fahrstühlen eine Karenzzeit von 14 Tagen nicht überschreiten.
3. Der Regionalausschuss wird zeitnah über die Ergebnisse unterrichtet.
Sachverhalt:
Am U-Bahnhof Billstedt wurden die Fahrtreppen im Herbst/Winter 2019 sowohl auf dem nördlichen als auch auf den südlichen Bahnsteig instand gesetzt. Dies geschieht, wie HVV/Hochbahn selbst beteuern, um den Service und Komfort der Hamburger U-Bahn weiter zu verbessern. Der Zugang zu den Bahnsteigen kann über die vier Fußtreppen, den zwei Fahrstühlen und über die beiden in Rede stehenden Fahrtreppen erfolgen.
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität blieb während der Instandsetzungsmaßnahmen lediglich der Fahrstuhl als Alternative zur Fahrtreppe. Dies führte insbesondere innerhalb der kurz getakteten Züge zu einem erheblichen Stau vor den Fahrstühlen und Einbußen des Komforts. Notwendige In-standsetzungsarbeiten werden von Nutzerinnen und Nutzern akzeptiert, wenn sie in einer angemesse-nen und absehbaren Zeit beendet werden. Die Fahrtreppe des südlichen Bahnsteigs wurde erst in der siebten Woche nach Stilllegung wieder in Betrieb genommen, die nördliche war rund sechs Wochen außer Betrieb.
Vor dem Hintergrund, dass der Öffentliche Nahverkehr eine Mobilitätsalternative zu anderen Verkehrs-trägern sein soll und auch in der Mobilität eingeschränkte Personen in den Genuss der Nutzung kommen möchten, wird:
1. der Bezirksamtsleiter gebeten, sich bei den zuständigen Stellen der Hochbahn nach den Gründen für die langen Ausfallzeiten (lt. Aushang vom 14.10.2019 - 29.11.2019) der beiden Fahrtreppen zu erkundigen.
2. der Bezirksamtsleiter gebeten, sich bei den zuständigen Stellen der Hochbahn dafür einzuset-zen, dass Instandhaltungsmaßnahmen an Fahrtreppen und Fahrstühlen eine Karenzzeit von 14 Tagen nicht überschreiten.
3. Der Regionalausschuss wird zeitnah über die Ergebnisse unterrichtet.
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