22-0614.2

U-Bahnhof Billstedt - Instandsetzungsarbeiten besser koordinieren

Mitteilung öffentlich

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09.06.2020
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-0614.1 in ihrer Sitzung am 23.01.2020 einstimmig beschlossen.

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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 14.01.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0614 einstimmig zugestimmt.

 

 

Am U-Bahnhof Billstedt wurden die Fahrtreppen im Herbst/Winter 2019 sowohl auf dem nördlichen als auch auf den südlichen Bahnsteig instand gesetzt. Dies geschieht, wie HVV/Hochbahn selbst beteuern, um den Service und Komfort der Hamburger U-Bahn weiter zu verbessern. Der Zugang zu den Bahnsteigen kann über die vier Fußtreppen, den zwei Fahrstühlen und über die beiden in Rede stehenden Fahrtreppen erfolgen.

 

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität blieb während der Instandsetzungsmaßnahmen lediglich der Fahrstuhl als Alternative zur Fahrtreppe. Dies führte insbesondere innerhalb der kurz getakteten Züge zu einem erheblichen Stau vor den Fahrstühlen und Einbußen des Komforts. Notwendige In-standsetzungsarbeiten werden von Nutzerinnen und Nutzern akzeptiert, wenn sie in einer angemessenen und absehbaren Zeit beendet werden. Die Fahrtreppe des südlichen Bahnsteigs wurde erst in der siebten Woche nach Stilllegung wieder in Betrieb genommen, die nördliche war rund sechs Wochen außer Betrieb.

 

Vor dem Hintergrund, dass der Öffentliche Nahverkehr eine Mobilitätsalternative zu anderen Verkehrs-trägern sein soll und auch in der Mobilität eingeschränkte Personen in den Genuss der Nutzung kommen möchten, wird:

 

1. der Bezirksamtsleiter gebeten, sich bei den zuständigen Stellen der Hochbahn nach den Gründen für die langen Ausfallzeiten (lt. Aushang vom 14.10.2019 - 29.11.2019)  der beiden Fahrtreppen zu erkundigen.

 

2. der Bezirksamtsleiter gebeten, sich bei den zuständigen Stellen der Hochbahn dafür einzusetzen, dass Instandhaltungsmaßnahmen an Fahrtreppen und Fahrstühlen eine Karenzzeit von 14 Tagen nicht überschreiten.

 

3. Der Regionalausschuss wird zeitnah über die Ergebnisse unterrichtet.

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) ist bewusst, dass die Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen an Fahrtreppen zu Einbußen des Komforts für die Fahrgäste führt. Um jedoch eine hinreichende technische Verlässlichkeit und stabile Verfügbarkeit zu gewährleisten, sind über die Lebensdauer einer technischen Anlage hinweg zwingend Maßnahmen zur Instandhaltung erforderlich – im eigenen Interesse und im Interesse der Fahrgäste ist die Hochbahn stets bestrebt, die dadurch entstehenden Instandsetzungs- und Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten.

 

Zu 1.:

Bei beiden Bahnsteigtreppen wurden im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung nacheinander Grundüberholungen durchgeführt. Im Zuge dieser werden bei Bedarf auch die Stufenketten erneuert, wenn dies sich nach einer Messung der Kettenlängung als erforderlich erweist. Da dies hier nach 20 Jahren Betrieb der Fall war, mussten diese Ketten bestellt werden. Die langen Lieferzeiten führten leider zu den 6 bis 7 Wochen Stillstand.

 

Zu 2.:

Die notwendigen Grundüberholungen müssen bei neueren Fahrtreppen nur noch einmal nach der Hälfte der Lebensdauererwartung durchgeführt werden. Selbst bei vorausschauender Planung ist der Aufgabenumfang jedoch so umfangreich, dass Stillstandszeiten von ca. 4 Wochen erforderlich und somit zu erwarten sind.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten