21-4944

Tempobeschränkung an der Öjendorfer Höhe (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 29.01.2019 Regionalausschuss Billstedt Ö 3.4

Sachverhalt

Durch rücksichtlose Fahrweise, eine unübersichtliche Verkehrssituation und dem verstärkten Transport von Kindern zur dortigen Stadtteilschule sowie der KITA, kommt es immer wieder zu erheblichen Verkehrsgefährdungen an der Öjendorfer Höhe nahe der Merkenstraße.

 

Während ab Öjendorfer Steinkamp stadtauswärts durch parkende Fahrzeuge der Verkehr nur einseitig erfolgen kann und sich entsprechend verlangsamt, stehen auf der Strecke zwischen Öjendorfer Steinkamp und Merkenstraße in der Regel zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Dies führt dazu, dass viele Fahrzeuge dort beschleunigen, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/H überschreiten und sogar andere Fahrzeuge überholen. Dies geschieht unmittelbar vor der Schule und der Kindertagesstätte. Verschärft wird diese Situation dadurch, dass die Straße Öjendorfer Höhe, bei hohem Verkehrsraufkommen im Berufsverkehr und damit auch zu Schulbeginn, als Ausweichstrecke genutzt wird.

 

Um kurzfristig die vor Ort bestehende Verkehrsgefährdung zu minimieren sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

 

-         Durch verstärkte Geschwindigkeitskontrollen und Polizeipräsenz in den Zeiten zu Schulbeginn und Schulende ist insbesondere die Einhaltung gegenwärtig vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h zu überprüfen.

 

-         Zwischen Öjendorfer Steinkamp und Merkenstraße ist die Fahrbahn der Öjendorfer Höhe durch entsprechende bauliche Maßnahmen so zu verengen, dass eine zeitgleiche Befahrung in beide Fahrtrichtungen nicht durchgängig möglich ist und sich dadurch der Verkehr zwangsläufig verlangsamt.

 

Petitum/Beschluss

  1. Die zuständige Polizeidienststelle wird gebeten, verstärkt darauf einzuwirken, dass es vor Ort nicht zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt.
  2. Die zuständige Verkehrsbehörde wird aufgefordert, durch entsprechende bauliche Maßnahmen den Verkehr auf der Öjendorfer Höhe zu verlangsamen.
  3. Der Regionalausschuss soll über den Fortschritt der Maßnahmen informiert werden.

 

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