21-4944.2

Tempobeschränkung an der Öjendorfer Höhe

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 19.09.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 29.01.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4944 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 21.02.2019 bestätigt.

 

 

Durch rücksichtlose Fahrweise, eine unübersichtliche Verkehrssituation und dem verstärkten Transport von Kindern zur dortigen Stadtteilschule sowie der KITA, kommt es immer wieder zu erheblichen Verkehrsgefährdungen an der Öjendorfer Höhe nahe der Merkenstraße.

 

Während ab Öjendorfer Steinkamp stadtauswärts durch parkende Fahrzeuge der Verkehr nur einseitig erfolgen kann und sich entsprechend verlangsamt, stehen auf der Strecke zwischen Öjendorfer Steinkamp und Merkenstraße in der Regel zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Dies führt dazu, dass viele Fahrzeuge dort beschleunigen, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/H überschreiten und sogar andere Fahrzeuge überholen. Dies geschieht unmittelbar vor der Schule und der Kindertagesstätte. Verschärft wird diese Situation dadurch, dass die Straße Öjendorfer Höhe, bei hohem Verkehrsraufkommen im Berufsverkehr und damit auch zu Schulbeginn, als Ausweichstrecke genutzt wird.

 

Um kurzfristig die vor Ort bestehende Verkehrsgefährdung zu minimieren sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

 

-         Durch verstärkte Geschwindigkeitskontrollen und Polizeipräsenz in den Zeiten zu Schulbeginn und Schulende ist insbesondere die Einhaltung gegenwärtig vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h zu überprüfen.

 

-         Zwischen Öjendorfer Steinkamp und Merkenstraße ist die Fahrbahn der Öjendorfer Höhe durch entsprechende bauliche Maßnahmen so zu verengen, dass eine zeitgleiche Befahrung in beide Fahrtrichtungen nicht durchgängig möglich ist und sich dadurch der Verkehr zwangsläufig verlangsamt.

 

 

Petitum/Beschluss

  1. Die zuständige Polizeidienststelle wird gebeten, verstärkt darauf einzuwirken, dass es vor Ort nicht zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt.
  2. Die zuständige Verkehrsbehörde wird aufgefordert, durch entsprechende bauliche Maßnahmen den Verkehr auf der Öjendorfer Höhe zu verlangsamen.
  3. Der Regionalausschuss soll über den Fortschritt der Maßnahmen informiert werden.

 

 

 

Die Polizei / Verkehrsdirektion nimmt zu Ziffer 1 des Beschlusses mit Schreiben vom 25.03.2019 wie folgt Stellung:

 

Die Straße Öjendorfer Höhe, insbesondere das Teilstück zwischen Merkenstraße und Öjendorfer Steinkamp, wurden in einer 3-Jahres Unfallauswertung betrachtet. Die Unfalllage entspricht demnach vergleichbaren Straßenzügen und ist als unauffällig einzustufen. Im gleichen Betrachtungszeitraum wurde durch die Verkehrsdirektion in der Öjendorfer Höhe insgesamt zwei mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Aufgrund der Auswertung der Messergebnisse kann von einem nicht überdurchschnittlichen Geschwindigkeitsniveau ausgegangen werden.

 

Eine Schwerpunktbildung in Verbindung mit einer dauerhaften Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen scheint somit aus den genannten Gründen nicht zielführend.

 

Konkrete Sachverhalte oder Anzeigen bezüglich erheblicher Verkehrsgefährdungen sowie rücksichtloser Fahrverhalten durch Verkehrsteilnehmer sind der Polizei nicht bekannt.

 

Die Straße Öjendorfer Höhe wird jedoch auch weiterhin im Rahmen der polizeilichen Verkehrsüberwachung berücksichtigt und Maßnahmen im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortgeführt. Darüber hinaus ist in absehbarer Zeit der Einsatz eines mobilen Geschwindigkeitsmessanhängers (mGÜA) vorgesehen. Dadurch kann die Messdauer von wenigen Stunden auf mehrere Tage ausgedehnt und somit eine länger andauernde Wirkung auf das Geschwindigkeitsniveau erreicht werden. Der Wirkungsbereich des mGÜA würde somit, neben den von Ihnen erwähnten Zeiträumen zu Schulbeginn / - ende, auch das erhöhte Verkehrsaufkommen zu den  Berufsverkehrszeiten umfassen.

 

 

Das Bezirksamt teilt zu Ziffer 2 des Beschlusses Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt kann die Befürchtungen angesichts der bereiten Fahrbahn nachvollziehen. Aufgrund der personellen und finanziellen Ressourcen können kurzfristig aber keine Maßnahmen ergriffen werden. Das Bezirksamt wird sich mit dem zuständigen Polizeikommissariat 42 über Lösungsmöglichkeiten austauschen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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