21-4421.2

Tempo - 30 - Zonen

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09.01.2019
Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 05.09.2018 den Punkten 1, 2 und 4 des Antrags der Fraktion DIE LINKE Drs. Nr. 21-4421 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.

Punkt 3 des Antrags wurde mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE - abgelehnt.

 

Die Bezirksversammlung hat die Punkte 1, 2 und 4 der Vorlage in ihrer Sitzung am 20.09.2018 einstimmig beschlossen. Punkt 3 der Vorlage wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

 

 

Die Fraktion Die Linke hat unter der Drs.-Nr.: 21-3720 in einem Antrag auf zehn im Bezirk Hamburg-Mitte liegende Straßen verwiesen, die durch hohe Lärmaufkommen und ebenfalls hohe Schadstoffe, Feinstäube, Reifenabrieb die Anwohner_innen stark gesundheitlich belasten.

 

Nachdem der Umweltsenator in Hamburg ein erstes Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge erlassen hat sollte die Verwaltung die im Antrag gelisteten zehn Straßen überprüfen, um zu klären, ob eine Reduzierung auf Tempo 30 KMH geeignet ist hier Verbesserungen bezüglich aller gesundheitsgefährdender Belastungen erreicht werden kann.

 

Eine Temporeduzierung ist klüger als ein Fahrverbot, weil eine Entschärfung der bestehenden Probleme erreichbar ist, während eine Umleitung von älteren Dieselfahrzeugen eine Verlagerung der Probleme in andere Wohngebiete bedeutet. Außerdem kommt es zu neuen und auch höheren Belastungen der Umwelt und aller Anwohner_innen, da größere Umwege zurückgelegt werden müssen.

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte möge beschließen:

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, unten benannte Straßen auf Belastungen durch Feinstäube und Lärm zu überprüfen.
  2. Je nach Prüfergebnisse wird die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob durch eine pauschale Temporeduzierung auf 30 KMH die Belastungen reduziert werden können.
  3. Je nach Prüfergebnisse wird die Verwaltung aufgefordert, schnellst möglich die genannten Straßen durch Beschilderung in Tempo-30-Zonen umzuwandeln.
  4. Die Prüfungsergebnisse sollen dem Ausschuss für Verkehr und Umwelt bis Ende 2018 vorgelegt werden.

 

Zu Punkt 1:

Hammerbrookstraße, Luisenweg, Wolfshagen, Sievekingdamm, Caspar-Voght-Straße, Kaiser-Wilhelm-Straße, Simon-von-Utrecht-Straße, Stralsunder Straße, Steindamm

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:

 

„Tempo-30-Zonen werden i.d.R. zur Verlangsamung des Verkehrs in Wohngebieten eingeführt. Dabei sollen Gefahren für den Fuß- und Radverkehr gemindert werden, ohne die Abwicklung des Gesamtverkehrs zu behindern. Es handelt sich grundsätzlich um Straßen des nachgeordneten Netzes.

Als Maßnahme zur Lärmreduktion an stark belasteten Straßen bietet die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Möglichkeit, eine Tempo-30-Streckevorzusehen.

 

Zu 1.:

Zuständigkeit der BUE.

 

Zu 2.:

Durch eine Temporeduktion von 50 km/h auf 30 km/h ist rechnerisch eine Pegelminderung von etwa 3 dB(A) zu erwarten. Bezüglich der Reduktion der Luftschadstoffe ist nach bisherigen Erkenntnissen durch die Einführung einer Tempo-30 Streckenregelung von keinem signifikanten Einfluss auszugehen.

 

Zu 3 und 4:

Bevor ggf. weitere Straßenabschnitte hinsichtlich der Eignung für eine Tempo-30-Strecken Regelung zur Lärmreduktion untersucht werden, soll die derzeit laufende Evaluierung der bereits angeordneten Pilotstraßen Tempo-30-nachts abgeschlossen sein. Die Pilotstraßen wurden als Maßnahme der Lärmaktionsplanung eingeführt, um die nächtliche Lärmsituation an den betreffenden Straßen zu verbessern.“

 

 

 

 

Die Behörde für Umwelt und Energie nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:

 

„Tempo-30-Zonen werden i.d.R. zur Verlangsamung des Verkehrs in Wohngebieten auf Straßen des nachgeordneten Netzes angeordnet.

 

Diesen Hinweis der beteiligten Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) zuständigeitshalber zu den Ziffern 1 und 2 des o.g. Beschlusses wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

 

Überprüfung der genannten Straßen der Belastung durch Feinstaub:

 

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden Kurzzeit- und Langzeitgrenzwerte für Feinstaub PM 10 (Feinstaubpartikel mit Durchmesser kleiner 10 µm) und Feinstaub PM 2, 5 (Feinstaubpartikel mit Durchmesser kleiner 2,5 µm) mit der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV) festgesetzt. Diese werden in Hamburg seit 2012 an allen Messstationen eingehalten. Für beide Komponenten ist eine deutlich abnehmende Tendenz zu erkennen.

Im Auftrag der BUE misst das Hamburger Luftmessnetz an insgesamt zehn repräsentativen Orten die Feinstaubbelastung kontinuierlich. Für die Bewertung kleinräumiger Immissionsbelastungen an einzelnen Straßen wird zusätzlich auf die vorliegende Feinstaub-Modellierung zur 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans zurückgegriffen. Für die benannten Straßen wird im Ergebnis fachlich abgeleitet, dass auch in den Monaten Januar bis September 2018 keine Überschreitung der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte vorlag. Ein gesetzliches Minimierungsgebot unterhalb der in der 39. BImSchV festgesetzten Grenzwerte gibt es nicht.

Ein Einfluss der zulässigen Höchstgeschwindigkeit etwa durch Einführung von Tempo 30 auf die Feinstaubkonzentration konnte nicht belegt werden.

Von den im Beschluss der Bezirksversammlung aufgeführten Straßen wurden nur in der Simon-von-Utrecht-Straße Feinstaubmessungen von August 2010 bis Juli 2011 durchgeführt. Hier wurde ein PM-10-Wert von 23 µg/m³ als Jahresmittelwert ermittelt und der Jahresgrenzwert von 40 µg wurde deutlich unterschritten. Der Kurzzeitgrenzwert von 50 µg wurde dort ebenfalls eingehalten.

 

Überprüfung der genannten Straßen hinsichtlich der Lärmbelastung:

 

Die Lärmbelastungen an den genannten Straßen sind der Anlage zu entnehmen. Dabei handelt es sich um einer Rasterdarstellung in 5-dB-Schritten. Die Lärmbelastung an den Straßen lässt sich aber auch in der interaktiven Karte zur Lärmkartierung 2017 ablesen.

 

Zu 2.:

 

Als Maßnahme zur Lärmreduktion an stark belasteten Straßen bietet die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Möglichkeit, eine Tempo-30-Strecke vorzusehen.

Im Lärmaktionsplan Hamburg 2013 ist unter der „Maßnahme 9 Programm der lautesten Straßen“ auch eine Prüfung der Streckenabschnitte für Tempo 30 nachts erfolgt. Das Thema wird auch in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans aufgenommen.

 

Im Prüfergebnis des „Programms der lautesten Straßen, Teil Tempo 30 nachts“ ist die Simon-von Utrecht Straße als machbar eingestuft worden. Die Simon-von-Utrecht-Straße wird in die Fortschreibung des Lärmaktionsplans aufgenommen.

 

Die Caspar-Voght-Straße weist Kopfsteinpflaster auf. Das Thema „Kopfsteinpflasterstraßen“ wird in die Fortschreibung neu aufgenommen werden.

 

 

Anlage

Auszug Lärmkartierung 2017 BUE“

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.