23-1103

Tempo 30 für die Lange Reihe,Beschluss/Antrag vom 25.09.2024 hier: Empfehlung des Stadtteilbeirates St.Georg vom 24.09.2025

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 11.11.2025 Cityausschuss Ö 9.2.1

Sachverhalt

Der Stadtteilbeirat St. Georg hat in seiner Sitzung am 24.09.2025 folgende Beiratsempfehlung beschlossen.

Tempo 30 für die Lange Reihe, Beschluss/Antrag vom 25.09.2024
Ablehnende polizeiliche Stellungnahme erfasst nicht die neuen Regelungen in der StVO. Sie sollte nachgebessert und in eine Zustimmung umgewandelt werden.

Empfehlung hierzu:

Das Bezirksamt und die Bezirksversammlung möge ihre Beschlüsse für Tempo 30 in der Langen Reihe aufrechterhalten, die Ablehnung der Polizei wegen fehlerhafter Begründung zurückweisen, sie dazu auffordern, die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten korrekt zu benennen und die Ablehnung durch eine Zustimmung zu ersetzen.

Begründung:

Die ablehnende Stellungnahme der polizeilichen Verkehrsdirektion (siehe Drucksache 23-0175.1) unterstellt, dass die Anordnung von Tempo 30 in der Langen Reihe rechtlich nicht zulässig sei und zitiert dazu den § 45 Abs. 9 der seit Oktober 2024 geltenden StVO nicht richtig bzw. unvollständig. Anders als unterstellt wird, kann ausdrücklich nicht nur direkt vor Schulen, sondern auch auf Schulwegen ohne den Nachweis einer besonderen Gefahrenlage Tempo 30 angeordnet werden. Die Erkenntnis, dass insbesondere Grundschulkinder im Straßenverkehr besonders gefährdet sind, ist hier ausdrücklich in die StVO eingeflossen.

Wir fordern die polizeiliche Verkehrsdirektion auf, die einstimmige Beschlusslage in Stadtteil und Bezirk mit der Anwendung der rechtlichen Möglichkeiten in der neu gefassten StVO umzusetzen.

Bei der Langen Reihe ist außerdem zu berücksichtigen, dass bei nur sechs Metern Fahrbahnbreite das Fahren mit Tempo 50, insbesondere durch Busse und LKW, unangemessen und gefährlich ist.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass es nur einen zu vernachlässigenden Zeitvorteil von rund 24 Sekunden gibt, wenn auf den 500 Metern in der Langen Reihe Tempo 50 anstatt 30 gefahren werden kann falls es die Verkehrslage überhaupt zulässt. Und das ist häufig vor Schulbeginn und nach Schulschluss der Fall.

Darüber hinaus sprechen auch Aspekte der Nachhaltigkeit und des Emissionsschutzes klar für Tempo 30. Eine niedrigere Geschwindigkeit führt zu gleichmäßigeren Fahrbewegungen, reduziertem Brems- und Beschleunigungsverhalten und damit zu weniger Lärm, Feinstaub und CO-Ausstoß. Gerade in dicht bebauten innerstädtischen Quartieren mit hoher Aufenthaltsqualität und engem Straßenraum wie der Langen Reihe tragen geringere Geschwindigkeiten nachweislich zur Verbesserung der Luftqualität und zur Erreichung der städtischen Klimaschutzziele bei.

Es bleibt dabei: Für die Kinder, für die Sicherheit, für nachhaltige Mobilität und für nächtliche Ruhe Tempo 30 auf der Langen Reihe.


Alle anwesenden Personen:

Ja 66

Nein 0

Enthalten 2

Alle anwesenden stimmberechtigten Personen:

Ja 16

Nein 0

Enthalten 0

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung/Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.11.2025
Ö 9.2.1
Lokalisation Beta

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