22-4337

Teilnahme der Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Arbeitsgemeinschaften nach §78 (AG 78) des SGB VIII an den Unterausschüssen und den AG's des Jugendhilfeausschusses (Antrag SPD, CDU, FDP)

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 18.12.2023 Jugendhilfeausschuss Ö 6.2

Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 06.09.2017 mit der Drucksache Nr. 21-3471 einstimmig beschlossen, dass die Vertreter/Innen der AG 78 mit Rederecht an den Sitzungen des JHA teilnehmen können.

 

Die AG 78 hat gem. §24 Abs. 2 AG SGB VIII das Recht gegenüber dem Jugendhilfeausschuss, Empfehlungen auszusprechen. Damit die Vertreterinnen und Vertreter der AG 78 ihren Aufgaben nachkommen können, sollte Ihnen ein (1) Platz in den Unterausschüssen und den AGs des Jugendhilfeausschusses eingeräumt werden.

 

Petitum/Beschluss

Die AG 78 kann zukünftig mit einem Vertreter/ Innen an den gebildeten Unterausschüssen und Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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