Teilnahme der AG78 an den Sitzungen des Unterausschuss Haushalt (Antrag der SPD-Fraktion und GRÜNE-Fraktion)
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 mit der Drucksache Nr. 23-0570 beschlossen, dass die Vertreter*innen der AG 78 aus der Offenen Kinder und Jugendarbeit mit Rederecht an den Sitzungen des JHA teilnehmen können.
Die AG 78 hat gem. § 24 Abs. 2 AG SGB VIII das Recht gegenüber dem Jugendhilfeausschuss Empfehlungen auszusprechen. Damit die Vertreter*innen der AG 78 ihren Aufgaben nachkommen können, soll ihnen ein Platz mit Rederecht in den Unterausschüssen und den AGen des Jugendhilfeausschusses eingeräumt werden.
Beschluss:
Die AG 78 benennt je eine Vertreter:in für jede Region für die gebildeten Unterausschüssen und Arbeitsgemeinschaften.
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