22-0376.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Sauberkeit im Umfeld der Unterkünfte Poststraße

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Sachverhalt


Das Umfeld der Wohnunterkünfte im Bereich Poststraße, Neuländer Platz, Großmoorbogen ist in einem unansehnlichen Zustand. In den Büschen beidseits der Umzäunung befindet sich viel Abfall, insbesondere Plastikmüll (Tüten etc.). Dies ist sicherlich auch Ergebnis der örtlichen Lage und wird durch den Einschluss durch Bahntrasse, Bahnhof und zweier Bundesstraßen (B73 und B75) verstärkt.

Neben möglicher gesundheitlicher und ökologischer Gefährdungen durch die schleichende Vermüllung ist es aber auch eine moralische Verpflichtung, basale Standards der Sauberkeit und Ordnung zu gewährleisten.

Petitum/Beschluss


Die zuständigen Einrichtungen wie F&W Fördern & Wohnen AöR, SRHH und ggfs. weitere werden aufgefordert, die Bereiche umgehend ausreichend zu pflegen und den Aufenthaltswert dadurch zu erhöhen und künftig laufend zu gewährleisten.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

20. Februar 2025

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nehmen zu dem Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 22-0376) wie folgt Stellung genommen:

Stellungnahme der BUKEA:

Der Beschluss der Bezirksversammlung Harburg ist hinsichtlich der Ortsangaben unpräzise. Aus dem Sinnzusammenhang ist zu verstehen, dass es sich um die Harburger Poststraße handeln muss, da sich die Poststraße in der Hamburger Innenstadt befindet. Auch existiert keine Unterkunft für Geflüchtete im Großmannbogen (siehe Karte Hamburger Flüchtlingsunterkünfte). Allerdings gibt es eine Flüchtlingsunterkunft am Großmoordamm. Daher wird unterstellt, dass diese Straße gemeint ist.

Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

Die SRH reinigt im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit alle Fahrbahnen sowie die Gehwege in ihrer Zuständigkeit, d.h. ohne Anliegerverpflichtung, bedarfsgerecht. Die konkreten Reinigungshäufigkeiten für die einzelnen Fahrbahnen sind im Wegereinigungsverzeichnis (WRV - Teil B) der „Verordnung über das Wegereinigungsverzeichnis und die Reinigungshäufigkeit (Wegereinigungsverordnung)“ festgelegt. Jede Straße in Harburg wird mindestens alle 14 Tage gereinigt. Außerdem reinigt die SRH die Geh- und Radwegestrecken der öffentliche Wegeflächen für Anliegerinnen und Anlieger gegen Gebühr, die im sogenannten Wegereinigungsverzeichnis (WRV - Teil A) aufgeführt sind und Streckenabschnitte, an denen es keine Anliegerinnen und Anlieger gibt, z.B. entlang öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen. Darüber hinaus ist die SRH grundsätzlich für die Reinigung des Straßenbegleitgrüns zuständig und zwar ganz unabhängig davon, wer für die Reinigung der angrenzenden öffentlichen Wege zuständig ist. Nicht zuständig ist die SRH für die Reinigung von Flächen, die sich auf Privatgrund befinden. Diese liegt in der Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer.

Die Unterhaltung der Grünflächen (z. B. den Rückschnitt der Pflanzen) obliegt dem Bezirksamt Harburg, insoweit es sich nicht um Flächen auf Privatgrund bzw. von Fördern & Wohnen (F&W) genutzte Fläche handelt.

r die Gehwege der Harburger Poststraße vom Neuländer Platz bis zur Kehre sowie den Neuländer Platz ist gemäß Teil A des WRV eine Reinigungsfrequenz 003, d.h. eine wöchentlich dreimalige Reinigung durch die SRH, vorgesehen. Ebenfalls ist die SRH für die Reinigung der öffentlichen Grünflächen rund um den Neuländer Platz (ausgenommen der von F&W für die Flüchtlingsunterkunft genutzten Fläche, für deren Reinigung F&W zuständig ist) sowie des Straßenbegleitgrüns entlang der Harburger Poststraße insbesondere im südlichen Abschnitt zuständig. Hier bedarf es aber eines Rückschnitts der Pflanzen durch das verantwortliche Bezirksamt, da sich momentan der Müll in den Sträuchern und Büschen verfangen hat und dieser schwierig zu entfernen ist.

Die SRH teilt den Eindruck der BV Harburg über die Sauberkeitssituation in dem Umfeld der Flüchtlingsunterkunft an der Harburger Poststraße. Dort ist es auch nach deren Eindruck in letzter Zeit zu stärkeren Verschmutzungen gekommen ist, was vermutlich auch in der gestiegenen Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge begründet liegt.

Auf dem Neuländer Platz sind bereits mehrere Papierkörbe der SRH platziert, um ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten anzubieten. Um der Verschmutzung entgegenzuwirken, hat die SRH zugesichert, in der Harburger Poststraße vier weitere Papierkörbe und in der Straße Großmoordamm ein bis zwei zusätzliche Papierkörbe aufzustellen.

Es ist davon auszugehen, dass die Sauberkeitssituation künftig durch die neu aufgestellten SRH-Papierkörbe positiv beeinflusst werden kann. Darüberhinausgehende Reinigungsleistungen sind aus fachlicher Sicht aktuell nicht zielführend.

Damit wird dem Beschluss weitestgehend entsprochen.

Stellungnahme der BIS:

Die Betreiber der Wohnunterkünfte im Bereich Poststraße, Neuländer Platz und Großmoorbogen (F&W Fördern & Wohnen AöR, im Weiteren: F&W) sowie auch die Stadtreinigung Hamburg (SRHH) sind darum bemüht, das Umfeld der Flüchtlingsunterkünfte - im Rahmen ihrer Zuständigkeit - stets in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten.

  1. Zum Erstaufnahmestandort Harburger Poststraße/Neuländer Platz:

r die Erstaufnahmeeinrichtung (EA) in der Harburger Poststraße/Neuländer Platz konnte der im Antrag beschriebene Zustand dass sich das Umfeld der Wohnunterkunft in einem unansehnlichen Zustand befinde, in den Büschen beidseits der Umzäunung sehr viel Abfall, insbesondere Plastikmüll (Tüten etc.) zu finden sei so nicht bestätigt werden. Nach Aussage des Standortbetreuers, der diesen Standort zweimal besichtigt hat, sei Müll nur neben der Dreiecksfläche im Gestrüpp sichtbar gewesen.

Um das Erscheinungsbild dieser Unterkunft dennoch sofort zu verbessern und die Sauberkeit auch nachhaltig wiederherzustellen, hat man folgende Maßnahmen ergriffen:

Zunächst wurde das hochgewachsene Gestrüpp entfernt und anschließend die Fläche gesäubert. Zudem wurde nach einem zweiten Besichtigungstermin die Entfernung weiteren Gestrüpps in Auftrag gegeben. Mit Blick auf die bevorstehende Brutzeit wird diese Maßnahme bis Ende Februar abgeschlossen sein. Da es sich bei der Dreiecksfläche um öffentlichen Grund handelt, ist man außerdem im Gespräch mit dem Wegewart des Bezirksamtes. Zukünftige Absprachen werden ebenfalls mit dem Wegewart getroffen.

Der technische Dienst des Betreibers ist außerdem gehalten, einer Vermüllung entgegenzuwirken. Es gehört zu seinen Aufgaben auf Verschmutzungen des Neuländer Platzes zu achten und Mülleimer zu leeren, die dort zusätzlich aufgestellt wurden.

Um die Bewohnerschaft in der EA auch mit den Regeln und Werten im Zusammenhang mit dem Umgang von Abfall vertraut zu machen und sie entsprechend der Standards zu sensibilisieren, wird mit den Bewohnerinnen und Bewohnern außerdem die Hausordnung, die diesen Punkt beinhaltet, ausführlich besprochen.

Kommt es trotz der bereits beschriebenen Maßnahmen im Ausnahmefall dazu, dass Müll nicht vorschriftsgemäß entsorgt und dadurch das Erscheinungsbild der Unterkunft gestört wird, so gibt es für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Anwohnerinnen und Anwohner stets die Möglichkeit sich an F&W wenden. Beschwerden werden ernst genommen und umgehend überprüft.

  1. Zu den Folgeunterkünften an den Standorten Wetternstraße, Lewenwerder und Ahoi Hostel (Großmoordamm 1):

In den Unterkünften Wetternstraße und Lewenwerder und auf dem dazugehörigen Gelände gibt es nach Aussagen von F&W sehr selten (einmal jährlich oder weniger) Probleme mit illegal abgestelltem Sperrmüll oder Großverpackungsmüll. Probleme dieser Art konnten durch verschiedene Gespräche bereits erfolgreich gelöst werden, unter anderem mit Unterstützung des BFS („besondere Fußstreife“, ehemals Bürgernaher Beamter) des PK 46.

Gelegentlich gab es in den letzten Jahren während der Sommerferien Probleme mit Müll, wenn sich die Kinder bis in die Abendstunden auf dem Unterkunftsgelände aufhielten und ihren Verpackungsmüll liegen ließen. Hier gab es in der Vergangenheit bereits diverse Gespräche mit den Eltern, auch zusammen mit der Polizei. Durch die Gespräche wurden die Familien für die Problematik sensibilisiert und die Eltern wurden nochmals an ihre Aufsichtspflicht erinnert. Das Lärminterventionsteam (LIT) von F&W, welches über die Sommermonate eingesetzt wurde (Mai-September), fuhr die Unterkunft ebenfalls regelmäßig an. So konnte ebenfalls interveniert werden. Auch in diesem Jahr ist der Einsatz des LIT wieder geplant. Beide Maßnahmen halfen dabei und werden auch weiterhin dabei helfen, die falsche Entsorgung von Müll während der Sommerferien zu verringern.

Das Ahoi Hostel liegt an der Kreuzung Großmoordamm/Schlachthofstraße. F&W mietet dort seit Herbst 2022 Plätze zur Interimsunterbringung Asyl- und Schutzsuchender an (Stand 31. Dezember 2024: SOLL-Kapazität 59 Plätze / IST-Belegung 58 Personen), betreibt diesen Standort jedoch nicht selbst. Die Reinigung von Außenflächen des Hotels liegt entsprechend in der Zuständigkeit der Hostelbetreiberin bzw. des Hostelbetreibers. In Bezug auf den Standort Ahoi Hostel und die unmittelbare Umgebung sind keine Probleme im Zusammenhang mit Vermüllung bekannt. Es gab seit Inbetriebnahme als Interimsstandort auch keinerlei Beschwerden zu diesem Thema.

Die Sozialbehörde und F&W stehen seit November 2024 wieder im intensiven Austausch mit der Bürgerinitiative „Siedlung Wetternstraße“. Ein erstes Treffen und gemeinsames Gespräch der Sozialbehörde mit der Bürgerinitiative und der Nachbarschaft hat am 17. Januar 2025 in der Wetternstraße stattgefunden. Daraus resultierend findet am 18.02.2025 eine gemeinsame Ortsbegehung mit Vertreterinnen und Vertretern der Sozialbehörde, des Amtes für Migration, des Bezirksamtes Harburg, der Polizei (PK 46 und LKA), der Stadtreinigung und der Bürgerinitiative bzw. Nachbarschaft der Wetternstraße statt. Im Rahmen des Rundganges Wetternstraße - Hörstener Straße - NeuländerPlatz - Großmoordamm Wetternstraße werden die Situation vor Ort besichtigt und mögliche Maßnahmen im Sinne der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besprochen. In einem weiteren Folgetermin der Sozialbehörde mit der Bürgerinitiative Wetternstraße am 25.02.2025 werden weitergehende Verabredungen getroffen.

Wie auch bei den EA-Standorten können Bewohnerinnen und Bewohner der Folgeunterkünfte sowie Anwohnerinnen und Anwohner sich stets über das Feedbackmanagement an F&W wenden, um etwaige Rückmeldungen zu geben und Beschwerden zu äern. F&W geht diesen dann unmittelbar nach und ergreift geeignete Maßnahmen.

Hinweis:
Erreichbarkeiten Fördern & Wohnen: Telefonisch: 040/428 35 0
Internetpräsenz: https://www.foerdernundwohnen.de/

gez. hm f.d.R. Hille

Lokalisation Beta
Poststraße Harburger Poststraße Wetternstraße Hörstener Str.

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