22-1247.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Fuß- und Radverkehr bei der Sanierung des Nincoper Deichs mitdenken

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 10.02.2026 Hauptausschuss Ö 4.5

Sachverhalt

Der Nincoper Deich ist für die Menschen aus Süderelbe und insbesondere Neuenfelde eine wichtige Verbindung – sowohl mit dem Auto als auch mit dem Rad. Der angrenzende einseitige Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist, ist nicht baulich vom Kfz-Fahrstreifen getrennt, sondern durchgehend asphaltiert. Er befindet sich stellenweise in einem beklagenswerten und gefährlichen Zustand, und das leider schon seit Jahren. Für die Straße ist aktuell eine Fahrbahnsanierung geplant. Hierbei ist es sinnvoll, ebenfalls den Gehweg instandzusetzen und in einen Zustand zu versetzen, der verkehrssicher ist und einen Begegnungsverkehr von Radfahrenden ermöglicht. Dabei sollte möglichst auch der Anschluss an den Bürgersteig am Ortseingang Neuenfelde verbessert werden. Für Radfahrende, die aus Süden kommen, sollte in diesem Bereich zudem eine sicherere Querungsmöglichkeit für den Wechsel auf die Fahrbahn geschaffen werden, etwa durch Fahrbahnmarkierungen an einer geeigneten, übersichtlichen Stelle.

Petitum/Beschluss

Bei der Sanierung des Nincoper Deichs soll auch die Nebenfläche mit dem für den Radverkehr freigegebenen Fußweg saniert und in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden. Zusätzlich sollen am Ortseingang Neuenfelde der Anschluss bzw. die Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr verbessert werden.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

16.Januar 2026

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) plant zurzeit eine Instandsetzungsmaßnahme der Straße Nincoper Deich zur Wiederherstellung der Fahrbahn-Griffigkeit. Im Rahmen der Planung prüft der LSBG, ob zusammen mit dieser konsumtiven Maßnahme auch Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr umgesetzt werden könnten. Dies würde eine Verbreiterung der Nebenflächen einschließen. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Gesamtbreite rde eine solche Verbreiterung der Nebenflächen im Rahmen dieser Maßnahme allerdings zu Lasten der Fahrbahnbreiten gehen. Ob dies mit dem hohen Anteil an Schwerlast- und Wirtschaftsverkehr vereinbar ist, kann vor Abschluss der Prüfung und Planung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Das zuständige Polizeikommissariat wird hierzu in die Abstimmungen mit eingebunden.

gez. hm f.d.R. Hille

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.02.2026
Ö 4.5
Lokalisation Beta
Neuenfelde

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