Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Verkehrschaos infolge des winterlichen Schneefalls
Letzte Beratung: 21.05.2026 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 3.2
Der mäßige Schneefall ab dem 02.01.2025 hat deutlich gemacht, dass zentrale Verkehrsbereiche im Bezirk Harburg – insbesondere die B75, die B73 sowie wichtige Entlastungsstraßen – nicht zuverlässig geräumt wurden. Betroffen waren sowohl Fahrbahnen als auch Fuß- und Radwege.
Am 02.01.2025 kam es in Harburg zudem zu Ausfällen mehrerer Buslinien. Fahrgäste mussten teilweise mehrere Stunden warten, bis der Betrieb wieder aufgenommen wurde. Bis tief in die Nacht hinein blieben zahlreiche Straßen so schlecht geräumt, dass ein sicheres Fahren nicht möglich war. Nach erneutem nächtlichem Schneefall und Temperaturen unter dem Gefrierpunkt verschärfte sich die Situation am folgenden Morgen weiter.
Trotz entsprechender Wetterprognosen und frühzeitiger Vorankündigungen schienen die zuständigen Stellen nicht ausreichend vorbereitet gewesen zu sein. Dies führte zu einem inakzeptablen Zustand: In hoch frequentierten Bereichen war die Verkehrssicherheit im Winter nicht zuverlässig gewährleistet. Offensichtlich ist die Leistungsfähigkeit der Stadtreinigung zur Bewältigung winterlicher Witterungslagen derzeit nicht ausreichend ausgestattet.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Vertreterinnen und Vertreter des zuständigen Fachamtes werden gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Mobilität und Inneres über die vorliegenden Erkenntnisse zu berichten, aus welchen Gründen es zu den Ausfällen bei der Schneeräumung auf verkehrswichtigen Straßen gemäß § 28 Abs. 3 HWG gekommen ist.
Darüber hinaus möge dargestellt werden,
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, in der Sitzung darüber zu berichten, zu wie vielen Verkehrsunfällen es an den betroffenen Tagen gekommen ist, jeweils mit und ohne Personenschäden.
Hamburg, am 09.01.2026
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
07. April 2026
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Beschluss der Bezirksversammlung Harburg ist hinsichtlich des in der Sachverhalts-darstellung ausgewiesenen Datums offensichtlich fehlerhaft. Es wird unterstellt, dass der
02. Januar 2026 gemeint ist.
Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss zu Ziffer 2 wie folgt Stellung:
Einleitung für die Stellungnahme:
Der Winterdienst in Hamburg basiert auf den Vorgaben des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) und weist – neben der SRH – den Anliegerinnen und Anliegern eine wichtige Rolle zu. Der Winterdienst ist insofern als eine Gemeinschaftsaufgabe zu verstehen.
Die SRH ist – wie es das Winterdienstkonzept des Senats und das HWG vorsieht – außerhalb des Hafengebiets und von Neuwerk zuständig für den Winterdienst auf Fahrbahnen, einem mit der BVM abgestimmten Teil des Radewegenetzes und u. a. auf anliegerfreien Gehwegen nach den Vorgaben des HWG im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auf besondersgefährlichen Stellen verkehrswichtiger, der Öffentlichkeit gewidmeter Wege verantwortlich. Dabei ist die Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit des öffentlichen Personenverkehrs besonders zu berücksichtigen. Diese Vorgaben ergeben sich aus § 28 HWG.
Neben- und Wohnstraßen werden grundsätzlich nicht bzw. allenfalls nachrangig im bestehenden Winterdienstkonzept im Rahmen der Leistungsfähigkeit der SRH berücksichtigt. Hier wird die SRH nur auf spezielle Anforderung der Polizei oder Feuerwehr tätig, wenn dort besondere Gefahrenlagen vorhanden sind.
Um das Radfahren auch im Winter zu ermöglichen, führt die SRH auf einem ausgewählten, zusammenhängenden Radwegenetz von gesamtstädtischer Bedeutung, welches auch mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) abgestimmt wurde, einen Winterdienst durch. Zurzeit erstreckt sich das Gesamtnetz auf eine Streckenlänge von rd. 315 km bzw. eine Bearbeitungsstrecke von rd. 630 km. Dieses ist im Geoportal der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) einzusehen (Geoportal Hamburg).
Die notwendigen Ressourcen für den Winterdienst der SRH, wie Fahrzeuge, Streumittel und Personal, schließen einen hohen Anteil an Vorhaltekosten ein, weshalb sich die Planung an einem durchschnittlichen Winter orientiert.
Vor diesem Hintergrund ist kein lückenloser Winterdienst durch die öffentliche Hand, sondern ein auf Prioritäten beruhender Winterdienst vorgesehen.
Für den Winterdienst auf Gehwegen sind – mit Ausnahme der anliegerfreien Gehwege bspw. an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, für die eine Zuständigkeit der SRH zur Durchführung des Winterdienstes besteht, soweit es sich um als verkehrswichtig und besonders gefährlich eingestuften Strecken handelt – die Anliegerinnen und Anlieger verantwortlich (siehe hierzu auch § 31 Abs. 1 HWG). Auf ausschließlich dem Fahrradverkehr dienenden Flächen haben Anliegerinnen und Anlieger gemäß § 31 HWG keine Winterdienstverantwortung.
Hierbei gilt es zu beachten, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des HWG auf Gehwegflächen (einschließlich dort verlaufender Radwege) aus Gründen des Umweltschutzes der Einsatz von Tausalz grundsätzlich verboten ist (§ 31 Abs. 2 HWG). Es sind hier nur abstumpfende Mittel wie z.B. feinkörniger Kies, Sand, Splitt, Blähton erlaubt. Mitden Allgemeinverfügungen der BVM vom 06. und vom 30. Januar 2026 wurde das Verbot der Verwendung von Tausalz und tausalzhaltigen Mitteln abseits von Fahrbahnen jedoch vorübergehend bis zum 21. Januar 2026 (Allgemeinverfügung Einsatz von Tausalz) bzw. 13. Februar 2026 (2. Allgemeinverfügung Einsatz vom Tausalz) aufgehoben. Ob ein Einsatz alternativer Streustoffe ohne schädliche Umweltauswirkungen insbesondere auch bei den für das Stadtklima so wichtigen Straßenbäumen möglich ist, ist derzeit Gegenstand von Untersuchungen.
Die Wegeaufsicht der Bezirke ist zuständig, die Winterdienstpflichten der Anliegerinnen und Anlieger zu überwachen. Die Kontrollen erfolgen im Rahmen festgelegter Begehungsintervalle und in Einzelfällen aufgrund externer Veranlassung. Bevor der Außendienst der Bezirksämter bei schweren Verstößen gegen die Winterdienstpflichten Verwarnungen oder Bußgelder ausspricht, erfolgt in der Regel eine Aufklärung der Betroffenen sowie eine Aufforderung zur Räumung, auf die nach Fristablauf eine Nachkontrolle folgt. Hierbei gilt es zu bedenken, dass es den Wegewarten an Schnee- und Glättetagen nicht möglich ist, sämtliche Straßen im jeweiligen Bezirk zu begehen und ggf. Hinweise zu erteilen; in der Regel haben Hauptverkehrsstraßen, Bustrassen, Bushaltestellen und Schulwege Priorität.
Zur Verdeutlichung gibt es unter anderem den Winterdienst-Flyer der zuständigen Fachbehörde Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) (siehe Winterdienst in Hamburg), der von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Außendienst zum Teil ausgehändigt oder in Briefkästen eingeworfen wird. Darüber hinaus können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Winterdienstpflichten auf den Internetseiten der BUKEA (siehe Winterdienst - hamburg.de) und der SRH (siehe Winterdienst - Wir haben das Snow-how | Stadtreinigung Hamburg) informieren.
Zur Vorgehensweise bei der Kontrolle und Sicherstellung der Erfüllung der Räum- und Streupflicht von Anliegerinnen und Anliegern siehe im Übrigen Drs. 23/2806, 23/2742 und 23/2791.
Im Übrigen siehe Erste Bilanz der Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht - hamburg.de.
Das aktuelle, gut funktionierende Winterdienstkonzept inklusive der vorgesehenen Priorisierung entspricht den gesetzlichen Vorgaben des HWG. Es wurde aufgrund der Erfahrungen des Winters in 2009/2010 und nach einem umfangreichen Beteiligungsverfahren erarbeitet und umgesetzt. Eine flächendeckende Ausweitung auf das gesamte, weitverzweigte Straßen- und Wegenetz ist nicht möglich. Der Senat stellt daher das bestehende Winterdienstkonzept, das auf den Bedarfen eines durchschnittlichen Winters in Hamburg beruht nicht in Frage. Die notwendigen Ressourcen für den Winterdienst der SRH, wie Fahrzeuge, Streumittel und Personal, schließen einen hohen Anteil an Vorhaltekosten ein und müssen somit auch in milden Wintern getragen werden. Vor diesem Hintergrund ist kein lückenloser Winterdienst durch die öffentliche Hand, sondern ein auf Prioritäten beruhender Winterdienst vorgesehen, dessen Planung auf einem durchschnittlichen Winter beruht und auch den Anliegerinnen und Anliegern eine große Mitverantwortung für die Verkehrssicherheit auf Gehwegen zuweist. In Hamburg hat es seit Anfang 2026 so viel geschneit wie in den vergangenen 15 Jahren nicht. Die SRH hat darauf flexibel mit erheblichem Mehraufwand eigener sowie beauftragter externer Kräfte reagiert und wesentliche mehr geleistet als ursprünglich geplant. Die Planung von Maschinen und Personalreserven kann nicht dauerhaft an solchen seltenen Extremereignissen ausgerichtet werden.
Im Übrigen stellt die SRH einen über die Jahre optimierten und leistungsfähigen Winterdienst in Hamburg sicher. Die Arbeit der SRH hat sich dabei in den vergangenen Jahren durch technologischen Fortschritt stetig weiterentwickelt: Durch die Anschaffung und den Einsatz spezieller Räumfahrzeuge für den Winterdienst auf Geh- undRadwegen wird die körperlich schwere händische Bearbeitung zunehmend durch maschinelle Unterstützung ersetzt und die Effektivität deutlich erhöht. Dieser Modernisierungskurs spiegelt sich im Fuhrpark des Winterdienstes wider, der in den vergangenen Jahrenmassiv ausgebaut wurde. Flankierend werden Streu- und Räumpläne durch moderne Datenverarbeitung laufend optimiert.
Auch die Zusammenarbeit mit Subunternehmen der SRH wurde intensiviert. Neben einer Ausweitung des Ausschreibungsvolumens zur Sicherstellung der Kapazitäten wurden bei langanhaltenden Kälteperioden die internen Qualitätskontrollen optimiert, unter anderem durch den Einsatz der „WasteWatcher+“. Zudem wurden die Abläufe verbessert: Dazu zählen die Ausgabe von mehrsprachigen Handouts mit Grafiken zur richtigen Bearbeitung von Strecken, die Erstellung eines Referenzdokuments mit Checklisten für Einsatzleitungen sowie erweiterte praktische Schulungen für Partnerunternehmen.
Unabhängig von den konzeptionellen Fragen hat der Senat in diesem Winter auf die problematische Wetterlage flexibel und pragmatisch reagiert: Mit der Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Salzverbots wurde der SRH kurzfristig ermöglicht, auch auf Geh- und Radwegen effektiv gegen hartnäckige Vereisungen vorzugehen, wo umweltschonendere Mittel nicht mehr ausreichen.
Zudem werden fortlaufend Gespräche geführt, um mögliche Effizienzgewinne im Winterdienst zu erzielen. Ergänzend wurden von der SRH in den vergangenen Monaten die Winterdienstprozesse umfassend analysiert, um Optimierungspotenziale zu identifizieren und umzusetzen.
Ungeachtet dessen werden die zuständigen Stellen im Nachgang der Winterdienstsaison die Ergebnisse auswerten und dann gegebenenfalls erforderliche Schlussfolgerungen ziehen.
Im Übrigen orientieren sich die Winterdienstpflichten der Kommunen und Städte an der Zumutbarkeit. Gleichzeitig sind die Kraftfahrzeugfahrenden, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie die Radfahrenden gehalten, sich wetterangepasst zu verhalten.
Im Übrigen wird auf die Drucksachen 22/13746, 23/2563, 23/2617 und 23/2661 verwiesen.
Räum- und Streufahrzeuge:
Bei einem Volleinsatz werden von der SRH 366 Räum- und Streufahrzeuge und 728 Einsatzkräfte der SRH und anderen Dienstleistern eingesetzt. Zusätzlich sind 105 Mitarbeitende administrativ/organisatorisch im Winterdienst beschäftigt. Die Summe der aktiven Mitarbeitenden beträgt 833. 182 Räum- und Streufahrzeuge mit entsprechendem Personal sind auf Überwegen und Bushaltestellen im Einsatz.
Allein in den letzten Jahren wurde die Flotte nochmals mit fünf Spezialfahrzeugen modernisiert, die unter anderem eine effizientere Kombistreuung aus Feuchtsalz und Sole ermöglichen. Flankierend werden Streu- und Räumpläne durch moderne Datenverarbeitung laufend an die aktuelle Lage angepasst.
Die Bezirksgrenzen sind für die Planung, Organisation und Umsetzung des Winterdienstes nicht maßgeblich, daher ist der Personal- und Fahrzeugeinsatz auch nicht auf Bezirke ausgelegt.
Streckenkilometer im Bezirk, die seitens der Stadt zu räumen sind:
Mit diesen Ressourcen sichert die SRH rund 4.650 Kilometer Strecke im Hamburger Stadtgebiet. Diese umfassen im Detail
das 315 Kilometer lange Winterdienstnetz für den Radverkehr, dass die SRH im Einsatzfall zweimal bearbeitet.
660 Kilometer Gehwegstrecke ohne Anliegerinnen und Anlieger,
die wichtigen Hauptverkehrsstraßen und Strecken mit Buslinienverkehr (gut 2.650 km) sowie
1.600 Busbuchten und
die Verbindungsstrecken zwischen diesen Straßen (circa 580 km),
rund 4.500 Bushaltestellen sowie
8.365 Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“ sowie unmittelbare Umgebung mit Mittelinseln).
Nebenstraßen werden von der SRH grundsätzlich nicht im Winterdienst berücksichtigt. Hier wird sie nur auf spezielle Anforderung der Polizei oder Feuerwehr tätig, wenn dort besondere Gefahrenlagen vorhanden sind.
Im Bezirk Harburg werden von der SRH
751 Kilometer Fahrbahnen,
105 Kilometer Gehwege und
29 Kilometer Radwege
im Winterdienst bearbeitet.
Einschätzung zum tatsächlichen Bedarf an Räum und Streufahrzeugen und Personal:
Das zur Verfügung stehende Personal sowie die Räum- und Streufahrzeuge sind ausreichend, um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können.
Im Übrigen wird auf die Einleitung verwiesen.
Frage zum finanziellen Mehraufwand einer bedarfsgerechten Ausstattung:
Es wird kein finanzieller Mehraufwand gesehen. Im Übrigen siehe Einleitung.
Welche zusätzlichen Maßnahmen können getroffen werden, um die Straßen durchgehend von Eis und Schneematsch freizuhalten:
Die SRH prüft fortlaufend auch während der laufenden Winterdienstsaison, ob und in welchem Umfang die Leistungen des Winterdienstes bezüglich Personal- und Maschineneinsatz anzupassen beziehungsweise auszuweiten sind und setzt dies bei Bedarf in den Einsätzen um.
Der Senat bewertet daher derzeit das bestehende Winterdienstkonzept der SRH als erfolgreich und effektiv (siehe auch Drs. 23/2563, 23/2661 und 23/3045).
Im Übrigen wird auf die Einleitung verwiesen.
Zu Ziffer 3:
Zu den erbetenen Verkehrsunfallzahlen ist die BUKEA nicht auskunftsfähig. Hierzu wird die Behörde für Inneres und Sport berichten.
Die Beschlussempfehlung wurde damit aufgegriffen.
gez. Böhm f.d.R.
Schulz
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