Stellungnahme zum Antrag CDU betr. bessere Beleuchtung der Fußgängerbrücke am Neugrabener Bahnhof
Die Fußgängerbrücke vom Neugrabener Bahnhof zum Zentrum Neugraben ist eine der Hauptverbindungen für Fußgänger. Im Bereich des Bahnhofes Neugraben ist die Beleuchtung sehr gut, doch je weiter es zum Zentrum Neugraben geht, wird es auf der Brücke immer dunkler. Hier kann nur noch von einer unzureichenden Beleuchtung gesprochen werden.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass dieser unzureichende Beleuchtungszustand der Fußgängerbrücke vom Bahnhof Neugraben zum Zentrum Neugraben zügig behoben wird.
Hamburg, am 06.03.2025
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
14. April 2025
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag der CDU (Drs. 22-0520) wie folgt Stellung:
Da es in den Beschlüssen 22-0520 und 22-0542 um die Beleuchtungssituation auf derselben Brücke geht, erlaubt sich die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), zu beiden gleichlautend zu antworten:
Diese Fußverkehrsbrücke führt über die Bundesstraße (B) 73.Ihre Rampen und Treppenanlagen nördlich und südlich der B73 verfügen über eine Beleuchtung mit Kugelleuchten. Außerhalb der Treppen und Rampen, also über die B 73, verfügt die Brücke über keine Beleuchtung. Warum hierseinerzeit auf eine Beleuchtung verzichtet wurde, ist derBVM nicht bekannt.
Bis 2020 wurde die Brücke zusätzlich noch von der Straßenbeleuchtung mit Licht versorgt. Beim Umbau des Busbahnhofs südlich des S-Bahnhofs wurden deren Masten zwar demontiert. Eineranschließenden Empfehlung des zuständigen Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wurde jedoch gefolgt, durch das Stellen zusätzlicher Masten die Ausleuchtung der Brücke wieder zu verbessern.
Eine am 24. März dieses Jahres durch den LSBG vor Ort bei Dunkelheit durchgeführte Inaugenscheinnahme ergab allerdings, dass mindestens drei Leuchten bei den Rampenanlagen zwischenzeitlich ausgefallen waren, was zu einer schummrigen Ausleuchtung der Brücke geführt hatte. Der LSBG hat daraufhin denMissstand der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA)gemeldet, die die defekten, ausgefallenen Leuchten instandgesetzt hat. BVM und LSBG gehen davon aus, dass damit die Petita der beiden Beschlüsse umgesetzt wurden.
Sofern dies nicht der Fall ist, kann das Bezirksamt Harburg eigenständig die HHVA beauftragen, die Beleuchtung zu ergänzen. Der LSBG berät beide Verwaltungseinheitenbei Bedarf gern.
gez. Böhm f.d.R. Hille
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