20-3726.02

Stellungnahme Antrag CDU betr. Ersatz für Köhlbrandbrücke

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.04.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 6.1

Sachverhalt


Öffentlichen Ankündigungen ist zu entnehmen, dass eine Entscheidung über den Ersatz der Köhlbrandbrücke nach intensiven Prüfungen und Gewichtung der Alternativen unmittelbar bevorsteht.

Der Bau einer neuen Köhlbrandbrücke oder alternativ eines mehrgeschossigen Tunnels wird mit Sicherheit wegen der erforderlichen Rampen und Anschlüsse an das sonstige Verkehrsnetz erhebliche Auswirkungen auf den Bezirk Harburg und insbesondere auf den Bereich Süderelbe mit sich bringen.

Bisher war die Bezirksversammlung noch nicht an den Vorüberlegungen und in die Bewertungen eingeflossenen Untersuchungen beteiligt. Sie ist auch in keiner Weise informiert worden.

Der Bau eines derart bedeutsamen Ersatzbauwerks kann allerdings nicht nur unter hafentechnischen und überörtlichen verkehrlichen Aspekten betrachtet werden. Vielmehr ist auch eine frühzeitige Einbindung etwaiger Bedenken oder Argumente aus den unmittelbar oder mittelbar betroffenen Wohngebieten des Bezirks Harburg notwendig. Dieses würde auch zum Teil Widerstand oder Einwendungen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren reduzieren können.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge möglichst umgehend Vertreter der planenden Senatsbehörden und beauftragter Gutachter und Realisierungsbüros sowie von HPA in den Stadtplanungsausschuss einladen. Dort soll insbesondere die Verkehrssituation dargestellt werden, wie sie sich im Hinblick auf einen Ersatzbau für die Köhlbrandbrücke oder einen zunftigen Tunnel im Hinblick auf die vorhandenen und in Planung oder Realisierung befindlichen Verkehrswege darstellt und in welchem Umfang mit zusätzlichen Verkehrsbelastungen oder Reduzierung bisher angedachter Entlastungen zu rechnen sein würde.

Hamburg, am 04.04.2018

Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
Brit-Meike Fischer-Pinz
Lars Frommann

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 04.04.2025

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation nimmt zu den Anträgen der CDU-Fraktion (Drs. 20-3726 und 21-3705) betr. Projekt Ersatzneubau Köhlbrandbrücke wie folgt Stellung:

Zu 1.:

Seit Beschluss der beiden Anträgen Drs. Nr. 20-3726 vom 9. April 2018 und Drs. Nr. 21-3705 vom 8. März 2024 hat sich das Projekt Ersatzneubau für die Köhlbrandbrücke grundlegend weiterentwickelt. Zum Sachstand kann Folgendes mitgeteilt werden:

Anders als noch in Drs. 21-3705 angenommen steht mittlerweile fest, in welcher Form die neue Köhlbrandquerung ausgeführt werden soll. Nach Abwägung unterschiedlicher Querungsalternativen hat die Hamburgische Bürgerschaft am 12. Juni 2024 mit Drs. 22/14809 die Entscheidung getroffen, einen Ersatzneubau derKöhlbrandbrücke mit einer lichten Höhe von 73,5 Metern über dem Meeresspiegel (NHN) zu bauen. Die Drucksache erläutert diese Abwägung ausführlich und führt zu Zeitplanung und Finanzierung einschließlich der Beteiligung des Bundes aus. Summarisch betrachtet ist eine Brücke im Vergleich zum Tunnel im Wesentlichen aus folgenden Gründen voreilhaft: Eine Brücke lässt sich kostengünstiger herstellen und betreiben, ihr Bau hat weniger Auswirkungen auf Klima und Umwelt und nicht zuletzt erhält sie den stadtbildprägenden Charakter der Köhlbrandquerung.

Auf Grundlage des Bürgerschaftsbeschluss wurde die Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) eingeleitet. In diesem Rahmen wurden bzw. werden zunächst diverse Vergabeverfahren für den Brückenneubau vorbereitet und durchgeführt. Dazu zählen im Wesentlichen die Verkehrsanlagenplanung, die Objekt- und Tragwerksplanung für die beiden Knoten im Osten und Westen sowie ein Wettbewerblicher Dialog unter Beteiligung international tätiger Planungsbüros, dessen Gegenstand die grundlegende Gestaltung und Konstruktion von Strombrücken und Rampen ist.

An die Vorplanung schließen sich die Entwurfs- und Genehmigungsplanung an. Es folgt das Planfeststellungsverfahren und danach im Laufe der nächsten Dekade die Bauphase. Da die bestehende Köhlbrandbrücke aufgrund der hohen verkehrlichen Belastung in ihrer Substanz nachhaltig geschädigt ist und trotz intensiver Instandhaltungsmaßnahmen in den nächsten Jahren das Ende ihrer Lebenszeit erreichen wird, ist eine Beschleunigung des Ersatzneubaus von höchster Priorität. In der jetzigen und in den nächsten Projektphasenwerden daher Beschleunigungspotenziale intensiv geprüft und ausgearbeitet mit dem Ziel, die neue Brücke bis Ende der 2030er Jahre für den Verkehr auf der Haupthafenroute freizugeben. Gegenüber den Annahmen in Drs. 22/14809 konnte die Zeitplanung auf dieseWeise bereits um voraussichtlich zwei Jahre eingekürzt werden.

r die verbleibende Planung wurden mit Drs. 22/14809 durch die Bürgerschaft Mittel in Höhe von 249,5 Mio. € bereitgestellt. Die Gesamtkosten für den Neubau der Köhlbrandbrücke wurden auf 4,4 bis 5,3 Mrd. € indiziert. Die hierfür erforderlichen Baumittel werden zur gegebenen Zeit im Haushalt veranschlagt. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bund an den Baukosten beteiligt. Im Februar des Jahres 2020 hatten der damalige Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die die gemeinsame Absicht dokumentiert, eine neue Köhlbrandquerung zu realisieren.

Die Streckenführung der neuen Querung ist Teil der Verkehrsanlagenplanung und wird im Laufe des Jahres 2025 erarbeitet. Sie steht somit noch nicht final fest, wird jedoch im unmittelbaren Umfeld der Bestandbrücke und damit innerhalb des Hafengebiets verortet sein. In Drs. 22/14809 (Seite 8) ist eine mögliche Streckenführung auf Grundlage einer indikativer Konzeptstudie exemplarisch veranschaulicht. Verkehrlich und räumlich erzeugt der Ersatzneubau keine Situation, die sich wesentlich von der jetzigen unterscheiden wird. Es ist daher davon auszugehen, dass es keine Flächenauswirkungen auch nicht für die Herstellung von Rampen außerhalb des Hafengebietes geben wird. Von der Entsendung einer Referentin oder eines Referenten wird abgesehen.

Gez. Böhm

F.d.R. Martens

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Hamburg

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