Stellungnahme Antrag CDU betr. Entscheidung über neue Köhlbrandquerung
Letzte Beratung: 14.04.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5.1
Seit vielen Jahren laufen die Planungen zum Ersatz einer Köhlbrandquerung, zumal die bisherige Brücke statisch den Anforderungen nicht mehr dauerhaft gewachsen ist.
Die Wirtschaftsbehörde hat die Entscheidung, in welcher Weise die zukünftige Querung errichtet werden soll, wiederholt aufgeschoben und zuletzt angekündigt, dass die Öffentlichkeit über das vorgesehene Bauwerk Anfang 2024 informiert wird.
Bisher liegt eine solche Information nicht vor. Sie ist allerdings für den Bezirk und insbesondere für den Süderelberaum von großer Wichtigkeit, da Entscheidungen in erheblicher Weise Auswirkungen in der Region haben werden. Die technische Ausführung führt dazu, dass Flächen für Rampen benötigt werden und dass der Bezirk bei eigenen Planungen darauf Rücksicht nehmen müsste.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, zuständige Vertreter der Wirtschaftsbehörde in den Stadtentwicklungsausschuss einzuladen, damit dort detailliert berichtet wird, welche Entscheidung die Fachbehörde favorisiert und welche Auswirkungen vom Flächenbedarf für Rampen dieses auf den Süderelberaum hätte. Dabei ist auch darzustellen, welche Kosten entstehen und wie die Finanzierung zwischen Bund und Hamburg sich im Einzelnen gestaltet sowie wann mit Baubeginn und Fertigstellung der neuen Köhlbrandquerung gerechnet werden kann.
Hamburg, am 07.03.2024
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 04.04.2025
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation nimmt zu den Anträgen der CDU-Fraktion (Drs. 20-3726 und 21-3705) betr. Projekt Ersatzneubau Köhlbrandbrücke wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Seit Beschluss der beiden Anträgen Drs. Nr. 20-3726 vom 9. April 2018 und Drs. Nr. 21-3705 vom 8. März 2024 hat sich das Projekt Ersatzneubau für die Köhlbrandbrücke grundlegend weiterentwickelt. Zum Sachstand kann Folgendes mitgeteilt werden:
Anders als noch in Drs. 21-3705 angenommen steht mittlerweile fest, in welcher Form die neue Köhlbrandquerung ausgeführt werden soll. Nach Abwägung unterschiedlicher Querungsalternativen hat die Hamburgische Bürgerschaft am 12. Juni 2024 mit Drs. 22/14809 die Entscheidung getroffen, einen Ersatzneubau derKöhlbrandbrücke mit einer lichten Höhe von 73,5 Metern über dem Meeresspiegel (NHN) zu bauen. Die Drucksache erläutert diese Abwägung ausführlich und führt zu Zeitplanung und Finanzierung – einschließlich der Beteiligung des Bundes – aus. Summarisch betrachtet ist eine Brücke im Vergleich zum Tunnel im Wesentlichen aus folgenden Gründen voreilhaft: Eine Brücke lässt sich kostengünstiger herstellen und betreiben, ihr Bau hat weniger Auswirkungen auf Klima und Umwelt und nicht zuletzt erhält sie den stadtbildprägenden Charakter der Köhlbrandquerung.
Auf Grundlage des Bürgerschaftsbeschluss wurde die Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) eingeleitet. In diesem Rahmen wurden bzw. werden zunächst diverse Vergabeverfahren für den Brückenneubau vorbereitet und durchgeführt. Dazu zählen im Wesentlichen die Verkehrsanlagenplanung, die Objekt- und Tragwerksplanung für die beiden Knoten im Osten und Westen sowie ein Wettbewerblicher Dialog unter Beteiligung international tätiger Planungsbüros, dessen Gegenstand die grundlegende Gestaltung und Konstruktion von Strombrücken und Rampen ist.
An die Vorplanung schließen sich die Entwurfs- und Genehmigungsplanung an. Es folgt das Planfeststellungsverfahren und danach – im Laufe der nächsten Dekade – die Bauphase. Da die bestehende Köhlbrandbrücke aufgrund der hohen verkehrlichen Belastung in ihrer Substanz nachhaltig geschädigt ist und trotz intensiver Instandhaltungsmaßnahmen in den nächsten Jahren das Ende ihrer Lebenszeit erreichen wird, ist eine Beschleunigung des Ersatzneubaus von höchster Priorität. In der jetzigen und in den nächsten Projektphasen werden daher Beschleunigungspotenziale intensiv geprüft und ausgearbeitet mit dem Ziel, die neue Brücke bis Ende der 2030er Jahre für den Verkehr auf der Haupthafenroute freizugeben. Gegenüber den Annahmen in Drs. 22/14809 konnte die Zeitplanung auf diese Weise bereits um voraussichtlich zwei Jahre eingekürzt werden.
Für die verbleibende Planung wurden mit Drs. 22/14809 durch die Bürgerschaft Mittel in Höhe von 249,5 Mio. € bereitgestellt. Die Gesamtkosten für den Neubau der Köhlbrandbrücke wurden auf 4,4 bis 5,3 Mrd. € indiziert. Die hierfür erforderlichen Baumittel werden zur gegebenen Zeit im Haushalt veranschlagt. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bund an den Baukosten beteiligt. Im Februar des Jahres 2020 hatten der damalige Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die die gemeinsame Absicht dokumentiert, eine neue Köhlbrandquerung zu realisieren.
Die Streckenführung der neuen Querung ist Teil der Verkehrsanlagenplanung und wird im Laufe des Jahres 2025 erarbeitet. Sie steht somit noch nicht final fest, wird jedoch im unmittelbaren Umfeld der Bestandbrücke und damit innerhalb des Hafengebiets verortet sein. In Drs. 22/14809 (Seite 8) ist eine mögliche Streckenführung auf Grundlage einer indikativer Konzeptstudie exemplarisch veranschaulicht. Verkehrlich und räumlich erzeugt der Ersatzneubau keine Situation, die sich wesentlich von der jetzigen unterscheiden wird. Es ist daher davon auszugehen, dass es keine Flächenauswirkungen – auch nicht für die Herstellung von Rampen – außerhalb des Hafengebietes geben wird. Von der Entsendung einer Referentin oder eines Referenten wird abgesehen.
Zu 2.:
Siehe Stellungnahme zu 1.
Anlage:
Drucksache 22/14809
Holger Böhm
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