23-1370.1

Steinbeker Marktstraße 2a und 4, hygienische Abfallsituation erwirken

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 demaufgeführten Antrag der CDU-Fraktion Drs. Nr. 23-1370 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.

Vor dem Gebäude Steinbeker Marktstraße 2a und 4 befinden sich mehrere Abfallbehälter beziehungsweise Abfallsammelbehälter. Diese stehen dort nicht nur an den vorgesehenen Leerungstagen, sondern dauerhaft im Außenbereich.

Geeignete Betonboxen oder sonstige Einhausungen für eine ordnungsgemäße und geschützte Abfalllagerung sind nicht vorhanden. Dies führt wiederholt zu hygienisch bedenklichen Situationen und erhöht das Risiko eines Schädlingsbefalls. An anderen Standorten haben unzureichend gesicherte Abfallanlagen bereits zu verstärktem Rattenaufkommen geführt. Darüber hinaus wird das Erscheinungsbild des Areals durch die offen sichtbaren Abfallbehälter negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit dem Gebäudeeigentümer und gegebenenfalls unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg Maßnahmen einzuleiten, um eine Verbesserung der Abfallsituation am Standort Steinbeker Marktstraße 2a und 4 zu erreichen.

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 02.04.2026 wie folgt Stellung:

Die besagten Abfallbehälter sind auf öffentlicher Fläche abgestellt und stellen somit eine unerlaubte Sondernutzung dar. Zudem ist das dauerhafte Abstellen von privaten Hausmüllgefäßen im öffentlichen Raum gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 2 Hamburgisches Wegegesetz unzulässig.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wird entsprechend gegen die unerlaubte und unzulässige Nutzung des öffentlichen Raumes vorgehen.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Lokalisation Beta
Steinbeker Marktstraße

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