Antwort: Staatsbürgerschaft und Wahlrecht von Geflüchteten (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Bernd Bamberg und Benjamin Mennerich
Im Hinblick auf die Integration von Flüchtlingen und den Zugang zu politischen Rechten ist es angezeigt in Erfahrung zu bringen, wie viele der im Bezirk Hamburg-Mitte untergebrachten Flüchtlinge bereits die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben und somit wahl-berechtigt sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Inneres und Sport und das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantworten die Fragen wie folgt:
(Bitte nach Unterkunft und Anzahl aufschlüsseln.)
(Bitte nach Unterkunft und Anzahl aufschlüsseln.)
Antwort der Behörde für Inneres und Sport:
Da mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Zuständigkeit des Amtes für Migration der Behörde für Inneres und Sport endet, können zu Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, keine Angaben gemacht werden. Auch im Fachverfahren PaulaGO werden Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht erfasst.
Antwort des Bezirksamtes:
Das Bezirksamt hat anhand der Adressen von öffentlich-rechtlichen Unterbringungen und Erstaufnahmen versucht, die Anzahl der wahlberechtigten Personen ausfindig zu machen. Da aber derartige Unterkünfte nicht ausschließlich für Flüchtlinge sind, kann auch das Bezirksamt keine verlässlichen Angaben vornehmen.
Auf Angaben anderer Bezirke hat das Bezirksamt keinen Zugriff. Für eine Abfrage in anderen Bezirksämtern hätte die fragestellende Fraktion deutlich machen müssen, warum die Beantwortung der Fragen für den eigenen Bezirk von Bedeutung ist. Sofern es keine diesbezüglichen Hinweise gibt, entfällt die Antwortpflicht für andere Bezirksämter.
Entfällt.
Antwort der Behörde für Inneres und Sport:
Eine Schätzung oder eine Prognose über die Zahl der in städtischen Flüchtlingsunterkünften im Bezirk Hamburg-Mitte lebenden Flüchtlinge, die in den kommenden fünf Jahren voraussichtlich die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten werden, kann nicht getroffen werden: Es kann mit heutigem Stand nicht prognostiziert werden, wie viele Personen sich überhaupt in den kommenden fünf Jahren in städtischen Flüchtlingsunterkünften aufhalten werden, geschweige denn, wie viele dieser Personen die erforderlichen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen werden. Zu diesen Voraussetzungen gehören u.a. die regelhaft in Deutschland zu verbringende Voraufenthaltszeit von derzeit fünf Jahren, die Rechtmäßigkeit des Voraufenthalts, der Besitz eines gesetzlich vorgegebenen einbürgerungsfähigen Titels, die Sicherung des Lebensunterhalts, der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse, das Abgeben individueller Bekenntnisse, die strafrechtliche Unbescholtenheit und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Ob und nach wie vielen Jahren diese Voraussetzungen kumulativ bei Personen vorliegen, ist individuell unterschiedlich, so dass sich vor diesem Hintergrund eine belastbare Prognose in dem angefragten Sinne nicht treffen lässt.
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