23-0443

Staatsbürgerschaft und Wahlrecht von Geflüchteten (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller: Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Bernd Bamberg und Benjamin Mennerich

Im Hinblick auf die Integration von Flüchtlingen und den Zugang zu politischen Rechten ist es angezeigt in Erfahrung zu bringen, wie viele der im Bezirk Hamburg-Mitte untergebrachten Flüchtlinge bereits die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben und somit wahl-berechtigt sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie viele Flüchtlinge, die derzeit in den städtischen Flüchtlingsunterkünften im Bezirk Hamburg-Mitte leben, haben bereits die deutsche Staatsbürgerschaft erworben?

(Bitte nach Unterkunft und Anzahl aufschlüsseln.)

  1. Wie viele Flüchtlinge, die derzeit in den städtischen Flüchtlingsunterkünften in Hamburg leben, haben bereits die deutsche Staatsbürgerschaft erworben?

(Bitte nach Unterkunft und Anzahl aufschlüsseln.)

  1. Falls keine Angaben auf Frage 1 und 2 gemacht werden können, wieso nicht und warum erachtet es die zuständige Behörde dies als nicht notwendig?
  1. Wie viele der unter Frage 1 und Frage 2 genannten Personen sind aktuell wahl-berechtigt?
  1. Gibt es eine Schätzung oder eine Prognose, wie viele Flüchtlinge in städtischen Flüchtlingsunterkünften - in den kommenden 5 Jahren voraussichtlich die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und somit ebenfalls wahlberechtigt werden?
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