Antwort: Sperrung der Treppenanlage HafenCity II (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Dr. Gunter Böttcher, Joseph Johannsen und Roland Hoitz
Die Antworten der Drs. 23-1180 liefern leider zu wenige Details und werfen weitere Nachfragen auf. Bitte alle Fragen einzeln beantworten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Stellen:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt wie folgt Stellung:
Die östlich der HafenCity Universität gelegene Treppenanlage bildet das zentrale Verbindungsbauwerk zwischen dem nördlich angrenzenden Lohsepark und der Promenade am Versmannkai. Die Anlage besteht aus zwei getrennt hergestellten baulichen Komponenten: der Oberflächengestaltung sowie dem darunterliegenden Ingenieurbauwerk. Die Inbetriebnahme erfolgte im August 2013 unmittelbar vor der Eröffnung der Baakenhafenbrücke.
Da wiederholt Mängel in Form von gelöstem Oberflächenbelag auftraten, beauftragte die HafenCity Hamburg GmbH eine Machbarkeitsstudie. Ziel der Untersuchung war es, die Schadensursachen systematisch zu erfassen, die vorliegenden Mängel technisch zu bewerten und auf dieser Grundlage umsetzbare Sanierungsvarianten zu entwickeln.
Die Machbarkeitsstudie wurde durch die HafenCity Hamburg GmbH im September 2022 in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen der HafenCity Hamburg GmbH seit dem 19.11.2025 schriftlich und vollständig vor. Die Studie erfasst die Schadensursachen, bewertet die vorliegenden Mängel technisch und entwickelt auf dieser Grundlage umsetzbare Sanierungsvarianten. Die verschiedenen Lösungsansätze wurden über den Zeitraum eines Jahres in einem Testfeld innerhalb der Anlage praktisch erprobt und anschließend bewertet. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass zur Vermeidung wiederkehrender Schadensbilder eine großflächige Erneuerung der Oberfläche erforderlich ist.
Die bisher (Stand 23.01.2026) angefallenen Kosten für die Machbarkeitsstudie belaufen sich auf 5.026,40 EUR (netto).
Vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Vergaben und der Sicherung der Verhandlungsposition gegenüber potenziellen Vertragspartnern wird von der Nennung von erwarteten Kosten abgesehen.
Der Zeitplan zur Wiederherstellung ist derzeit in Abstimmung und Prüfung.
Im Jahr 2016 traten erstmals Schäden in Form von gelöstem Oberflächenbelag auf.
Die Dokumentation der Mängel erfolgte durch in Inaugenscheinnahmen, Begehungen und Fotodokumentationen.
Traten erste Mängel bereits vor der Eröffnung der Treppenanlage auf? Wenn ja, welche konkret und erfolgte eine Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer oder durch Fremd-/Drittfirmen?
Zum Zeitpunkt der Eröffnung im Jahr 2013 lagen keine Mängel vor.
Die im Jahr 2016 entstandenen Mängel wurden innerhalb der nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geltenden Gewährleistungsfrist durch den damaligen Auftragnehmer bis 2018 fristgerecht behoben.
Im Jahr 2022 traten erneut Mängel an der Treppenanlage auf, die außerhalb der gesetzlichen Frist lagen, sodass keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können.
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