22-1721.1

Soziale Erhaltungsverordnungen nach § 172 BauGB in Hamburg-Mitte: Beschluss über die Weiterleitung der Ergebnisse der Plausibilitätsuntersuchung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung für Borgfelde an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zur Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses und einer Repräsentativerhebung; hier: Beschluss des Hauptausschusses gemäß § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.09.2021
Sachverhalt

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. 22-1721 einstimmig zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.07.2021 den Beschluss einstimmig anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat 2020 im Bezirk Hamburg-Mitte Plausibilitätsuntersuchungen auf Basis der Daten des Hamburgweiten städtebaulichen Monitorings und eigener Beobachtungen resp. Begehungen durchgeführt und fachlich eingeordnet.

In Borgfelde, Hamm und Horn (westlicher Bereich) sowie im Südlichen Reiherstiegviertel in Wilhelmsburg erfolgt bereits seit einigen Jahren eine kontinuierliche Beobachtung hinsichtlich des Aufwertungs- und Verdrängungsdrucks. Mit den Plausibilitätsuntersuchungen hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung nun in vier auf Basis statistischer Gebiete definierten Untersuchungsgebieten geprüft, ob die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung vorliegen könnten. Die Plausibilitätsprüfungen wurden systematisch anhand von Gebietssteckbriefen durchgeführt und dokumentiert.

Die Plausibilitätsuntersuchungen für die drei untersuchten Gebiete nördliches Hamm, südliches Hamm und südliches Reiherstiegviertel zeigen, dass dort die Voraussetzungenr einen Aufstellungsbeschluss und für weitergehende Untersuchungen zurzeit nicht vorliegen. Diese Gebiete werden weiterhin durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hinsichtlich der Anwendungsvoraussetzungen beobachtet.

Die Ergebnisse der Plausibilitätsuntersuchung für das untersuchte Gebiet in Borgfelde zeigen, dass die Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale Erhaltungsverordnung hiernach wohl gegeben sind (Verdrängungspotenzial, Aufwertungspotenzial, Verdrängungsdruck in Verbindung mit ggf. städtebaulich negativen Folgen). Um diese fachliche Einordnung nun konkreter zu untersuchen und die ggf. erforderliche Festlegung eines „Sozialen Erhaltungsgebietes Borgfelde“ vorzubereiten, sind weiterführende Erhebungen erforderlich, die auch Teile der östlich und südlich an das Untersuchungsgebiet Borgfelde angrenzenden statistischen Gebiete einbeziehen.

Petitum/Beschluss:

Die Ergebnisse der Plausibilisierungsuntersuchung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung für das Untersuchungsgebiet Borgfelde (Anlage) werden der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen weitergeleitet mit der Bitte, auf dieser Grundlage zeitnah einen Aufstellungsbeschluss durch den Senat vorzubereiten und eine repräsentative Haushaltsbefragung durchzuführen.

Die fachliche Einordnung dieser weiterführenden Untersuchung ist mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eng abzustimmen und soll dann dem Bezirksamt Hamburg-Mitte als Entscheidungsgrundlage für einen möglichen Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung „Borgfelde“ zur Verfügung gestellt werden.

Der Stadtplanungsausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. 22-1721 einstimmig zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.07.2021 den Beschluss einstimmig anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat 2020 im Bezirk Hamburg-Mitte Plausibilitätsuntersuchungen auf Basis der Daten des Hamburgweiten städtebaulichen Monitorings und eigener Beobachtungen resp. Begehungen durchgeführt und fachlich eingeordnet.

In Borgfelde, Hamm und Horn (westlicher Bereich) sowie im Südlichen Reiherstiegviertel in Wilhelmsburg erfolgt bereits seit einigen Jahren eine kontinuierliche Beobachtung hinsichtlich des Aufwertungs- und Verdrängungsdrucks. Mit den Plausibilitätsuntersuchungen hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung nun in vier auf Basis statistischer Gebiete definierten Untersuchungsgebieten geprüft, ob die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung vorliegen könnten. Die Plausibilitätsprüfungen wurden systematisch anhand von Gebietssteckbriefen durchgeführt und dokumentiert.

Die Plausibilitätsuntersuchungen für die drei untersuchten Gebiete nördliches Hamm, südliches Hamm und südliches Reiherstiegviertel zeigen, dass dort die Voraussetzungenr einen Aufstellungsbeschluss und für weitergehende Untersuchungen zurzeit nicht vorliegen. Diese Gebiete werden weiterhin durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hinsichtlich der Anwendungsvoraussetzungen beobachtet.

Die Ergebnisse der Plausibilitätsuntersuchung für das untersuchte Gebiet in Borgfelde zeigen, dass die Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale Erhaltungsverordnung hiernach wohl gegeben sind (Verdrängungspotenzial, Aufwertungspotenzial, Verdrängungsdruck in Verbindung mit ggf. städtebaulich negativen Folgen). Um diese fachliche Einordnung nun konkreter zu untersuchen und die ggf. erforderliche Festlegung eines „Sozialen Erhaltungsgebietes Borgfelde“ vorzubereiten, sind weiterführende Erhebungen erforderlich, die auch Teile der östlich und südlich an das Untersuchungsgebiet Borgfelde angrenzenden statistischen Gebiete einbeziehen.

Die Ergebnisse der Plausibilisierungsuntersuchung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung für das Untersuchungsgebiet Borgfelde (Anlage) werden der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen weitergeleitet mit der Bitte, auf dieser Grundlage zeitnah einen Aufstellungsbeschluss durch den Senat vorzubereiten und eine repräsentative Haushaltsbefragung durchzuführen.

Die fachliche Einordnung dieser weiterführenden Untersuchung ist mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eng abzustimmen und soll dann dem Bezirksamt Hamburg-Mitte als Entscheidungsgrundlage für einen möglichen Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung „Borgfelde“ zur Verfügung gestellt werden.

Der Stadtplanungsausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.