Soziale Erhaltungsverordnung - Ergebnisse der Plausibilitätsuntersuchungen Beschluss über die Weiterleitung der Ergebnisse Borgfelde an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Vorbereitung Aufstellungsbeschluss, Repräsentativerhebung)
Letzte Beratung: 06.07.2021 Hauptausschuss Ö 6.1
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat 2020 in vier Gebieten in Hamburg-Mitte Plausibilitätsuntersuchungen auf Basis der Daten des Hamburg weiten städtebaulichen Monitorings und der eigenen Beobachtung / Begehung durchgeführt und fachlich eingeordnet.
In Borgfelde, Hamm und Horn (westlicher Bereich) sowie im Südlichen Reiherstiegviertel in Wilhelmsburg erfolgt bereits seit einigen Jahren eine kontinuierliche Beobachtung hinsichtlich des Aufwertungs- und Verdrängungsdrucks. Mit den Plausibilitätsuntersuchungen hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung nun in vier, auf Basis statistischer Gebiete definierten, Untersuchungsgebieten geprüft, ob die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer
Sozialen Erhaltungsverordnung vorliegen. Die Plausibilitätsprüfungen wurden systematisch anhand von Gebietssteckbriefen durchgeführt und dokumentiert.
Die Plausibilitätsuntersuchungen für die drei untersuchten Gebiete nördliches Hamm, südliches Hamm und südliches Reiherstiegviertel zeigen, dass dort die Voraussetzungen für einen Aufstellungsbeschluss und für weitergehende Untersuchungen zurzeit nicht vorliegen. Diese Gebiete werden weiterhin durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hinsichtlich der Anwendungsvoraussetzungen beobachtet.
Die Ergebnisse der Plausibilitätsuntersuchung für das untersuchte Gebiet in Borgfelde zeigen, dass hier die Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale Erhaltungsverordnung wahrscheinlich gegeben sind (Verdrängungspotenzial, Aufwertungspotenzial, Verdrängungsdruck in Verbindung mit ggf. städtebaulich negativen Folgen). Um dieses Ergebnis bestätigen zu können und ggf. die Festlegung eines „Sozialen Erhaltungsgebietes Borgfelde“ vorzubereiten, sind weiterführende Untersuchungen erforderlich, die auch Teile der östlich und südlich an das Untersuchungsgebiet Borgfelde angrenzenden statistischen Gebiete einbeziehen.
Die Ergebnisse der Plausibilisierungsuntersuchung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung für das Untersuchungsgebiet Borgfelde (Anlage) werden der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen weitergeleitet mit der Bitte, auf dieser Grundlage zeitnah einen Aufstellungsbeschluss durch den Senat vorzubereiten und eine repräsentative Haushaltsbefragung durchzuführen.
Die fachliche Einordnung dieser weiterführenden Untersuchung ist mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung abzustimmen und soll dann dem Bezirksamt Hamburg-Mitte als Entscheidungsgrundlage für einen möglichen Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung „Borgfelde“ zur Verfügung gestellt werden.
Der Stadtplanungsausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.
Die Bezirksversammlung wird um Bekräftigung gebeten.
gez. Michael Mathe
Anlage:
Ergebnis der Plausibilitätsprüfung für eine Soziale Erhaltungsverordnung in Borgfelde mit Gebietssteckbrief zum Untersuchungsgebiet Borgfelde, Stand Februar 2021
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