Sondernutzung von ehemaligen Parkbuchten am Großneumarkt
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.08.2024 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und CDU-Fraktion Drs. Nr. 23-0054 mehrheitlich - gegen die Stimme der AfD-Fraktion - zugestimmt.
In der Drucksache 22-3262 hat die Bezirksversammlung auf Initiative von SPD-, CDU_und FDP-Fraktion beschlossen, wieder zur Genehmigungspraxis wie vor der Corona_Pandemie zurückzukehren. Damit haben wir in diesem Beschluss Sorge getragen, dass der Bezirk Hamburg-Mitte in den stark geforderten Quartieren wieder dazu übergeht, Außengastronomie nur in der Sommersaison zu genehmigen, und davon Abstand zu nehmen, in Park- und Ladebuchten Außengastronomie zu genehmigen.
Am Großneumarkt gibt es eine Parkfläche, die bereits vor der Pandemie entwidmet wurde.
Nach der Sanierung des restlichen Vorplatzes wurden die Parkbuchten nicht zurückgebaut, sondern in der Sommersaison für die Außengastronomie genutzt. So war es insbesondere in Höhe der Hausnummer 24 schon in der Vergangenheit möglich, die Parkbuchten während der Sommersaison für die Außengastronomie zu verwenden.
Mit diesem Antrag wollen wir sicherstellen, dass das Bezirksamt an dieser Stelle wieder zu dieser
Genehmigungspraxis zurückkehrt.
Daher bitten wir das Bezirksamt:
1. Anträge auf Sondernutzungsgenehmigungen für die Parkbuchten am Großneumarkt 24 innerhalb der Sommersaison zu genehmigen.
Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 26.09.2024 Folgendes mit:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wird den Beschluss in der kommenden Saison umsetzen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.