Sondermittelantrag 54/20 - Horner Freiheit e.V.
Die Bezirksversammlung hat den unten aufgeführten Sondermittelantrag in ihrer Sitzung am 18.06.2020 vertagt und um Prüfung gebeten, ob eine Finanzierung der Maßnahme aus dem Fonds der Finanzbehörde für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie möglich ist.
Zur Verfügung stehende Sondermittel - Regionalbereich Horn/ Hamm / Borgfelde - |
19.808,83 € |
Träger/Name |
Horner Freiheit e.V. |
Gesamtkosten |
12.381,06 € |
Beantragte Zuwendungshöhe |
1.250,00 € |
Beantragter Förderzeitraum |
01.6.20 bis 31.10.20 |
Zuwendungszweck |
Wiedereröffnung des Stadtteilhauses, geforderter Eigenanteil für das Corona-Förderprogramm „Neustart“ |
Anlage/n |
Anschreiben und Kostenaufstellung |
Anmerkung der Verwaltung:
Wegen Eilbedürftigkeit wird der Sondermittelantrag direkt der Bezirksversammlung vorgelegt.
Das Bezirksamt teilt nach Klärung mit der Finanzbehörde Folgendes mit:
Über die Finanzierung von Maßnahmen aus dem Corona-Hilfsfonds (Soforthilfe für soziale und kulturelle Träger) entscheiden die Dezernatsleitungen für Soziales, Jugend und Gesundheit.
Die Prüfung hat ergeben, dass der vorliegende Sondermittelantag aus dem Corona-Hilfsfonds finanziert werden kann. Eine Beschlussfassung über den Sondermittelantrag ist damit nicht mehr erforderlich.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.