Sondermittelantrag 106/18 - Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.01.2019 mit der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 21-4797 befasst und dem Sondermittelantrag einstimmig anstelle der Bezirksversammlung unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen in voller Höhe zugestimmt. Die Förderung durch die Bezirksversammlung soll deutlich gekennzeichnet werden und die Veranstaltung soll – neben anderen, feststehenden Akteuren – vom (neu gewählten) vorsitzenden Mitglied der Bezirksversammlung eröffnet werden.
Zur Verfügung stehende Sondermittel Förderfonds konsumtiv (PSP-Element 3-20501050-000002.02) |
123.837,53 €
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Antragsteller |
Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg |
Antragssumme |
60.000,00 € |
Inhalt |
Musik von den Elbinseln & 48 h Wilhelmsburg 2019 |
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat den Sondermittelantrag mehrheitlich – gegen die Stimme der AfD-Fraktion – an den Hauptausschuss verwiesen, da der Antrag die verfügbaren Sondermittel übersteigt.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlage
Die Anlagen (Antragsunterlagen) lagen dem Hauptausschuss vor und sind hier nicht erneut beigefügt.