Sondermittel-Antrag 98/19, SV St. Georg von 1895 e.V.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.11.2019 den nachstehenden Sondermittelantrag zur Abgabe einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Sozialraumentwicklung überwiesen.
Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung hat sich in seinen Sitzungen am 14.11.2019 und 12.12.2019 mit dem Sondermittelantrag befasst und empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, dem Antrag in Höhe von bis zum 27.500,00 € zuzustimmen. Die Beschlusssumme von bis zu 27.500,00 € reduziert sich ggf., sofern der HSB die dort beantragten Mittel zur Verfügung stellt (siehe unten).
Zur Verfügung stehende Sondermittel im Förderfonds investiv (PSP-Element 2-20501050-000001.02) |
139.152,80 € (Stand 12.12.2019) |
Träger/Name |
SV St. Georg von 1895 e.V. |
Gesamtkosten |
39.162,90 € |
Beantragte Zuwendungshöhe |
27.500,00 € |
Beantragter Förderzeitraum |
Nach Beschluss |
Zuwendungszweck |
Sanierung der Toiletten im Vereinshaus |
Anlage/n |
Anschreiben |
Anmerkung der Verwaltung:
Es liegen zwei Kostenvoranschläge vor. Eine Genehmigung zur Weitergabe liegt nicht vor.
1) 39.162,90 €
2) 39.720,00 €
Ein dritter Voranschlag ist lt. Antragsteller aufgrund von „Handwerker-Knappheit“ nicht möglich. Eigenmittel sind nicht vorhanden. Der Träger hat einen Antrag beim Hamburger Sportbund (HSB) gestellt und hofft, dass seitens des HSB 35 % der Kosten (= 13.707,02 €) übernommen wird. In diesem Falle täte sich der Sondermittel-Bedarf auf 25.455,88 € reduzieren. Die Antragssumme von 27.500,00 € möge seitens des Antragstellers „bitte trotzdem erst mal so stehen gelassen werden, für den Fall, dass sich der HSB nicht mit den vollen 35 % an den Kosten beteiligt“.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.