22-2224

Situation der Altonaer Parks und Grünanlagen in Bezug auf die Nutzung durch Hunde Kleine Anfrage von Songül Eroglu und Gregor Werner (beide SPD-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Ö 5.4

Sachverhalt

Aus der Bevölkerung erreichen die Bezirksversammlung und das Bezirksamt regelmäßig Hinweise auf Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung öffentlicher Parks und Grünanlagen durch Hunde. Dabei geht es insbesondere um Verstöße gegen bestehende Leinenpflichten und Hundeverbotsregelungen sowie um nicht beseitigten Hundekot und unsachgemäß entsorgte Hundekotbeutel. Dies führt stellenweise zu Nutzungskonflikten und beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität in einzelnen Grünanlagen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt Altona derzeit, um die Einhaltung der geltenden Regelungen für das Führen von Hunden in öffentlichen Grünanlagen, Parks und Hundeauslaufzonen sicherzustellen?
  1. In welchem Umfang finden Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Regelungen in öffentlichen Grünanlagen und Parks im Bezirk Altona statt?
  1. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, in welchen Grünanlagen oder Parks es besonders häufig zu Beschwerden oder Verstößen im Zusammenhang mit der Hundenutzung kommt? Wenn ja, um welche Standorte handelt es sich?
  1. Welche Erfahrungen hat das Bezirksamt hinsichtlich der Einhaltung von Leinenpflichten, Hundeverbotsregelungen sowie der Pflicht zur Beseitigung von Hundekot im Bezirk Altona gemacht?
  1. Welche personellen Ressourcen stehen dem Bezirksamt aktuell für Kontrollen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hundenutzung in Grünanlagen und Parks zur Verfügung?
  1. Plant das Bezirksamt eine Anpassung oder Ausweitung der Kontrollen beziehungsweise anderer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hundenutzung in Grünanlagen und Parks? Wenn ja, welche?
  1. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit und Infrastruktur in Grünanlagen und Hundeauslaufzonen beispielsweise zusätzliche Abfallbehälter oder Hundekotbeutelspender wurden in den vergangenen zwei Jahren umgesetzt beziehungsweise sind geplant?
  1. Welche weiteren Maßnahmen hält das Bezirksamt für geeignet, um Nutzungskonflikte in öffentlichen Grünanlagen und Parks im Zusammenhang mit der Hundenutzung zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität zu verbessern?

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Vorbemerkung:

Die Aufgabe zur Kontrolle der Einhaltung geltender Regelungen obliegt seit 2021 allein dem Hundekontrolldienst Hamburg, der mit der Zuständigkeit für das gesamte Stadtgebiet im Bezirk Hamburg-Harburg angesiedelt ist. Zu einzelnen en in diesem Zusammenhang werden vom Bezirksamt Altona keine Daten erhoben.

Darüber hinaus ist für Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit und Infrastruktur in Grünanlagen und Hundeauslaufzonen die Stadtreinigung Hamburg zuständig.

Zu 1 - 7:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 8:

Die Stadt Hamburg veröffentlicht alle bezirklichen Hundeauslaufzonen unter der Web-Adresse Hundeauslaufflächen Hamburg - hamburg.de

Das Bezirksamt Altona veröffentlicht zusätzlich zu den Adressen der Altonaer Hundeauslaufzonen auch Informationen und Regeln für Hundehalter:innen im beigefügten Flyer, der auch unter der Web-Adresse hundeauslaufflaechen-in-altona-data.pdf einsehbar ist.

Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit und auch in diesem Jahr im Volkspark wieder Banner zur Sensibilisierung der Hundebesitzer zur Vermeidung von Nutzungskonflikten aufgehängt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.05.2026
Ö 5.4
Anhänge

Flyer für Hundehalter:innen in Altona

Lokalisation Beta
Harburg

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