Sicherheitsoffensive: Bahnhofspassage Lieferverkehr
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 den Antrag Drs.-Nr.: 22-1961 beschlossen.
Die Bahnhofspassage verbindet den Wilhelmsburger Bahnhof mit dem Berta-Kröger-Platz. Diese Fußwegeverbindung ist teilweise auch für Radfahrer und zeitlich begrenzten Lieferverkehr freigegeben. Parallel zur Fußwegeverbindung befindet sich einerseits das private Luna-Center und andererseits eine Wohnbebauung. Der Wohnbebauung vorgelagert befinden sich Grünanlagen mit Sitzgelegenheiten. Die Fußwegeverbindung ist beleuchtet.
Der Lieferverkehr zur Bahnhofspassage erfolgt über den Wilhelm-Strauß-Weg und wird mit versenkbaren Pollern geregelt. Die Zufahrt ist in der Zeit von 4 Uhr bis 10 Uhr werktäglich auf 3,5 Tonnen begrenzt. Die Fahrer müssen die Polleröffnung mit einer Magnetkarte anfordern. Gerade zu Zeiten der Marktöffnungen ist dies aufgrund des hohen Fußgängeraufkommen problematisch, wenn nicht gar gefährlich. Zeitweise befinden sich bis zu fünf Fahrzeuge in (vermeintlicher) Anlieferung (Bild 1 und 2). Wobei auch festgestellt werden kann, dass Kaffee- oder Mittagessen Holfahrten stattfinden.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei der zuständigen Dienststelle dafür einzusetzen, dass
• die Zufahrt über den Wilhelm-Strauß-Weg zur Bahnhofspassage mit der Polleröffnung via Magnetkarte soweit eingeschränkt wird, dass die Öffnung nur in der erlaubten Zeit erfolgt. An anderen Zeiten darf keine Öffnung stattfinden. Rettungseinrichtungen oder die Ordnungsbehörden sind gesondert auszustatten.
• die Zufahrt über den Wilhelm-Strauß-Weg zur Bahnhofspassage nur noch montags, mittwochs, donnerstags und sonnabends in der gewohnten Zeit von 4 Uhr bis 10 Uhr zulässig ist. An den Markttagen, Dienstag und Freitag, wird der Zugang nur noch von 4 Uhr bis 7 Uhr gestattet.
Über das Ergebnis ist der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel zu unterrichten
Das Bezirksamt teilt zum Beschluss Folgendes mit:
Der Beschluss wurde zunächst Anfang August umgesetzt. Eine darauffolgende rechtliche Prüfung hat jedoch ergeben, dass es eine geltende baurechtliche Genehmigungslage gibt, die dem Beschluss des Regionalausschusses Wilhelmsburg/Veddel entgegensteht. Somit kann und darf das Bezirksamt die Zufahrten nicht einschränken und die Umsetzung wird umgehend zurückgenommen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.