Shared Mobility - Mobilität weiter denken auch im Kampf gegen Corona
Der Ausschuss für Mobilität hat die nachstehende Mitteilung, Drs. 22-1074.2, in seiner Sitzung am 16.09.2020 zur Kenntnis genommen.
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Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-1074.1, in ihrer Sitzung am 18.06.2020 einstimmig – bei Enthaltung der GRÜNE- und AfD-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE – beschlossen und den Beschluss des Ausschusses für Mobilität damit bestätigt.
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Der Ausschuss für Mobilität hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1074 einstimmig - bei Enthaltung der GRÜNE- und AfD-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE - zugestimmt.
Mobil zu sein hat einen großen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Es ist ein zentraler Baustein für eine lebendige und nachhaltige Stadt und unterstützt die Entwicklung der Wirtschaft. Sharing-Angebote können dabei aufgrund ihrer Flexibilität, Kosteneffizienz und Nachhaltigkeit zu einem Schlüsselelement werden.
Die Corona-Pandemie und Ihre Folgen haben bis heute Auswirkungen auf alle Bereiche unseres Lebens und stellt uns vor große Herausforderungen. Das Mobilitätsverhalten der Menschen hat sich verändert und darauf müssen wir reagieren. Die Frage, wie Mobilität gestaltet werden soll und kann, nimmt nach diesen einschneidenden Eingriffen einen ganz neuen und hohen Stellenwert ein.
Busse und Bahnen sind zwar weiter verfügbar, jedoch gibt es gerade jetzt einen großen Wunsch nach mehr individuelle Angeboten. Besonders für Risikogruppen ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln mit teils vielen Fahrgästen nicht zumutbar. Für eine intelligente Lösung noch stärker die Mobilität an den individuellen Bedürfnissen zu orientieren, unabhängig von finanziellen Möglichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer, sind Sharing-Anbieter und deren Ausbau unverzichtbar.
Der Bezirk Hamburg-Mitte sollte daher mit gutem Beispiel vorangehen und diesen Prozess unterstützen und fördern. Die bietet auch die Chance, die noch „weißen Flecken“ auf der Sharing-Landkarte zu schließen, indem die Geschäftsgebiete der Leih- und Sharing-Angebote ausgebaut werden, insbesondere in den Stadtteilen unseres Bezirkes, die nicht unmittelbar an die Innenstadt grenzen. Damit kann der Bezirk Hamburg-Mitte eine Vorreiterrolle einnehmen und als Pilotprojekt bei Planung und Gestaltung für eine hamburgweite Lösung dienen.
Hauptproblem bleibt vor allem häufig die sogenannte „letzte Meile“. Um hier auch Anwohnerinnen und Anwohnern ohne direkten Zugang zu öffentlichen Bus- und Bahnstationen in unmittelbarer Nähe eine umfassende Beteiligung am Mobilitätsnetz der Stadt zu ermöglichen, fordern wir eine umfassende Stärkung und Erweiterung der Sharing-Angebote, wie zum Beispiel Car-Sharing, Moia, StadtRad, E-Scooter und Leihroller.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Fragen 1, 2 und 4 teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt:
Zu 1.:
Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt auf das Konzept switchh. Switchh vernetzt verschiedene Formen der Mobilität einschließlich der Hamburger Verkehrsverbund GmbH mit dem Ziel, eine attraktive Alternative zur Nutzung des eigenen Pkw bereitzustellen.
Bisher richtet sich das Angebot von switchh am Geschäftsgebiet aller an switchh beteiligter Partner aus, so dass sich die switchh-Stationen bisher im Wesentlichen auf durch hohen Parkdruck belastete Innenstadtquartiere konzentrieren. Die HOCHBAHN befindet sich derzeit jedoch in der abschließenden Entwicklungsphase des weiteren Konzeptes für die switchh-Punkte. Darin werden auch Fragestellungen um die Ausweitung der switchh-Punkte auf Bereiche geprüft, in denen heute noch keine Carsharing- und weitere shared mobility-Angebote verfügbar sind. Das Konzept wird eine entsprechende Empfehlung hierzu enthalten.
Im Übrigen sind CarSharing, Ridesharing und Leihroller eigenwirtschaftliche Mobilitätsangebote privatwirtschaftlicher Unternehmen, die die Geschäftsgebiete nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten (ausreichende Nachfrage) festlegen. Die Stadt hat hierauf keinen direkten Einfluss, da sie nicht, wie es beim Öffentlichen Verkehr der Fall ist, die Verkehrsleistungen bestellt. Dies ist auch zukünftig nicht vorgesehen.
Zu 2.:
Das StadtRAD-System wird seit dem Jahr 2019 bis voraussichtlich zum Jahr 2022 auf ca. 4.000 Fahrräder an ca. 350 Stationen erweitert. Ein Vertreter der damaligen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat das Erweiterungskonzept für den Bezirk Hamburg-Mitte am 3. April 2019 im Ausschuss für Verkehr und Umwelt ausführlich vorgestellt. Das Konzept wurde seitdem bedarfsgerecht angepasst und u. a. um weitere Stationsstandorte ergänzt. Die Umsetzung läuft auf Hochtouren, teilweise auch in Kooperation mit Unternehmen. Im Bezirk Hamburg-Mitte wurden bereits 14 neue StadtRAD-Stationen in Betrieb genommen; der Bestand umfasst damit zurzeit 85 Stationen. Hamburg-Mitte verfügt damit im Vergleich aller Bezirke über die mit Abstand meisten StadtRAD-Stationen. Die Inbetriebnahme weiterer Standorte steht im Jahr 2020 bevor.
Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
Zu 4.:
Wünsche nach Ausweitung des Bedienungsgebietes werden regelmäßig an die Sharing-Anbieter weitergeleitet und von diesen entsprechend geprüft.
E-Roller-Angebote und das Angebot von MOIA sind beispielsweise inzwischen in nahezu dem gesamten Hamburger Stadtgebiet nördlich der Elbe nutzbar, E-Roller-Angebote zusätzlich auch südlich der Elbe.
Das On-Demand-Angebot von ioki, welches in den HVV integriert ist, kann seit November 2019 auch im Stadtteil Billbrook genutzt werden. Insbesondere Berufspendler können dort vom Angebot profitieren.
Im Übrigen siehe Antworten zu 1 und 2.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte gibt zu Punkt 3. des Antragspetitums folgende Stellungnahme ab:
Bereits seit mindestens einem Jahr werden vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) in Abstimmung mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bei größeren Projektentwicklungen (mindestens 150 Wohneinheiten) Mobilitätskonzepte entwickelt, die in die Bebauungsplanung aufgenommen werden. Die Anforderungen werden räumlich berücksichtigt, in der Begründung dargestellt und es werden Anforderungen zum Teil, wo dies möglich ist, in städtebaulichen Verträgen, Durchführungsverträgen und Erschließungsverträgen verbindlich geregelt. Dabei geht es um folgende Inhalte bzw. Regelungen:
• Berücksichtigung von Parkplätzen für Carsharing (Regelung in der Erschließungsplanung und dem Erschließungsvertrag, sofern möglich)
• Berücksichtigung von Parkplätzen für E-Ladestationen (Regelung wie oben)
• Berücksichtigung gut erreichbarer und barrierefrei zugänglicher Rad- Rollerstationen (Regelung im städtebaulichen Vertrag oder Durchführungsvertrag sowie Erschließungsvertrag, sofern möglich)
• In Einzelfall z.B. Regelung zur verbindlichen Umsetzung einer Station zum Verleih von Lastenfahrrädern (Beispiel Bebauungsplanverfahren Rothenburgsort 16 in Verbindung mit geplanten Mikroappartments)
• Berücksichtigung einer guten Anbindung an den ÖPNV und das Radverkehrsnetz durch kurze und schlüssige Wegeführungen
• Begrenzung der Anzahl privater Pkw-Stellplätze bei guter Anbindung an den ÖPNV.
Nicht immer ist es möglich, z.B. E-Ladestationen oder Car-Sharing-Parkstände im öffentlichen Raum verbindlich festzuschreiben. Gerade diese Themen unterliegen einer großen Dynamik, während Bebauungspläne für einen längeren Zeitraum gelten sollen. In den Bebauungsplänen werden Verkehrsflächen festgesetzt, in denen diese Einrichtungen untergebracht werden können. Eine Festschreibung von zweckgebundenen Flächen im öffentlichen Raum würde eine später ggfs. erforderliche Anpassung an neue Anforderungen erschweren. Insofern besteht hier ein Vorbehalt.
Derzeit stimmt das Fachamt SL einen Anforderungskatalog für ein Mobilitätskonzept für die Projektgebiete in Wilhelmsburg mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), der BVM und dem Fachamt MR ab, damit die IBA GmbH als Projektentwickler auf dieser Grundlage ein Verkehrsplanungsbüro beauftragen kann. Die Ergebnisse sollen entsprechend in den einzelnen Bebauungsplanverfahren – wie oben beschrieben – eingebunden und soweit dies möglich ist, berücksichtigt werden. Das wird derzeit analog auch für das Bebauungsplanverfahren Billstedt 113 (Haferblöcken) betrieben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten