Schwerpunktkontrollen Öjendorfer Park
Letzte Beratung: 26.03.2019 Regionalausschuss Billstedt Ö 5.2
Der Regionalausschuss Billstedt hatte in seiner Sitzung am 25.09.2018 dem nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion, Drs. 21-4560, mehrheitlich zugestimmt.
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Der Öjendorfer Park erfreut sich starker Beliebtheit und wird im ganzen Jahr von vielen Menschen genutzt. Die Bewohnerinnen und Bewohner der angrenzenden Wohngebiete nutzen den Park zur Naherholung. Dabei ist der Konflikt mit freilaufenden Hunden außerhalb der großzügigen Hundeauslaufflächen im Osten des Parks und Kindern und deren Eltern ein ständiges Problem. Bereits 2016 hat die SPD Fraktion sich mit der Drucksache 21-2380.1 dafür eingesetzt, dass gerade das schmale Westufer verstärkt kontrolliert wird. Das in der Drucksache von der Verwaltung beschriebene vorhandene Schuldbewusstsein der Halter und das Wissen über die bestehende Leinenpflicht lässt ratlos zurück. Auch in diesem Jahr gab es erneut Beschwerden. Wobei diese sich auf sog. gefährliche Hunde im Sinne des Hundegesetzes bezogen. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Folgen (Wortgefechte, Meidung der Anlagen aus Angst vor Angriffen durch Hunde) scheint eine Erhöhung der Kontrollen und eine konsequente Durchsetzung der Parkordnung notwendig.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Kontrollen im Öjendorfer Park verstärkt werden und eine längerfristige Schwerpunktkontrolle eingerichtet wird, so dass möglichst viele Hundehalter an die Leinenpflicht erinnert werden.
Zudem werde um Prüfung gebeten, ob an den Eingängen des Parks größere Schilder aufgestellt werden können, die auf die Hundefreilauffläche hinweisen.
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Das Bezirksamt Hamburg-Mitte gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:
Der beim Bezirksamt Hamburg-Mitte angegliederte und für das gesamte Stadtgebiet zuständige Hundekontrolldienst besteht aus 8 Mitarbeitern und ist neben regelmäßigen Kontrollen u.a. hinsichtlich der Einhaltung der Leinenpflicht im öffentlich Raum in erster Linie für die Überprüfung und Sicherstellung von Kat. 1- Hunden (gemäß § 2 Hamburgisches Hundegesetz) zuständig. Da sich die Anzahl der in Hamburg gehaltenen gefährlichen Hunderassen inzwischen fast verdreifacht, ist diese Schwerpunktlegung unabdingbar. Seit 02.01.2019 sind seitens des HKDs bereits 19 Kat. 1 – Hunde, einschl. einer tragenden Hündin – sichergestellt worden.
Der HKD bestreift in unregelmäßigen Abständen den Öjendorfer Park, allerdings maximal alle 2 Monate. Da auch andere Bezirke entsprechende Bestreifungen ihrer Grün- und Erholungsanlagen beauftragen bzw. einfordern, sind aufgrund der personellen Situation des HKDs in Verbindung mit den bestehenden Dienstzeiten (außerhalb der Abendstunden und am Wochenende) keine Verstärkung sowie längerfristige, schwerpunktmäßige Kontrollen im Öjendorfer Park möglich.
Der HKD verzeichnet ebenfalls eine zunehmende Beschwerdelage bezüglich freilaufender, gefährlicher Hunde der Kategorie 1, ist aber aufgrund der vorstehend genannten Gründe derzeit nicht in der Lage dagegen zu wirken.
Eine Aufstockung des Personals des Hundekontrolldienstes ist nicht geplant.
Bereits aufgestellte Hinweisschilder wurden in der Vergangenheit oftmals mutwillig beschädigt und auch teilweise zerstört.
Bereits in den Vorjahren erneuerte Schilder sind auch nicht mehr vollständig erhalten.
Das Revier Billstedt des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes überprüft die örtliche
Schilderlage und setzt sich mit derzeit nicht bestimmbarem Zeitfenster für eine mögliche Erneuerung der Schilder ein.
Petitum / Beschluss
Um Kenntnisnahme wird gebeten
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