Schulblockaden nach französischem Vorbild - Lage, Vorbereitung und Schutz des freien Schulzugangs in Hamburg-Mitte (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragestellerin und Fragesteller: Marc-Manuel Kunstmann, Nicole Jordan, Bernd Bamberg, Norbert Jordan
Die Lage in Frankreich hat sich am 17.10.2026 grundlegend verändert. Was als Protest
von Schülern gegen Unterrichtsausfall und marode Schulgebäude begann, ist längst keine
reine Schülerbewegung mehr. Am Rand eines landesweiten Protesttages drangen
Vermummte in das historische Rathaus von Limoges (eingeweiht 1883) ein und legten
Feuer. Das Gebäude wurde weitgehend zerstört, der Glockenturm stürzte ein. Der
zuständige Präfekt sprach von einer „Katastrophe für das kulturelle Erbe“ und stellte klar:
„casseurs, pas de manifestants“ – Randalierer, keine Demonstranten. Am selben Tag
wurden die Rathäuser in Marseille, Lille und Grenoble, die Präfektur in Avignon und die
Residenz der Präfektin in Bordeaux angegriffen; zahlreiche Geschäfte wurden geplündert.
Premierminister Sébastien Lecornu nannte landesweit 1.200 Festnahmen und 150
verletzte Polizisten und Gendarmen. Die französischen Behörden sprechen von gezielter,
organisierter Gewalt durch ultralinke Gruppen und sogenannte Black Blocs, die
radikalisierte Jugendliche mit sich ziehen.
Wie sehr Kinder und Jugendliche dabei vereinnahmt und in Gewalt hineingezogen
werden, zeigen die Zahlen: Bereits bis zum 13.10.2026 wurden in Frankreich im
Zusammenhang mit der Bewegung 7.950 Personen in Gewahrsam genommen, davon
6.773 Minderjährige.
Dieselbe Mobilisierung hat Deutschland und Hamburg erreicht. Am 14.10.2026 versperrten
in Hamburg-Ottensen rund 150 Schüler die Eingänge der Max-Brauer-Schule. In Berlin
wurden am 12.10.2026 das Französische Gymnasium und am 16.10.2026 das Andreas-
Gymnasium blockiert. Dort waren nach Polizeiangaben auch schulfremde Personen
beteiligt, Schüler wurden am Betreten der Schule gehindert, eine Anwohnerin wurde
verletzt, und die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs. In
sozialen Medien wird zur Ausweitung aufgerufen; für den 20.11.2026 ist ein europaweiter
Schulstreik angekündigt.
Für uns ist klar: Wer diese Entwicklung weiterhin als harmlose Schülerproteste abtut,
verharmlost organisierte Gewalt, verkennt die Gefahr und lässt Schulen, Kinder und Eltern
in Hamburg-Mitte unvorbereitet. Handeln muss vorher beginnen, nicht erst nach dem
ersten Brand.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung (Art. 5 und 8 GG) steht auch
Schülern zu und bleibt unberührt. Gewalt, das Versperren von Schulzugängen gegen den
Willen anderer Schüler und die Vereinnahmung von Kindern rechtfertigt es aber nicht.
Jeder Schüler hat das Recht, ungehindert zur Schule zu gehen und am Unterricht
teilzunehmen. Schulen sind Angelegenheit der Behörde für Schule, Familie und
Berufsbildung (BSFB). Das Bezirksamt ist jedoch für Jugendhilfe, offene Kinder- und
Jugendarbeit, Sozialraumgremien sowie Wege und öffentlichen Raum im Umfeld der
Schulen zuständig. Wir wollen wissen, wie Hamburg-Mitte vorbereitet ist.
Wir fragen daher das Bezirksamt:
1. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse über Aufrufe, Flugblätter, Plakate oder
Mobilisierung in sozialen Medien vor, die sich auf Blockaden oder Schulstreiks an Schulen
in Hamburg-Mitte beziehen, etwa in Billstedt, Horn, Hamm, Wilhelmsburg, Veddel, St.
Georg oder St. Pauli? Gilt dies auch für den angekündigten Termin am 20.11.2026?
2. Liegen Erkenntnisse darüber vor, dass schulfremde Gruppen oder Personen Schüler in
Hamburg-Mitte gezielt ansprechen oder zur Teilnahme an solchen Aktionen auffordern,
etwa vor Schulen, in Jugendeinrichtungen oder im öffentlichen Raum?
3. Hat es seit dem 12.10.2026 einen Austausch zwischen dem Bezirksamt, der BSFB, den
Schulleitungen in Hamburg-Mitte und den zuständigen Polizeikommissariaten zu diesem
Thema gegeben? Wenn ja, wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis? Wenn
nein, ist ein solcher Austausch geplant?
4. Gibt es feste Ansprechpartner und Meldewege zwischen Bezirksamt, Schulen und
Polizei für den Fall, dass Hinweise auf geplante Blockaden bekannt werden? Wie sind
diese geregelt?
5. Wird das Bezirksamt von der Versammlungsbehörde informiert oder beteiligt, wenn
Versammlungen vor Schulen in Hamburg-Mitte angemeldet werden?
6. Wurde das Thema in bezirklichen Sozialraum- oder Präventionsgremien (zum Beispiel
Stadtteilkonferenzen oder Runden Tischen) behandelt, oder ist dies vorgesehen?
7. Welche Zuständigkeiten hat das Bezirksamt, wenn Gehwege, Zuwegungen oder
öffentliche Flächen vor Schulen mit Gegenständen wie Mülltonnen, Bauzäunen oder EScootern
versperrt werden? Wie ist dabei die Zusammenarbeit mit Polizei und
Stadtreinigung geregelt?
8. Wie stellt das Bezirksamt im Rahmen seiner Zuständigkeiten sicher, dass Schulwege,
Zugänge sowie Feuerwehrzufahrten und Rettungswege im öffentlichen Raum vor Schulen
frei bleiben?
9. Wie sind das Jugendamt, die offene Kinder- und Jugendarbeit und die
Jugendsozialarbeit in Hamburg-Mitte auf solche Lagen vorbereitet? Gibt es
Handlungsempfehlungen für die Fachkräfte?
10. Plant das Bezirksamt, dem Jugendhilfeausschuss oder den Regionalausschüssen
über die Lage und die Vorbereitung im Bezirk zu berichten? Wenn ja, wann?
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