Schnelles Einschreiten gegen Zweckentfremdung öffentlicher Parkflächen durch Wildcamping im Portuqiesenviertel, Neustadt und HafenCity - Koordiniertes Vorgehen von bezirklichem Ordnungsdienst, Verkehrsbehörde und Polizei (Antrag der CDU-Fraktion)
Letzte Beratung: 17.09.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.1
Die Anwohnerinnen und Anwohner sowie lokalen Medien berichten von zunehmender Verminderung des Parkraums durch zeitweise unzulässige Übernachtungen von Wohnmobilen im öffentlichen Straßenraum, besonders im Portuqiesenviertel, Neustadt und HafenCity.
Nach der Rechtslage ist das Übernachten in Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum in der Regel nur zulässig zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit; darüber hinaus ist es unzulässig. Alles darüber hin-aus ist nicht erlaubt und stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Die aktuelle Lage erfordert entschlossenes Handeln der zuständigen Behörden.
Wenn der Senat nun meint, die Lage rund um die Frage des Wildcampens auf den Straßen entlang der Elbe und vor allem im Portugiesenviertel „erst evaluieren zu müssen“, ist das keine Lösung der Problematik. Es handelt sich nachweisbar schon jetzt nicht um Einzelfälle. Besonders beliebt ist das Portugiesenviertel, dort wird bereits in einschlägigen Camper-Apps und -Foren auf die ansprechende und saubere WC-Anlage Vorsetzen hingewiesen.
Ziel ist ein schnelles, klares und rechtssicheres Vorgehen, um Parkerleichterungen für Anlieger wieder-herzustellen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erhöhen und eine klare Botschaft an Camper zu senden. Hier bedarf es eines schnellen, konsequenten und klaren Vorgehens seitens der zuständigen Ordnungsbehörden. Camper haben keine Sonderrechte gegenüber anderen Falschparkern.
Dies vorausgeschickt beschließt die Bezirksversammlung:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich beim Hamburger Senat aktuell dafür einzusetzen:
Sofortige Abstimmung zwischen Bezirksamt, bezirklichem Ordnungsdienst, Verkehrsbehörde und Polizei zur Festlegung eines gemeinsamen Maßnahmenplans (Präventions- und Durchsetzungsstrategie) mit folgenden Maßnahmen: