22-2083.2

Refinanzierung der Mehrkosten zur Überleitung in die S-Tabelle und die kommenden Tarifsteigerungen für den Haushalt 2022

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 21.10.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 4.1

Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 21.06.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der stimmberechtigten Mitglieder der freien Träger Drs. Nr. 22-2083 einstimmig zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 06.07.2021 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

Für die Aufstellung des Haushaltes für 2022 wurde von der Sozialbehörde noch nicht abschließend entschieden, wie und in welcher Höhe die Mehrkosten für die Überleitung in die  S-Tabelle und die kommenden Tarifsteigerungen finanziert werden sollen.

 

Als Vertreter der freien Träger sehen wir das als sehr kritisch an. Eine Refinanzierung der o.g. Tarifkosten muss von der Sozialbehörde an die Bezirke weitergeleitet werden. Bereits 2021 ist dies in der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt worden, obwohl eine Zusage durch den damaligen Behördenleiter im Landesjugendhilfeausschuss an die Jugendhilfeträger erfolgte.

Durch die Finanzierung aus Restmitteln ist es dem Bezirk Hamburg-Mitte gelungen, die Mehrkosten in dem Bereich aufzufangen. Eine erneute Übernahme der Kosten durch den Bezirk ist aus unserer fachlichen Sicht nicht angemessen und möglich. Auch vor dem Hintergrund, dass in den letzten Jahren sämtliche Sach- und Honorarmittel nicht erhöht wurden, sind Träger bei der Planung und verlässlichen Umsetzung von pädagogischen Angeboten in große Schwierigkeiten geraten.

Durch die Corona-Pandemie mussten Gelder für die Ausstattung in Hygiene- und Digitalmaßnahmen gesteckt werden, die an anderer Stelle fehlen. 

Eine nicht tarifkonforme Bezahlung der Mitarbeiter*innen führt außerdem zu einer Situation, in der erfahrene Fachkräfte (die im Übrigen am meisten von der Nichtbezahlung durch die Überleitung in die S-Tabelle betroffen sind) die kommenden schwierigen Aufgaben in der Bewältigung der Coronakrise für die Kinder- und Jugendlichen nicht in erforderlichem Maße gewährleisten können. Bereits schon jetzt, aber noch mehr mit Ende der Pandemie, wird es in vielen Einrichtungen und Institutionen auf den Einsatz der Kollgen*innen vor Ort ankommen, um den Folgen mit ihrer pädagogischen Arbeit entgegenzuwirken. Dazu muss erfahrenes Personal gehalten und angemessen bezahlt werden.

Des Weiteren geben wir zu bedenken, dass durch die bereits in 2021 vollzogene Umstellung in die S-Tabelle bei den Trägern ein Anspruch der Mitarbeiter*innen von statten ging. Arbeitsrechtlich ist es für die  Träger problematisch, sollte die zustehende Tarifsteigerung und die Bezahlung nach der S-Tabelle 2022 ausgesetzt werden müssen. Eine Refinanzierung aus bestehenden Mitteln ist nicht möglich, so dass es zu erheblichen Einschränkungen der pädagogischen Angebote kommen wird, sofern keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Deshalb bitten wir den Jugendhilfeausschuss Hamburg-Mitte in der Sitzung am 21.06.21 zu beschließen, die Sozialbehörde aufzufordern, sämtliche Mehrkosten für die Überleitung in die S-Tabelle und die Tarifsteigerungen für 2022 in die Berechnung für den Haushalt 2022 einzukalkulieren und den Bezirken in den Rahmenzuweisungen und Fremdbewirtschaftungsvereinbarungen zur Verfügung zu stellen. Wir fordern die Sozialbehörde auf bis spätestens Ende August 2021 eine Antwort auf diesen Antrag zu formulieren, damit der Haushalt 2022 rechtzeitig diskutiert und geplant werden kann.

 

Auch die AG § 78 OKJA/JSA des Bezirkes Hamburg-Mitte unterstützt diesen Antrag.

 

Der Jugendhilfeausschuss Hamburg-Mitte möge beschließen, den vorliegenden Antrag zu unterstützen und den Beschluss an die Sozialbehörde Hamburg weiterzuleiten.

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 30.09.2021 wie folgt Stellung:

 

Bedarfsplanungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen. Dies obliegt der bezirklichen Verantwortung. Die festgelegten Eckwerte konnten im Rahmen von Verhandlungen zwischen der Sozialbehörde und der Finanzbehörde in den letzten Jahren mehrmals erhöht werden. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hatte dabei den zur Deckung von Defiziten jeweils zugehörigen Anteil der Mittel erhalten.

 

Die Sozialbehörde nimmt im Rahmen unterjähriger Kontrakt- und Controllinggespräche die Entwicklungen im Bereich der sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe wahr. Eine bedarfsgerechte Planung und Ausstattung, die der Tariftreue entspricht, liegt in beiderseitigem Interesse. Die fachliche Verantwortung der Umsetzung obliegt dabei den Bezirksverwaltungen. Die Sozialbehörde ist sich bewusst, dass die gute Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe, auch während der Pandemie, nur dem hohen Engagement aller Beschäftigten in der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe zu verdanken ist. Die besonders hervorzuhebende Stabilität der Jugendhilfe, in einer noch nie dagewesenen Situation, bedurfte besonders hoher Anstrengungen. Aktuell ist die Sozialbehörde in Gesprächen mit der Finanzbehörde, um diesen besonderen Bedarf, der auch im Einsatz von Haushaltsmitteln ablesbar ist, geltend zu machen. Wenngleich Mittelerhöhungen dieser Art nicht strukturell anzusetzen sind, soll das Ergebnis der Verhandlungen den bezirklichen Haushalten ungekürzt zugutekommen. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden die Bezirksämter durch die Sozialbehörde unverzüglich informiert.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

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