Radstreifen für die St. Pauli Hafenstraße und St. Pauli Fischmarkt (Antrag der GRÜNE-Fraktion)
Letzte Beratung: 21.02.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.3
Die St. Pauli Hafenstraße und St. Pauli Fischmarkt haben stadtauswärts einen und stadteinwärts zwei Fahrstreifen für den motorisierten KFZ-Verkehr. Einer der zwei Fahrstreifen stadteinwärts war bis vor Kurzem aufgrund von Bauarbeiten gesperrt. Dies hat gezeigt, dass - wie in der Gegenrichtung ebenfalls - ein Fahrstreifen für das Verkehrsaufkommen in den beiden Straßen ausreicht. Der Leistungsbedarf wird vor allem durch die Kreuzung an den Landungsbrücken bestimmt.
Stadtauswärts hat die St. Pauli Hafenstraße nur einen Fahrstreifen, den sich Radfahrende wie KFZ-Führende teilen müssen, was insbesondere im Abschnitt, der bergauf führt, Sicherheitsrisiken birgt. Radfahrende, die sich nicht auf die Fahrbahn trauen, fahren auf den zum Teil sehr schmalen Gehwegen, die von Fußgänger*innen stark frequentiert werden. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist der Gehweg als elbseitiges Boulevard zwar breiter, birgt aber aufgrund der hohen Besucherdichte in der Hafenstraße dennoch Gefahren, wenn Radfahrende diesen Gehweg ebenfalls nutzen. Die teilweise Nutzung des Gehwegs scheint darauf hinzudeuten, dass sich Radfahrende auch im zweispurigen PKW-Verkehr stadteinwärts nicht wohlfühlen. Die geradlinige Straßenführung kann den motorisierten Verkehr zum schnelleren Fahren animieren und somit Sicherheitsbedenken bei Radfahrer*innen hervorrufen. Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer*innen ist deshalb die Einrichtung einer sicheren und gesondert geführten Radverkehrsinfrastruktur in der St. Pauli Hafenstraße nötig.
Die Verbindung an der Elbe ist Teil der Fahrradachsen von Hamburgs Bezirken in die Innenstadt. Dieser Abschnitt ist eine der Teilstrecken des übergeordneten Nordseeküsten-Radwegs/Elberadwegs von Blankenese bis in die Innenstadt. Mit einem guten Radweg an der Hafenstraße wird ein wichtiger Wegabschnitt fahrradfreundlich.
Dies sollte durch ausreichend breite Radfahrstreifen an beiden Fahrbahnrändern realisiert werden. Um dafür weder Bäumen noch Fußgänger*innen Platz zu rauben, sollte der motorisierte Verkehr stadteinwärts auf eine Spur reduziert werden. So müssten keine Bordsteine versetzt werden und es könnte mit geringem Aufwand eine wesentliche Lücke im Radverkehrsnetz geschlossen werden – ganz im Sinne des GRÜNEN Programms „Fair im Verkehr“. Dabei sollten insbesondere die Kreuzungssituationen hohe Beachtung finden. Hier muss der Radverkehr sicher weitergeleitet werden, ohne den Radfahrstreifen plötzlich zu unterbrechen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten sich bei LSBG und BWVI dafür einzusetzen, dass:
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