Querungsmöglichkeit für Fußgänger*innen an der Stockmeyerstraße / Höhe Ericusbrücke
Letzte Beratung: 14.01.2025 Cityausschuss Ö 7.6
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat den nachstehenden Antragin ihrer Sitzung am 12.12.2024 einstimmig beschlossen.
Bereits 2021 hat sich das HafenCity-Forum für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) an der Stockmeyerstraße / Höhe Ericusbrücke / Koreastraße ausgesprochen (Drs. 22-2295). Grund waren zunehmende Fußgängerzahlen und eine damit einhergehende beobachtete höhere Gefährdung samt etlicher Beinahe-Unfälle.
Die Behörde für Inneres (Polizei) führte mehrere Verkehrszählungen durch und lehnte einen FGÜ aufgrund zu geringer Fußverkehrsstärken ab.
Inzwischen hat sich die Sachlage geändert:
- Der Knoten ist jetzt Teil eines Schulweges.
- Die Schule erweitert sich von Jahr zu Jahr, ist bereits vierzügig und wird demnächst wahrscheinlich sogar fünfzügig.
- Der Lohsepark wird immer bekannter und beliebter.
- Vor allem der Spielplatz wird stark frequentiert.
Zugleich hat sich die Gesetzeslage geändert:
- Mit der neuen StVO entfällt das Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage für die Anlage von Fußgängerüberwegen.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt mit Schreiben vom 09.01.2025 wie folgt Stellung:
Die Stellungnahme wurde unter Beteiligung der Verkehrsdirektion und der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 14 gefertigt.
Bei der Stockmeyerstraße handelt es sich um eine einspurige Straße mit jeweils einem Fahrstreifen je Richtung. Auf beiden Seiten sind Gehwege vorhanden.
Eine Verkehrsunfalllage, die auf eine erhöhte Gefährdung querungswilliger Fußgänger hinweist, liegt im Kreuzungsbereich Koreastraße/Stockmeyerstraße/Ericusbrücke/Am Lohsepark nicht vor. Zutreffend wird allerdings in der Drucksache darauf hingewiesen, dass nach der letzten Änderung der StVO diese erhöhte Gefahrenlage nicht mehr gefordert wird (§ 45 Absatz 9 Satz 4 Nr. 10 StVO n.F.).
Der Wunsch, Fußgängerüberwege (FGÜ) im Straßenzug einzurichten, wurde in der Vergangenheit bereits an die örtliche Straßenverkehrsbehörde herangetragen. Aufgrund fehlender rechtlicher Voraussetzungen konnte ein FGÜ nicht angeordnet werden. Die verkehrlichen Rahmenbedingungen und örtlichen Voraussetzungen, die bei der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs erfüllt sein müssen, sind in der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO und ergänzend in den bundesweit geltenden Richtlinien zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geregelt.
Aufgrund einer Initiative des Elternbeirates der HafenCity fand am 14.11.2024 unter Beteiligung u.a. von Verantwortlichen der BVM, des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, VD 50 und PK 14 ein „runder Tisch“ zum Austausch über die Verkehrsproblematiken, insbesondere des Fußgänger- und Radverkehrs und der ansässigen Schulen in der HafenCity statt. Unter anderem wurden auch der Bereich der Stockmeyerstraße und die dortige Container-Schule thematisiert. Dies brachte im Ergebnis hervor, dass eine Tempo 30 Strecke im besagten Bereich geprüft werden sollte. Im Ergebnis wurde am 19.11.2024 in der Stockmeyerstraße zwischen Oberhafenbrücke und Shanghaiallee eine Tempo 30 Strecke angeordnet.
Überdies wurde dem PK 14 bekannt, dass für das Jahr 2025 eine Straßenplanung umgesetzt werden soll, bei der die Oberhafenbrücke zur Regionaltrasse umgebaut wird. Zukünftig soll die Oberhafenbrücke nur noch für den ÖPNV befahrbar bleiben. Dies wird sehr wahrscheinlich eine Verringerung des motorisiertenIndividualverkehrs auch in der angrenzenden Stockmeyerstraße zur Folge haben.
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde des PK 14 ist sich der zu erwartenden Auswirkungen auf die verkehrlichen Gegebenheiten durch die Erweiterung der Schule bewusst. Sie wird außerhalb der Schulferienzeit im Lichte der verkehrlichen Veränderungen (Tempo 30 Strecke und Maßnahme Regionaltrasse Oberhafenbrücke) erneute Verkehrszählungen vornehmen und darüber hinaus die verkehrliche Situation beobachten. Eine Neubewertung auch im Lichte der neuen Rechtslage (eine Verwaltungsvorschrift hierzu liegt noch nicht vor) erfolgt sodann.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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