22-0108

Quartiersfonds Hamburg-Mitte 2019; Aufstockungsantrag vom Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.09.2019
06.08.2019
Sachverhalt

 

Mit dem Quartiersfonds haben die Bezirke die Möglichkeit erhalten, flexibel Maßnahmen von zentraler Bedeutung für die soziale Infrastruktur und die Stadtteilarbeit in den Quartieren zu unterstützen. Die Vergabe der Mittel erfolgt durch die Bezirksämter unter Beteiligung der jeweiligen Bezirksversammlung. Wesentlich für die Vergabe ist hierbei die Verankerung der förderungswürdigen Maßnahmen als Schnittstelle im Stadtteil. Insbesondere sollen Angebote unterstützt werden, die entweder durch Zielgruppenübergreifende Arbeit zur Verständigung und Integration im Stadtteil beitragen oder ein einzigartiges Angebot für einen speziellen Bedarf vorhalten.

 

Vorliegender Antrag:

 

Träger

Projekt/ Maßnahme

Höhe der beantragten Summe

Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.

Aufstockung für das Projekt „Flexible Beratung für Männer in der/ um die Wohnunterkunft Grüner Deich“

18.118,18 EUR

 

Der Caritasverband erhält für die Umsetzung des Projektes „Flexible Beratung für Männer in der/ um die Wohnunterkunft Grüner Deich“ zum aktuellen Zeitpunkt 115.737,28 EUR für das Jahr 2019.
Das Projekt folgt dem Plan einer Peer-to-Peer Beratung, es wird als ein Team bestehend aus männlichen Sozialpädagogen und Sprachmittlern eingesetzt, um die Zielgruppe, die ansonsten nur schwer an Angebote anzubinden sind, zunächst vor Ort zu beraten. Langfristiges Ziel ist die Anbindung im Regelsystem. Laut Träger wird durch das Projekt wird ein bisher nicht erfüllter Bedarf gedeckt und deshalb deutlich besser angenommen, als zuvor gedacht. Der Träger gibt an, dass nach die Zielzahlen nach nur zwei Monaten der Beratung bereits zu einem Drittel erreicht zu haben (bei steigender Nachfrage). Aus diesem Grund hat der Träger um eine Aufstockung in Höhe von 18.118,18 EUR, um weitere Personalressourcen finanzieren zu können.

Entsprechende Haushaltsmittel stehen nach Abschluss des Resteverfahrens zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Beschlussfassung anstelle der Bezirksversammlung gemäß § 15 Abs. 3 BezVG wird gebeten.