Prüfantrag für das Aufbringen von Fahrradpiktogrammen in der gesamten Ortsdurchfahrt Finkenwerder
Letzte Beratung: 15.09.2026 Regionalausschuss Finkenwerder Ö 9.2
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in ihrer Sitzung am 25.06.2026 die Vorlage 23-1789.1 Prüfantrag für das Aufbringen von Fahrradpiktogrammen in der gesamten Ortsdurchfahrt Finkenwerdermehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU- und AfD-Fraktion - beschlossen.
Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion Drs. Nr. 23-1789 mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU- und AfD-Fraktion - zugestimmt.
Die Verkehrssituation in den Bereichen Auehauptdeich, Ostfrieslandstraße, Steendiek, Finkenwerder Norderdeich und Neßdeich ist durch ein sehr hohes Verkehrsaufkommen, eine z.T. unzureichende und eine unterbrochene Radinfrastruktur gekennzeichnet. Die vorhandenen Radwege sind z.T. zu schmal, werden durch parkende Fahrzeuge unterbrochen und sind zu Zeiten der Müllabfuhr zusätzlich durch Tonnen verstellt. Hieraus ergeben sich häufig Konflikte zwischen Radfahrenden, FußgängerInnen und parkenden Fahrzeugen.
Die Radwegebenutzungspflicht ist aufgehoben. Die Radfahrenden werden somit auf die Straße verwiesen. Dies führt jedoch zu großen Unsicherheiten, Konflikten und einem erhöhten Unfallrisiko. Für die Rad- und Autofahrenden fehlt ein deutlicher Hinweis, dass die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben ist.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg Mitte beschließen:
1. Die zuständige Behörde möge prüfen, ob in den Straßen Auehauptdeich, Ostfrieslandstraße, Steendiek, Finkenwerder Norderdeich und Neßdeich Fahrrad-Piktogramme gem. den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) aufgebracht werden können.
2. Weiterhin zu prüfen, ob gut sichtbare Hinweisschilder mit dem Hinweis "Fahren auf der Fahrbahn ist erlaubt" an geeigneten Stellen installiert werden können.
3. Dem Regionalausschuss Finkenwerder möge bezüglich der Prüfung und Umsetzung der Maßnahme berichtet werden.
Das Polizeikommissariat 47 mit Schreiben vom 24.07.2026 wie folgt Stellung:
Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 47 wurde gebeten zu prüfen, ob im gesamten Verlauf der Ortsdurchfahrt Finkenwerder (Aue-Hauptdeich, Ostfrieslandstraße, Steendiek, Finkenwerder Norderdeich und Neßdeich) Fahrradpiktogramme angeordnet werden können, um den Verkehrsteilnehmern die nicht bestehende Radwegebenutzungspflicht zu verdeutlichen.
Seit Einführung der sog. „Fahrrad-Novelle“ von 1997 besteht nur noch eine im Einzelfall zu begründende Pflicht, vorhandene Radwege zu benutzen. Die einzelfallbezogenen Prüfungen durch die Straßenverkehrsbehörden führten seitdem vermehrt zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im gesamten Stadtgebiet. Im Zusammenhang mit der Mobilitätswende wurden die Prüfungen im gesamten Hamburger Stadtgebiet intensiviert.
Dort, wo keine Radwegebenutzungspflicht angeordnet ist, dürfen Fahrradfahrer auch bei Vorhandensein eines Radweges die Fahrbahn benutzen. Die baulich vorhandenen Radwege stellen lediglich ein Angebot dar. Fahrradfahrer auf der Fahrbahn bzw. im Mischverkehr gehören inzwischen zum Stadtbild und sind keine Ausnahme mehr.
Für die beschriebene Ortsdurchfahrt Finkenwerder wurde ab der Einmündung Aue-Hauptdeich / Osterfelddeich die Radwegebenutzungspflicht bereits im November 2013 per Anordnung aufgehoben. Inzwischen gibt es in ganz Finkenwerder keine Radwegebenutzungspflicht mehr, so dass die Verkehrsführung als konstant beschrieben werden kann und für eine gute Orientierung sorgt. Aus hiesiger Sicht wird daher das Aufbringen von Piktogrammen als nicht erforderlich erachtet. Möglicherweise würde es die Verkehrsteilnehmer mutmaßen lassen, dass dort, wo keine Piktogramme vorhanden sind, eine Radwegebenutzungspflicht besteht.
Gerade im Zentrum von Finkenwerder sind aufgrund der häufig sehr engen Verkehrsflächen Achtsamkeit und Rücksicht erforderlich. Es ist leider davon auszugehen, dass das Verhalten einzelner Fahrzeugführer nicht von Unwissenheit, sondern vielmehr von Rücksichtlosigkeit geprägt ist.
Radwege, für die weiterhin eine Radwegebenutzungspflicht besteht, sind zwingend durch die entsprechenden Verkehrszeichen (237, 240 oder 241) auszuweisen.
Wechseln sich benutzungspflichtige Radwege mit solchen ohne Benutzungspflicht ab, ist dies am Ende des benutzungspflichtigen Radwegs durch das Zusatzzeichen 1012-31 („Ende“) kenntlich zu machen.
Für den Abschnitt des Aue-Hauptdeiches zwischen der Straße An der Süderelbe und Osterfeld-deich besteht weiterhin eine Benutzungspflicht für den gemeinsamen Geh- und Radweg, der durch das Zusatzzeichen 1000-31 für beide Richtungen freigegeben ist. Das Ende der Benutzungspflicht und des gemeinsamen Geh- und Radwegs ist unmittelbar hinter der Einmündung Osterfelddeich ausgeschildert.
Unmittelbar dort befindet sich eine Fußgängerlichtsignalanlage, die Fußgängern und Fahrradfahrern das sichere Queren der Fahrbahn in Richtung Elberadweg ermöglicht und auch den Fahr-radfahrern eine sichere Möglichkeit der Ableitung in den Fließverkehr bietet. Die in nördlicher Richtung fahrenden Fahrradfahrer dürfen den Gehweg ab dort nicht weiter nutzen.
Für diese Örtlichkeit wurde eine Anordnung von Piktogrammen durch die StVB geprüft. Da die Fahrradfahrer die Möglichkeit haben, bereits in der Einmündung oder auf Höhe der LSA auf die Fahrbahn zu fahren oder alternativ auch auf den Elberadweg wechseln können, wird befürchtet, dass das Aufbringen von Piktogrammen die Situation eher verkomplizieren undunsicherer mache würde. Zudem befindet sich unmittelbar hinter der LSA eine Bushaltestelle, die die Piktogramme verdecken könnte.
Die Prüfung der Anfrage hinsichtlich des Aufbringens von Piktogrammen führt somit zu einem negativen Ergebnis.
Bei dem Hinweis „Fahren auf der Fahrbahn ist erlaubt“ handelt es sich nicht um ein anordnungs-fähiges Zusatzzeichen. Es wäre auch nicht ersichtlich, für welche Art der Verkehrsteilnehmer es gelten soll.
Der Regionalausschuss Finkenwerder erhält über die Drucksache Kenntnis vom Ergebnis der Prüfung. Sollte das Erscheinen eines Vertreters der Straßenverkehrsbehörde im Ausschuss er-wünscht sein, wird um eine kurze Rückmeldung gebeten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.