22-1066

Probleme bei der Nutzung von "E-Scootern" nachhaltig lösen! (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktionen)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.06.2020
Sachverhalt

 

Schon seit etwa einem Jahr sind elektrisch betriebene Roller, sogenannte „E-Scooter“ oder „Elektrokleinstfahrzeuge“, im Stadtbild präsent.

Dennoch zeigte das erste praktische Jahr mit den „E-Scootern“ auch, dass zu Problemen bei der Nutzung kommt: So halten sich einige Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht an die Verkehrsregeln, indem sie etwa mit mehreren Personen auf den Rollern unterwegs sind, nebenbei mit dem Handy telefonieren oder über Gehwege fahren, obwohl sie die Straße oder den Radweg nutzen müssten. Gerade mit Blick auf diese Probleme ist der Nutzen der E-Scooter im Alltag durchaus umstritten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es jedoch verfrüht, endgültige Schlüsse zu der Frage zu ziehen, ob dieses neue Mobilitätsangebot auch nachhaltig angenommen wird. Gerade der Winter sowie die darauffolgende Corona-Krise also Zeiten, in denen die Nutzung nur eingeschränkt möglich war lassen momentan noch kein finales Urteil zu.

Probleme zeigen sich im Alltag auch beim „Parken“ dieser Fahrzeuge. Auch wenn viele Nutzerinnen und Nutzer die E-Scooter nach der Benutzung regelkonform abstellen, zeigt sich häufig leider auch, dass die Roller mitten auf Wegen abgestellt werden. Dadurch wird insbesondere die Mobilität von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, etwa wenn Blindenleitsysteme blockiert werden.

Nicht praktikabel ist in diesem Zusammenhang jedoch die Verpflichtung, dass die Roller nur an ganz bestimmten, entsprechend markierten Orten abgestellt werden dürfen. Dagegen spricht eine Vielzahl von Argumenten: Die Mobilität mit dem „E-Scooter“ ist dadurch geprägt, dass meist nur kurze Wege zurückgelegt werden insbesondere die sog. „erste oder letzte Meile“. Um also die E-Scooter weiter sinnvoll nutzen können, wäre eine riesige Zahl an Stationen im gesamten Stadtgebiet notwendig, die von der Stadt entsprechend gewidmet werden müssten. Hinzukommt auch, dass es bislang keine rechtliche Handhabe gibt, um die Anbieter zu verpflichten, die Roller nur an bestimmten Orten abstellen zu dürfen. Weitaus mehr vielversprechend sind in diesem Zusammenhang sogenannte „Hubs“, die von den Anbietern selbst virtuell angeboten werden: So bieten einige Anbieter Boni in Form von Freiminuten oder Freifahrten an, sofern die Nutzerinnen und Nutzer den E-Scooter nach der Benutzung an einem bei dem jeweiligen Anbieter hinterlegten, virtuellen Sammelpunkt abstellen.

Die Probleme können nachhaltig nur dann gelöst werden, wenn die Bevölkerung hinsichtlich der Nutzung der E-Scooter noch weiter sensibilisiert wird. Außerdem ist die Stadt in der Pflicht, mit den Anbietern ins Gespräch zu kommen, um im Wege einer gemeinsamen Vereinbarung die Probleme anzugehen. Dies ist jedoch Aufgabe der zuständigen Fachbehörde also der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und nicht des Bezirksamtes Hamburg-Mitte. Schließlich muss auch die Polizei ihre Kontrollen in dieser

Hinsicht intensivieren. Nur bei einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz können die „Elektrokleinstfahrzeuge“ auch zukünftig noch einen Beitrag zur Verbesserung unserer Mobilität leisten.

 

Petitum/Beschluss:

 

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss für Mobilität beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die oben genannten Probleme hinsichtlich der Nutzung von Elektrokleinfahrzeugen im Bezirk Hamburg-Mitte bei den zuständigen Stellen insbesondere der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie der Polizei zu adressieren und darauf hinzuwirken, dass hierzu zeitnah Lösungen gefunden werden.

 

  1. Hinsichtlich der genannten Verkehrsverstöße soll insbesondere die Polizei gebeten werden, die Kontrollen zu intensivieren und die Bevölkerung weiterhin zu diesem Thema zu sensibilisieren.

 

  1. Bezüglich der Problematik der falsch abgestellten „Elektrokleinstfahrzeuge“ ist bei der zuständigen Fachbehörde darauf hinzuwirken, dass mit den Anbietern Vereinbarungen getroffen werden, um diese Probleme nachhaltig anzugehen. Eine Möglichkeit in diesem Zusammenhang ist insbesondere die Schaffung sog. virtuelle „Hubs“ durch die Anbieter selbst, bei denen die Nutzerinnen und Nutzer durch das Abstellen des E-Rollers an einem solchen Sammelpunkt Boni in Form von Freiminuten o.ä. erhalten.

 

 

  1. Der Ausschuss für Mobilität ist zeitnah über das Ergebnis der Gespräche zu Ziff. 1 zu informieren.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Schon seit etwa einem Jahr sind elektrisch betriebene Roller, sogenannte „E-Scooter“ oder „Elektrokleinstfahrzeuge“, im Stadtbild präsent.

Dennoch zeigte das erste praktische Jahr mit den „E-Scootern“ auch, dass zu Problemen bei der Nutzung kommt: So halten sich einige Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht an die Verkehrsregeln, indem sie etwa mit mehreren Personen auf den Rollern unterwegs sind, nebenbei mit dem Handy telefonieren oder über Gehwege fahren, obwohl sie die Straße oder den Radweg nutzen müssten. Gerade mit Blick auf diese Probleme ist der Nutzen der E-Scooter im Alltag durchaus umstritten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es jedoch verfrüht, endgültige Schlüsse zu der Frage zu ziehen, ob dieses neue Mobilitätsangebot auch nachhaltig angenommen wird. Gerade der Winter sowie die darauffolgende Corona-Krise also Zeiten, in denen die Nutzung nur eingeschränkt möglich war lassen momentan noch kein finales Urteil zu.

Probleme zeigen sich im Alltag auch beim „Parken“ dieser Fahrzeuge. Auch wenn viele Nutzerinnen und Nutzer die E-Scooter nach der Benutzung regelkonform abstellen, zeigt sich häufig leider auch, dass die Roller mitten auf Wegen abgestellt werden. Dadurch wird insbesondere die Mobilität von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, etwa wenn Blindenleitsysteme blockiert werden.

Nicht praktikabel ist in diesem Zusammenhang jedoch die Verpflichtung, dass die Roller nur an ganz bestimmten, entsprechend markierten Orten abgestellt werden dürfen. Dagegen spricht eine Vielzahl von Argumenten: Die Mobilität mit dem „E-Scooter“ ist dadurch geprägt, dass meist nur kurze Wege zurückgelegt werden insbesondere die sog. „erste oder letzte Meile“. Um also die E-Scooter weiter sinnvoll nutzen können, wäre eine riesige Zahl an Stationen im gesamten Stadtgebiet notwendig, die von der Stadt entsprechend gewidmet werden müssten. Hinzukommt auch, dass es bislang keine rechtliche Handhabe gibt, um die Anbieter zu verpflichten, die Roller nur an bestimmten Orten abstellen zu dürfen. Weitaus mehr vielversprechend sind in diesem Zusammenhang sogenannte „Hubs“, die von den Anbietern selbst virtuell angeboten werden: So bieten einige Anbieter Boni in Form von Freiminuten oder Freifahrten an, sofern die Nutzerinnen und Nutzer den E-Scooter nach der Benutzung an einem bei dem jeweiligen Anbieter hinterlegten, virtuellen Sammelpunkt abstellen.

Die Probleme können nachhaltig nur dann gelöst werden, wenn die Bevölkerung hinsichtlich der Nutzung der E-Scooter noch weiter sensibilisiert wird. Außerdem ist die Stadt in der Pflicht, mit den Anbietern ins Gespräch zu kommen, um im Wege einer gemeinsamen Vereinbarung die Probleme anzugehen. Dies ist jedoch Aufgabe der zuständigen Fachbehörde also der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und nicht des Bezirksamtes Hamburg-Mitte. Schließlich muss auch die Polizei ihre Kontrollen in dieser

Hinsicht intensivieren. Nur bei einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz können die „Elektrokleinstfahrzeuge“ auch zukünftig noch einen Beitrag zur Verbesserung unserer Mobilität leisten.

 

 

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss für Mobilität beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die oben genannten Probleme hinsichtlich der Nutzung von Elektrokleinfahrzeugen im Bezirk Hamburg-Mitte bei den zuständigen Stellen insbesondere der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie der Polizei zu adressieren und darauf hinzuwirken, dass hierzu zeitnah Lösungen gefunden werden.

 

  1. Hinsichtlich der genannten Verkehrsverstöße soll insbesondere die Polizei gebeten werden, die Kontrollen zu intensivieren und die Bevölkerung weiterhin zu diesem Thema zu sensibilisieren.

 

  1. Bezüglich der Problematik der falsch abgestellten „Elektrokleinstfahrzeuge“ ist bei der zuständigen Fachbehörde darauf hinzuwirken, dass mit den Anbietern Vereinbarungen getroffen werden, um diese Probleme nachhaltig anzugehen. Eine Möglichkeit in diesem Zusammenhang ist insbesondere die Schaffung sog. virtuelle „Hubs“ durch die Anbieter selbst, bei denen die Nutzerinnen und Nutzer durch das Abstellen des E-Rollers an einem solchen Sammelpunkt Boni in Form von Freiminuten o.ä. erhalten.

 

 

  1. Der Ausschuss für Mobilität ist zeitnah über das Ergebnis der Gespräche zu Ziff. 1 zu informieren.